Wenn von der Geflügelpest die Rede ist, taucht in Berichten immer wieder ein hartes Wort auf: keulen. Für viele klingt es roh und archaisch — und tatsächlich hat das Wort eine sehr alte Herkunft. Trotzdem beschreibt es heute einen streng reglementierten, veterinärmedizinischen Vorgang. Ein Überblick.

Woher kommt das Wort?

Das Verb keulen geht zurück auf das Substantiv Keule, also das Schlagwerkzeug. Schon die Brüder Grimm notierten im 19. Jahrhundert „keulen“ im Sinne von „mit der Keule niederschlagen“. In der modernen Fachsprache der Tiermedizin hat sich die Bedeutung gewandelt: Keulen steht heute für das planmäßige Töten seuchenverdächtiger oder -kranker Tiere, um die Ausbreitung einer Tierseuche zu verhindern. In diesem Sinne spricht man auch von einer Keulung.

Wann und warum wird gekeult?

Aktuell breitet sich die Geflügelpest in Deutschland aus. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) mussten bislang mehr als 30 kommerzielle Geflügelhalter ihre Tiere töten; erste Erhebungen sprachen von etwa 400.000 Hühnern, Enten, Gänsen und Puten, die gekeult und anschließend entsorgt wurden. Besonders betroffen waren Regionen wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg: In zwei Betrieben in Vorpommern wurden fast 150.000 Legehennen gekeult, im Landkreis Märkisch-Oderland rund 130.000 Tiere. Für einen einzelnen Agrarbetrieb bedeutete das einen Verlust von rund einer halben Million Euro.

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Keulungen werden angeordnet, wenn das Risiko besteht, dass ein Tierbestand Krankheitserreger verbreitet, etwa bei hochpathogener Avian influenza (Vogelgrippe) oder anderen meldepflichtigen Tierseuchen. Ziel ist es, die Infektionskette zu durchbrechen und die Seuchenfreiheit wiederherzustellen. Keulungen sind Teil eines Bündels von Maßnahmen: Sperrzonen, Betretungsverbote, Desinfektion, Probenahmen und Monitoring.

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Historisch sind Keulungen kein neues Phänomen: Große Tötungsaktionen gab es etwa 2001/2002 bei der Maul- und Klauenseuche in England (mehrere Millionen Tiere), 2007 in Deutschland (205.000 Enten in der Oberpfalz) oder 2020/2021 bei Nerzfarmen beziehungsweise Vogelgrippe-Ausbrüchen mit Hunderttausenden Tieren.

Wer entscheidet — und wer führt aus?

Die Anordnung zur Keulung trifft in der Regel das zuständige Veterinäramt; gesetzliche Grundlagen liefern das Tierseuchengesetz und Bestimmungen wie die Tierschutz-Schlachtverordnung. Das betroffene Unternehmen ist für die Durchführung verantwortlich, die Behörden überwachen den Prozess. Bei größeren Ausbrüchen werden Sperrbezirke eingerichtet und oft lokale Krisenzentren gebildet, in denen Veterinärämter, Polizei, Abfallwirtschaft und Katastrophenschutz zusammenarbeiten.

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Für bestimmte Nottötungen dürfen auch Halter selbst tätig werden — allerdings nur unter engen Voraussetzungen: Das Tier darf nicht unnötig leiden und es muss als potenzieller Ausscheider gelten. Also als ein Tier, das möglicherweise Erreger einer Infektionskrankheit über Kot, Urin oder andere Körperflüssigkeiten ausscheidet und damit andere Tiere oder Menschen anstecken könnte. Außerdem muss die Person sachkundig sein. Bei Hähnchenmästern mit mehr als 500 Tieren ist ein Sachkundenachweis für Nottötungen vorgeschrieben.

Wie läuft eine Keulung praktisch ab?

Moderne Keulungen haben mit dem Bild des „mit der Keule erschlagens“ nichts mehr zu tun. Zunächst werden der betroffene Bestand identifiziert, Sperrzonen eingerichtet und Fang- sowie Tötungsteams organisiert. Die Tiere werden eingefangen und in vorbereitete Bereiche gebracht. Vor der Tötung erfolgt eine kontrollierte Betäubung, die je nach Tierart per Bolzenschuss, Elektrobetäubung oder CO₂-Begasung erfolgt.

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Erst wenn die Betäubung gesichert ist, wird der Tod durch Entbluten oder andere anerkannte Verfahren herbeigeführt, um unnötiges Leiden zu vermeiden. Danach werden die Kadaver dokumentiert, eingesammelt und in zertifizierten Anlagen unschädlich entsorgt. Abschließend erfolgt eine gründliche Reinigung und Desinfektion des Betriebs, um jegliches Infektionsrisiko auszuschließen.

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Dabei kann es sich entweder um eine Bestandskeulung handeln, bei der alle Tiere eines Hofes getötet werden, oder um eine Kohortenkeulung, bei der nur bestimmte Risikogruppen innerhalb des Bestandes betroffen sind. Welche Form der Keulung angewendet wird, entscheidet sich auf Grundlage des konkreten Erregers und einer veterinärmedizinischen Risikoabwägung.

Keulungen wegen amtlich festgestellter Seuchen können nach dem Tierseuchengesetz angeordnet werden. Für behördlich angeordnete Tötungen zahlt in der Regel die Tierseuchenkasse Entschädigungen, weitergehende wirtschaftliche Schäden müssen Betriebe oft durch Versicherungen abdecken.