Das frühlingshafte Wetter lockt viele Menschen in den Garten. Doch nicht alle Arbeiten sind zu jeder Zeit erlaubt. Wer etwa jetzt zur Heckenschere greift, riskiert ein saftiges Bußgeld. Aus Tierschutzgründen gilt vom 1. März bis zum 30. September ein generelles Verbot für radikale Heckenschnitte. So schreibt es das Bundesnaturschutzgesetz vor. Der Grund: Hecken sind wichtige Brut- und Nistplätze für Tiere. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Hecke schneiden verboten: Diese Ausnahmen gelten

Im Frühling und Sommer sind schonende Form- und Pflegeschnitte an Hecken grundsätzlich erlaubt, sofern sie dem besseren Wuchs dienen. Auch wenn Äste auf Gehwege oder Straßen ragen und dadurch zur Gefahr für den Verkehr werden oder in den Garten des Nachbarn hineinwachsen, dürfen sie entsprechend zurückgeschnitten werden. Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um einen radikalen Rückschnitt handelt.

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Wer Hecken auf den Stock zurückschneiden will, also auf etwa 30 Zentimeter, sollte es zwischen Oktober und Februar machen. Bei Verstößen während der Schutzzeit drohen je nach Bundesland Strafen von bis zu 100.000 Euro.

Doch bevor Gartenbesitzer selbst im Herbst oder Winter zur Schere greifen, sollten sie ihre Hecken aufmerksam prüfen. Oft nisten in dichtem Grün heimische Vögel – ein unbedachter Schnitt kann ganze Bruten gefährden.

pau