Das Erfurter Bürgeramt führt ab sofort eine Online-Versteigerung von Fundsachen ein. Mit diesem digitalen Angebot soll Bürgerinnen und Bürgern eine moderne und unkomplizierte Möglichkeit eröffnet werden, nicht abgeholte Fundgegenstände öffentlich zu ersteigern. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Fahrräder, Elektrogeräte, Schmuck und vieles mehr

Im Rahmen der Online-Versteigerung würden Fundsachen angeboten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und die nicht an ihre Eigentümerinnen oder Eigentümer zurückgegeben werden konnten. Das Angebot umfasse je nach Verfügbarkeit unter anderem Fahrräder, elektronische Geräte, Schmuck sowie weitere Gegenstände des täglichen Gebrauchs.

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Die Versteigerung erfolgt über die Internet-Plattform fundbuerodeutschland.de. Interessenten können die angebotenen Gegenstände dort einsehen, sich für die Teilnahme registrieren und innerhalb des festgelegten Auktionszeitraums Gebote abgeben. Die Abholung der ersteigerten Gegenstände erfolgt anschließend nach Terminvereinbarung im Fundbüro der Stadt Erfurt. Durch die digitale Durchführung ist eine Teilnahme unabhängig von den Öffnungszeiten von zu Hause aus möglich.

Keine Gewährleistung, keine Rücknahme

Die zur Versteigerung gelangenden Fundsachen werden in dem Zustand angeboten, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Eine Gewährleistung für Beschaffenheit, Funktion oder Vollständigkeit der Gegenstände wird nicht übernommen. Eine Rücknahme der ersteigerten Gegenstände ist ausgeschlossen.

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Bereits am Donnerstag, 10. September, soll die erste Online-Versteigerung veröffentlicht werden, die Angebote sollen ab dem Abend sichtbar sein. Gebote für die erste Runde können dann ab dem 17. September abgegeben werden.

In der Regel sollen die Auktionen 14 Tage laufen und ab September fortlaufend veröffentlicht werden. Eine Übersicht der angebotenen Fundsachen sowie weitere Informationen zum Ablauf und zu den Teilnahmebedingungen sind über die genannte Internet-Plattform abrufbar.

KORREKTUR: In einer ersten Version des Artikels hieß es versehentlich, dass Gebote bis zum 17. September abgegeben werden können. Tatsächlich ist der kommende Donnerstag der Start der Versteigerung, nachdem die Angebote bereits eine Woche lang eingesehen werden können.

red