In den Stadt- und Ortsteilen am Nordrand Erfurts gilt ab Dienstag, 21. Oktober, eine Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt laut Information des Veterinäramtes entsprechend in Kraft. Betroffen sind die Ortsteile Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Stotternheim, Schwerborn, Gispersleben, Roter Berg, Hohenwinden sowie die Johannesvorstadt.

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Auch in allen anderen Ortsteilen und im Stadtgebiet müssen Geflügelhalter jetzt reagieren, wenn sie der Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, ihre Geflügelbestände bei der Stadt zu melden: Direkt oder postalisch im Veterinäramt, Johannesstraße 171/173, per Telefon unter 0361 / 655 13 99 oder per E-Mail an veterinaeramt@erfurt.de.

In den von einer Stallpflicht betroffenen Ortsteilen muss Geflügel wahlweise in einem Stall untergebracht werden oder so, dass es nicht mit Wildvögeln in Kontakt geraten kann und durch ein Dach geschützt ist, heißt es in der Mitteilung.

Auslöser für die Maßnahmen sind zwei Fälle der Vogelgrippe H5N1 in zwei Geflügelbetrieben im Landkreis Greiz. Die Behörden gehen davon aus, dass sich das Virus unter Wildvögel in Thüringen verbreitet und aufgrund des derzeitigen Vogelzuges rasch ausbreiten kann. Der Kontakt zwischen Wild- und Nutzvögeln soll daher unbedingt verhindert werden.

red