Das Landgericht Kiel hat eine Entscheidung gefällt, die bei juristischen Laien wohl nur für Kopfschütteln sorgen dürfte. Nicht, weil die Entscheidung falsch ist, sondern weil sich kaum jemand vorstellen kann, dass sich deutsche Gerichte mit derartigen Lappalien beschäftigen müssen.

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Doch von vorn: Ausgelöst hat den Streit eine Klage des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie. Die Lobbyisten verklagten einen kleinen Produzenten aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg. Der produziert und vertreibt ein „Likör ohne Ei“. Ein Likör, das zwar optisch an Eierlikör erinnert, aber eben explizit keine Eier enthält – eine vegane Alternative also.
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Die Kläger hielten das aber für einen Verstoß. Der Verband argumentierte, die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei. Likör ohne Ei dürfe nicht Likör ohne Ei heißen. Der Streit eskalierte schließlich vor Gericht und wurde wenig überraschend zu Gunsten des Beklagten entschieden.
Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. „Weil es eben nicht Eierlikör ist“, sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter.
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Das beklagte Unternehmen muss aber 5.000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte. Darauf erstmal ein Gläschen – Semper Prosit!
lro mit dpa






