Die Stadt Jena will künftig stärker in den Grundstücksmarkt eingreifen können, um neuen Wohnraum zu schaffen. Dazu hat die Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit (SUA) mehrere Vorkaufsrechtssatzungen vorgelegt. Stimmt der Stadtrat zu, kann die Kommune beim Verkauf bestimmter Grundstücke an die Stelle privater Käufer treten und die Flächen selbst erwerben. Rechtliche Grundlage sei laut Stadtverwaltung das Baugesetzbuch, das den Gemeinden ein solches besonderes Vorkaufsrecht einräume, sofern es dem Wohl der Allgemeinheit diene.

Täglich
Der Newsletter für Jena
Alle wichtigen Informationen aus Jena, egal ob Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur oder gesellschaftliches Leben.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
„Jena braucht bezahlbaren Wohnraum und zugleich mehr Handlungsmöglichkeiten, um wichtige Flächen für die Stadtentwicklung langfristig zu sichern“, erklärt Dirk Lange (ptl.), Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt. Mit den Satzungen werde eine Option geschaffen, in die Flächeneigentümerschaft zu gelangen und Wohnbaupotenziale schrittweise im Sinne der Bürger zu entwickeln.
Angespannter Wohnungsmarkt in Jena als Hintergrund
Hintergrund der Initiative sei die seit Jahren angespannte Lage auf dem Jenaer Wohnungsmarkt, teilt die Stadt mit. Die Nachfrage nach Wohnraum sei hoch, während die Kommune nur über wenige eigene Flächen verfüge, die sich für den Wohnungsbau eigneten. Ziel sei es, langfristig mehr bezahlbaren und preisstabilisierenden Wohnraum bereitzustellen und Jena als Wohn- und Arbeitsstandort attraktiv zu halten. Die geplanten Satzungen seien Teil des „Jenaer Baulandmodells Wohnen“, das der Stadtrat im Jahr 2024 beschlossen habe. Bereits zuvor habe die Stadt verschiedene wohnungspolitische Strategien entwickelt, um den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern. Das sogenannte „Paket 1“ umfasst nach Angaben der Stadt folgende Bereiche:
- Kapellendorfer Weg in Isserstedt
- Bereich an der Talschule im Ortsteil Kernberge
- An der Trebe in Wenigenjena
- Mädertal in Jena-Süd
- Closewitzer Straße in Jena-Nord
Die Vorkaufsrechte sollen hauptsächlich dort greifen, wo Flächen durch eine günstige Lage, eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr oder das Potenzial für zahlreiche neue Wohnungen geeignet seien. Auch Gebiete mit komplizierten Eigentümerstrukturen, die eine Entwicklung bislang erschwerten, seien berücksichtigt worden.

Stadt will Spekulation mit Grundstücken eindämmen
Die Satzungen bedeuteten weder eine Enteignung noch eine unmittelbare Bebauung der betroffenen Flächen, betont die Stadtverwaltung. Das Vorkaufsrecht komme nur dann zum Tragen, wenn Eigentümer ihre Grundstücke verkauften. Voraussetzung sei ein rechtswirksamer Kaufvertrag. Sobald die Stadt über einen Verkauf informiert werde, prüfe sie innerhalb von drei Monaten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, und entscheide anschließend über die Ausübung.
Mit dem Instrument solle unter anderem reine Spekulation mit Grundstücken eingedämmt werden. Liege der vereinbarte Kaufpreis deutlich über dem geltenden Bodenrichtwert, könne die Stadt den zu zahlenden Betrag auf den tatsächlichen Verkehrswert begrenzen.
Weitere Nachrichten aus Jena
Ankauf möglicher Flächen durch KIJ
Der Ankauf möglicher Flächen soll nach Angaben der Stadt über den Eigenbetrieb Kommunale Immobilien Jena (KIJ) erfolgen. Über konkrete Bebauungspläne und Bauvorhaben werde der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. In diesem Rahmen sollten auch Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Beteiligte eingebunden und mögliche Auswirkungen auf Klima und Umwelt geprüft werden.
Nach Beschlussfassung sollen die Satzungen auf den Internetseiten der Stadt Jena veröffentlicht und im städtischen Kartenportal dargestellt werden.
red







