Donnerstagmorgen, kurz nach halb neun. Eine 83-jährige Frau aus der Dreßlerstraße geht den gewohnten Kontrollgang – so wie alle zwei, drei Tage. Sie biegt in die Ziegenhainer Straße, Ecke Grillparzerweg, wo ihr Auto seit Längerem steht. Doch der kleine Parkplatz ist leer. Kein einziges Fahrzeug. Nur zwei frisch aufgestellte Halteverbotsschilder an den Enden. Ihr Wagen ist weg.

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Was folgt, sind Telefonate, Ungewissheit, schließlich die Nachricht: abgeschleppt, verbracht zum KSJ. Die Tochter der Rentnerin, die sich an unsere Redaktion gewandt hat, schildert die Tage danach mit hörbarer Erschöpfung. Ihre Mutter sei aus gesundheitlichen Gründen auf das Auto angewiesen, lebe von Wohngeld. Die Abschleppkosten hätten sie hart getroffen. „Was hätte sie tun können, was kann sie künftig anders machen? Sie weiß es nicht, und ich kann es ihr auch nicht beantworten.“
Stadt Jena verteidigt Abschleppmaßnahme mit Vorlaufzeit
Noch zwei Tage zuvor, am Abend des 14. Juli gegen 19 Uhr, seien Mutter und Tochter gemeinsam vor Ort gewesen. „Keine Schilder, kein Hinweis, alles wie immer“, schildert die Tochter. Am Morgen des 16. Juli dann die leere Fläche. Auch am Abschlepport selbst, an dem die Tochter am selben Abend nachsah, hing kein Hinweis auf den Vorgang. Eine offizielle Benachrichtigung habe die Familie bis heute nicht erhalten.

Die Stadt Jena sieht die Sache anders – und befindet sich formal auf sicherem Boden. Auf Anfrage teilt sie mit, die mobilen Halteverbotsschilder seien bereits am 10. Juli aufgestellt worden, veranlasst durch das KSJ. Das Halteverbot habe ab dem 15. Juli gegolten. Die gesetzlich vorgeschriebene Vorlaufzeit von drei vollen Tagen sei damit eingehalten worden. Dokumentiert werde die Aufstellung durch ein Protokoll und eine Fotodokumentation. Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Beschilderung bereits abgestellt sind, würden erfasst; die Ordnungsbehörde führe vor einer Abschleppmaßnahme grundsätzlich eine Halterermittlung durch und versuche, die Halter an ihrer Wohnanschrift oder telefonisch zu erreichen. Die Polizei werde über solche Maßnahmen informiert.
Streit um Abschleppen: Familie und Stadt schildern Ablauf unterschiedlich
Zum Ermessensspielraum, den Behörden bei Abschleppmaßnahmen grundsätzlich haben, schreibt die Stadt: Im vorliegenden Fall habe „kein Anlass“ bestanden, von der üblichen Vorgehensweise abzuweichen. Und, mit Verweis auf die gefestigte Rechtsprechung: Fahrzeughaltern sei zuzumuten, ein länger abgestelltes Auto alle zwei bis drei Tage auf neue Beschilderung zu kontrollieren. Alter oder persönliche Lebenssituation änderten daran „grundsätzlich nichts“.
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Genau hier reibt sich der Fall wund. Die Familie hat kontrolliert – am 14. Juli abends, laut eigener Schilderung ohne sichtbare Schilder. Die Stadt hat aufgestellt – am 10. Juli, mit protokollierter Vorlaufzeit. Zwischen beiden Darstellungen liegen wenige Tage, in denen aus einem geordneten Parkplatz ein leer geräumter wurde.
Für die Rentnerin bleibt vorrangig eines: die Überlegung, das Auto abzugeben. Für eine 83-Jährige im Heimstättenviertel wäre das mehr als ein Verzicht. Es wäre ein Stück Selbstständigkeit weniger.








