Rohe Zwiebeln, Barbecue-Soße, das obligatorische Burger-Brötchen und Fleisch aus Schweinerippchen: Das sind die Zutaten für den McRib. Oder etwa doch nicht? McDonald‘s-Kunden in den USA zweifeln das jetzt an – und haben Sammelklage eingereicht.

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Konkret geht es um das Fleisch auf dem Burger. Demnach werfen vier Kläger der Fast-Food-Kette vor, beim Namen des Klassikers bewusst in die Irre führen wollen. „Die Fleischfrikadelle wird aus zerkleinerten Teilen minderwertiger Schweinefleischprodukte wie unter anderem Schweineschulter, Herz, Kutteln und gebrühtem Magen hergestellt“, heißt es in der Klage. Die Kläger behaupten, der Name „McRib“ sei ein „bewusster Taschenspielertrick“.

Sammelklage gegen McDonalds: Darf McRib das „Rippchen“ im Namen tragen?

Heißt also: Ihrer Meinung nach darf der Burger nicht den Namen „Rippchen“ (Englisch: „Rib“) tragen, wenn gar kein Rippchen drin ist. „McDonald’s tut dies, obwohl das Unternehmen weiß, dass das Sandwich tatsächlich keine nennenswerte Menge an echtem Schweinerippenfleisch enthält – im Gegenteil, überhaupt keins“, heißt es in der Sammelklage, die am 23. Dezember im US-Bundesstaat Illinois eingereicht wurde.

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„Diese Klage verzerrt die Tatsachen, und viele der Behauptungen sind unzutreffend“, sagte ein Sprecher von McDonald‘s gegenüber „NBC Chicago“. Das Fast-Food-Unternehmen verwende für seinen McRib ausschließlich Schweinefleisch, das von Landwirten und Lieferanten in den USA bezogen werde.

Fast-Food-Kette weist „Schweinefleisch-Patty“ in Produktinfo aus – Klage trotzdem erfolgreich?

Und in der Tat wird auch in den Produktinformationen zum McRib auf der McDonald‘s-Webseite nichts Gegenteiliges behauptet: Hier ist nicht die Rede von Schweinerippchen-Fleisch, sondern von einem „Schweinfleisch-Patty“, das zu 99% aus Schweinefleisch besteht.

Ob die Sammelklage wegen irreführender Kennzeichnung eines Produkts erfolgreich ist, darf also angezweifelt werden. Obwohl es wohl nicht die erste kuriose Klage wäre, die am Ende für einen Schadensersatz in Millionenhöhe sorgt.

rk