In Sachen Räumung des Duderstädter Weihnachtstreffs, so heißt der kleine Markt in der Eichsfeldstadt, offiziell, gibt es neue Erkenntnisse, teilt die Polizei in Göttingen mit. Nachdem die Polizei am Abend des 12. Dezember den kleinen Weihnachtsmarkt in Duderstadt geräumt hatte, ergaben sich am Samstag anhand von Zeugenaussagen erste Hinweise in Bezug auf den „Waffenträger“, die in den Altkreis Osterode führten. Auch Bürgermeister Thorsten Feike (FDP) und Stadtsprecher Thomas Wille hatten sich gegenüber unserer Zeitung zu dem Vorfall geäußert.

Täglich

Der Newsletter für das Eichsfeld

Alle wichtigen Informationen aus dem Eichsfeld, egal ob Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur oder gesellschaftliches Leben.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

„Der Anfangsverdacht zog sofort polizeiliche Maßnahmen nach sich. Die Durchsuchungen und weiteren Befragungen bestätigten diesen ersten Verdacht gegen mehrere Personen allerdings nicht“, heißt es von der Polizei am Mittwochnachmittag. „Tatsächlich wurde der Verdacht im Zuge der weiteren Ermittlungen bezogen auf den Vorfall am Duderstädter Weihnachtsmarkt entkräftet. Vielmehr ergaben sich neue Ermittlungsansätze, die jetzt einen gesonderten Ermittlungskomplex darstellen.“

Auch interessant

Ermittlungen gehen weiter wegen unsachgemäßem Umgang mit Schusswaffen

In diesem werde nun gegen einen 42-jährigen Herzberger als Hauptverdächtigen sowie fünf weitere Personen ermittelt. Hintergrund seien waffenrechtliche Verstöße. Im Kern gehe es dabei um den Verdacht des unsachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen.

Wie die Polizei am Montag bereits mitgeteilt hatte, konnte in Bezug auf den eigentlichen Vorfall in Duderstadt im Laufe der Ermittlungen der jetzt tatverdächtige 17-Jährige identifiziert und auch die Herkunft der mutmaßlich von ihm in der Duderstädter Innenstadt getragenen Waffe geklärt werden. Bei dieser handelte es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe. „Im konkreten Fall war es eine Softairwaffe.“

„Eine Anscheinswaffe ist – im Gegensatz zum strafrechtlichen Begriff der Scheinwaffe – ein in Anlage 1 zum Waffengesetz (WaffG) legal definierter Begriff aus dem deutschen Waffenrecht, mit welchem Gegenstände bezeichnet werden, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen und daher nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen“, erklärt die Polizei und verweist auf das Internetlexikon Wikipedia, wo es jeder nachlesen könne.

Lesen Sie auch

Die Motivation des Jugendlichen sei weiterhin Bestandteil der Ermittlungen. Aufgrund seiner ersten Einlassung sei bislang von übertriebenem Imponiergehabe in Verbindung mit mangelnder Weitsicht über die Tragweite des eigenen Handelns auszugehen. Gegen den 17-Jährigen aus Duderstadt laufen wegen seines Verhaltens am besagten Abend Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Diese dauern weiter an.

Insgesamt sei aber bei den Ermittlungen deutlich geworden, dass konkrete Gefahrenmomente glücklicherweise nicht vorgelegen haben.

red