„Wie in den Medien umfangreich berichtet, führt die Geflügelpest aktuell zu einem Massensterben von Kranichen am Stausee Kelbra. Wildvögel können das Virus sehr leicht verbreiten – es ist nunmehr sehr wichtig, dies zu begrenzen und den Eintrag in Hausgeflügelbestände wirksam zu verhindern“, heißt es auf Nachfrage aus dem Eichsfelder Veterinäramt. Denn das Landratsamt des Kyffhäuserkreises unweit des Stausees hat bereits die Stallpflicht verhängt.

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Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat am Dienstag die Allgemeinverfügung „Festlegung von Biosicherheitsmaßnahmen in Betrieben mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Thüringen“ auf seiner Homepage veröffentlicht. Sie wird am Tag nach Bekanntgabe wirksam, also ab Mittwoch.

Die Allgemeinverfügung konkretisiere die einzuhaltenden erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter, entsprechende Hinweise werden an die Betriebe im Landkreis Eichsfeld weitergegeben, teilt das Veterinäramt mit.

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An den klassischen Wildvogelgebieten im Eichsfeld (Stauseen Birkungen / Teistungen) wurde am Wochenende ein leicht erhöhtes Zugvogelaufkommen, jedoch bisher kein krankes oder totes Tier wahrgenommen. „Wassergeflügel, wie zum Beispiel Wildenten, wechselt aber sehr regional zwischen großen Seen, kleinen Dorfteichen, Waldtümpeln und Flussläufen“, heißt es weiter. Daher werden alle Personen mit Aufenthalt in der Natur, wie Jäger, Ornithologen, Angler, Landwirte und Spaziergänger, um besondere Aufmerksamkeit und Meldung von Totfunden, aber auch um gewisses Augenmaß bei der Einordnung gebeten – so sei es in diesem Zusammenhang beispielsweise nicht sinnvoll, durch Vogelschlag verunfallte Turmfalken, Amseln oder Meisen einzusenden.

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Eichsfelder Geflügelhalter sollten schon jetzt erste Maßnahmen ergreifen

Geflügelhalter wiederum sollten den potenziellen Kontakt ihrer Tiere – vor allem zu umherziehenden Wildenten & Co. – einschätzen und bestmöglich unterbinden. Außerdem seien erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen zur Abschottung einzuhalten.

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Aktuell startet die Saison der lokalen Rassegeflügelausstellungen, wo Tiere unterschiedlichster Bestände zusammenkommen. „Sofern im Einzelfall bereits infiziertes Hausgeflügel dabei ist, besteht erhöhte Gefahr der wechselseitigen Übertragung“, warnt das Veterinäramt. „Jeder, der Rassegeflügel im Eichsfeld ausstellen möchte, hat es zuvor wildvogelsicher aufzustallen.“ Die Teilnahme könne nur dann gestattet werden, wenn es zuletzt keine erhöhten Verluste im Bestand gab.

Dazu habe es bereits am Freitag Informationen und einen fachlich wertvollen Austausch mit den Kreisvorsitzenden gegeben, so das Landratsamt. Um Einhaltung der Schutzmaßnahmen, der grundsätzlichen veterinärrechtlichen Anmeldung von Geflügel wird gebeten sowie an die Anzeigepflicht bei plötzlichen Verendungen im Bestand erinnert.

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Zudem hat der Landkreis Eichsfeld über seine öffentlichen Kanäle – Instagram, Facebook, WhatsApp und Homepage – begleitende Informationsgrafiken und aufklärende Materialien veröffentlicht, um über die Gefahren der Geflügelpest und geeignete Schutzmaßnahmen zu informieren.

Das Veterinäramt stehe in engem Austausch mit den Geflügelhaltern und Verbänden im Kreis und bewerte die Situation fortlaufend. Bei Veränderungen der Risikolage werden umgehend weitere Maßnahmen veranlasst und die Öffentlichkeit informiert.