Das Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises hebt zum Dienstag, dem 9. Dezember 2025 die Stallpflicht für Geflügel und andere gehaltene Vögel im gesamten Kreisgebiet auf. Damit sind auch Veranstaltungen mit Vögeln – wie Ausstellungen oder Märkte – wieder zulässig, sofern die weiterhin geltenden Hygieneregeln beachtet werden.
Hygieneregeln bleiben bestehen
Zum Schutz vor einer erneuten Ausbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bleiben nach Angaben einer Sprecherin folgende Maßnahmen bestehen: Eingänge zu Geflügelhaltungen müssen weiterhin mit Schuhdesinfektion ausgestattet sein.
Beim Betreten der Ställe sei Schutzkleidung zu tragen, Einwegkleidung sei nach Gebrauch unverzüglich zu entsorgen. Zudem müssten Gerätschaften, Stallungen, Fahrzeuge und Transportboxen nach jeder Nutzung gründlich gereinigt und desinfiziert werden.
Keine neuen Fälle seit Ende November
Die Entscheidung, die Stallpflicht zu beenden, basiere auf einer aktuellen fachlichen Risikobewertung. Ausschlaggebend waren, dass seit dem 26. November 2025 im Unstrut-Hainich-Kreis keine Influenza-positiven Tiere mehr festgestellt wurden, heißt es in einer Mitteilung des Kreises. Zudem seien die allermeisten Zugvögel bereits gezogen, wodurch das Risiko einer Verbreitung deutlich sinke. Grundsätzlich sei auch in ganz Thüringen ein Rückgang der Geflügelpestfälle zu beobachten.
Geringeres Risiko für Hausgeflügel im Unstrut-Hainich-Kreis
In der Gesamtschau ergebe sich damit ein geringeres Risiko für einen Ausbruch der Krankheit bei privater Geflügelhaltung, sodass die bestehenden Einschränkungen gelockert werden könnten.
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Die entsprechende Änderung der Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza wurde am 8. Dezember 2025 vom Landkreis öffentlich bekannt gemacht.




