Nachdem Collien Fernandes schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erhoben hat, hat die Justiz auf Mallorca ein laufendes Vorermittlungsverfahren nach einer Anzeige der Schauspielerin bestätigt. Das teilte Agnès Antich, Sprecherin des Obersten Gerichts der Balearen, auf Anfrage dieser Redaktion mit. Demnach wurden die Vorermittlungen mit dem Aktenzeichen DPA 1365/2025 bereits „am 2. Dezember 2025 eingeleitet“.

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Nach Angaben der Gerichtssprecherin werden die Ermittlungen „von der Abteilung für Gewalt gegen Frauen” geführt. Zugleich betonte sie: In Spanien sei die Ermittlungsphase grundsätzlich nicht öffentlich. Die Untersuchungen befänden sich in einem „sehr frühen und vertraulichen Stadium“.
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Fall Collien Fernandes: Gericht untersucht den Sachverhalt
Weiter erklärte Antich: Fernandes habe „Anzeige erstattet wegen mutmaßlicher Vortäuschung einer Identität, Verletzung von Geheimnissen, Beleidigung mit öffentlicher Verbreitung, fortgesetzter Misshandlung und schwerer Bedrohung“.
Zugleich schränkte die Sprecherin ein, bei dieser Beschreibung handele es sich zunächst um „den Inhalt der Anzeige“. Das Gericht müsse nun erst einmal den genauen Sachverhalt untersuchen. „Erst später, wenn die Staatsanwaltschaft ihre rechtliche Bewertung und Anklage vorlegt, wird festgelegt, wegen welcher Straftaten gegen den Beschuldigten ermittelt wird.“
Christian Ulmen selbst hat sich zu den Vorwürfen seiner Ex-Frau bislang nicht geäußert. Seine Anwälte haben die Berichterstattung über die Beschuldigungen als in wesentlichen Teilen unzulässige Verdachtsberichterstattung kritisiert. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
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Fernandes begründet, warum sie in Spanien Anzeige erstattete
Warum sie den Fall in Spanien zur Anzeige brachte, begründete Fernandes selbst in den ARD-Tagesthemen: „Wir haben uns sehr bewusst dafür entschieden, in Spanien zu klagen, weil in Spanien die Rechte von Frauen deutlich besser sind als in Deutschland.“ Zudem habe der Tatverdächtige seinen Wohnsitz in Spanien, sagte Fernandes. „Dadurch hatten wir die Möglichkeit, diesen Sachverhalt in Spanien anzuzeigen.“
Spanien gilt im europäischen Vergleich als Vorreiter bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen – auch im digitalen Raum. Spezialisierte Gerichte und Staatsanwaltschaften befassen sich gezielt mit geschlechtsspezifischer Gewalt, Schutzmaßnahmen für Betroffene greifen oft früh, etwa durch Kontaktverbote oder elektronische Überwachung von Tatverdächtigen.
Zudem wurde das Sexualstrafrecht mehrfach reformiert und umfasst inzwischen ausdrücklich auch Übergriffe im Internet. Dazu zählen unter anderem Online-Identitätsmissbrauch, digitales Stalking sowie die Verbreitung intimer Inhalte ohne Einwilligung. Weitere Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, Deepfake-Pornos ausdrücklich unter Strafe zu stellen.
Bereits vor einigen Jahren gab es Ermittlungen
Auch zu früheren Ermittlungen aus dem Jahr 2023 nahm die Gerichtssprecherin Stellung. Das „Schnellverfahren 10/2023“ sei abgeschlossen. Es sei „nach einem Polizeieinsatz eingeleitet“ worden, „mutmaßlich aufgrund eines Streits im familiären Umfeld“. Antich erklärte: „Der Fall wurde untersucht, Beweise und Zeugenaussagen wurden erhoben, und die Staatsanwaltschaft beantragte die Einstellung des Verfahrens.“
Über die Hintergründe dieses inzwischen eingestellten Verfahrens hatte zuvor das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet. Demnach sei es im Januar 2023 auf Mallorca nach einem Streit zwischen den damaligen Eheleuten zu einem Polizeieinsatz gekommen. Nach Darstellung des Magazins habe dabei zeitweise der Verdacht häuslicher beziehungsweise geschlechtsspezifischer Gewalt im Raum gestanden.
Bestätigt wurde von der Justizsprecherin außerdem das inzwischen abgeschlossene Scheidungsverfahren des früheren Ehepaares, das 14 Jahre verheiratet war. Der Scheidungsprozess sei „im gegenseitigen Einvernehmen am 18. Februar 2026 abgeschlossen“ worden.






