Etwa neun Monate nach der tödlichen Messerattacke auf Kinder einer Kita im bayerischen Aschaffenburg hat am Donnerstag am dortigen Landgericht der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord zur Last, strebt jedoch keine Haftstrafe an. Stattdessen wurde ein Sicherungsverfahren zur dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt, da ein Gutachten festgestellt hat, dass der aus Afghanistan stammende Angeklagte aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung als schuldunfähig gilt.

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Prozess nach Messerangriff in Aschaffenburg: Angeklagter hörte Stimmen zur Tatzeit

Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann. Beide wollten ebenfalls die Kinder schützen.

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Der Verteidiger des Angeklagten, Jürgen Vongries, sprach in einer Erklärung zu Prozessbeginn von einer „Tat eines Wahnsinnigen“. Er gehe davon aus, dass sein Mandant ein sehr kranker Mensch sei. Die Frage nach dem Warum werde er deshalb nicht beantworten können. Der Angeklagte habe sich in einem Wahn befunden, sagte Vongries. Sein Mandant habe ihm gesagt, er habe nur diffuse Erinnerungen an Stimmen, die er zur Tatzeit gehört habe.

Die Auswahl seiner Opfer könne der Angeklagte nicht erklären, das Aufeinandertreffen mit der Gruppe von Kitakindern sei ein „schlimmer Zufall“ gewesen, sagte Vongries. Das Tatgeschehen räume sein Mandant ein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen Mord, versuchten Mord, Totschlag, versuchten Totschlag, Bedrohung sowie diverse Körperverletzungsdelikte vor.

Laut einem forensisch-psychiatrischen Gutachten besteht eine „hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe“. In dem Antrag der Staatsanwaltschaft kamen nun weitere Details des Vorfalls zum Vorschein. So soll der Angeklagte vor seiner Attacke auf die Kindergartengruppe „motivierende Kampfmusik“ auf seinem Handy abgespielt haben.

Keine Hinweise auf extremistische Motive laut Staatsanwaltschaft

Die Tat löste breites Entsetzen und im Wahlkampf zur Bundestagswahl breite politische Debatten aus. Der Angeklagte stammt aus Afghanistan und sollte schon 2023 abgeschoben werden, was aber scheiterte. Im August 2024 soll er in einer Asylbewerberunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.

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Hinweise auf eine Radikalisierung oder auf islamistische, extremistische oder terroristische Hintergründe gibt es laut Staatsanwaltschaft aber nicht. Bis Ende Oktober sind sechs Verhandlungstermine angesetzt.

afp/dpa/jcst