Wie lange müssen Eltern ihre erwachsenen Kinder aushalten? Diese Frage sorgt im Nesthocker-Land Italien für Diskussionen. Über 60 Prozent der Menschen über 35 Jahre leben hier noch im Elternhaus. Eine Mutter aus der norditalienischen Hafenstadt Ravenna hat vor Gericht durchgesetzt, dass ihr 31-jähriger Sohn aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss. Das zuständige Gericht entschied zudem, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht.

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Nach dem Gerichtsurteil muss der Mann die Wohnung bis Ende Juni verlassen und rund 3000 Euro an Verfahrenskosten zahlen. Der Sohn hatte zuvor mit seiner Mutter in deren Eigentumswohnung gelebt. Die Frau hatte das Gericht angerufen, weil das Zusammenleben nach ihren Angaben unzumutbar geworden war. Demnach habe der Sohn weder zu den Haushaltskosten beigetragen noch grundlegende Regeln des Zusammenlebens eingehalten.
Mit 31 Jahren ist man erwachsen genug zum Ausziehen
Zum Zeitpunkt der Klage verfügte der Mann über eine unbefristete Anstellung als Kellner mit einem monatlichen Nettoeinkommen von rund 1400 Euro. Während des laufenden Verfahrens kündigte er jedoch selbst seinen Job. Das Gericht sah darin keinen Grund, die Unterhaltspflicht wieder aufleben zu lassen.
Die Richterin stellte fest, dass die Eigenkündigung des Mannes während des laufenden Verfahrens keinen neuen Unterhaltsanspruch begründet. Der 31-Jährige habe sich nicht ausreichend um eine neue Beschäftigung bemüht. Eine Unterhaltspflicht der Mutter lebe dadurch nicht wieder auf.
Mit 31 Jahren sei grundsätzlich von einer eigenständigen Lebensführung und voller Erwerbsfähigkeit auszugehen. Der Mann müsse sich daher eigenständig um eine Arbeit bemühen. Auch ein Anspruch auf weiteres Zusammenleben in der Wohnung der Mutter bestehe nicht mehr, hieß es in der Entscheidung. Generell hätten Eltern das Recht, von volljährigen Kindern zu verlangen, die Familienwohnung zu verlassen, sofern ihnen dafür eine angemessene Frist eingeräumt werde.
Vor allem Männer leben im „Hotel Mama“
Der Fall steht nicht alleine. Weil sie es satt hatte, dass ihre beiden erwachsenen Söhne im Alter von 42 und 40 Jahren, noch bei ihr im Hause wohnen, hatte eine Mutter aus Pavia die beiden verklagt. Die Richter beschlossen 2023, dass die beiden Männer die Wohnung ihrer 75-jährigen Mutter verlassen mussten.
Die Mutter war darüber verärgert, dass sich die beiden berufstätigen Brüder nicht an den Kosten des Haushaltes beteiligten und ihr nicht einmal bei der Hausarbeit helfen wollten. Da ihre Versuche, sie davon zu überzeugen, ein eigenes Leben zu führen, vergeblich waren, beschloss sie, sie mittels Klage aus ihrem Haus zu bekommen. Das Gericht gab ihr Recht.
Angesichts unsicherer Jobchancen und hoher Mieten ist die Zahl der Italiener, die im Elternhaus wohnen bleiben, angestiegen. Laut Eurostat-Daten leben 66,4 Prozent der Italiener im Alter zwischen 18 und 34 Jahren bei ihren Eltern. Dieser Anteil liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von 50 Prozent. Männer nutzen das „Hotel Mama“ deutlich länger als Frauen.
Junge Frauen wollen nicht mehr Ehefrau und Mutter sein
Im jüngsten Bericht des Statistikamts Istat heißt es, der Nesthocker-Trend verstärke sich in wirtschaftlich schlechten Zeiten. Junge Menschen würden im Vergleich zu früheren Generationen die Etappen auf dem Weg zum Erwachsenwerden, einschließlich der Familiengründung, weiter hinausschieben.
Demografen warnen bereits, die „Nesthocker-Generation“ sei ein Problem für die Entwicklung Italiens. Nicht nur Probleme bei der Suche nach Arbeit und Wohnung erschwerten die Trennung von den Eltern. Auch kulturelle Faktoren würden eine Rolle spielen.
Zudem seien viele junge Frauen inzwischen Nesthockerinnen, obwohl sie finanziell auf eigenen Beinen stünden. Einer der Gründe laut Forschern: Desinteresse an der Ehe. Dies wirke sich auch negativ auf die demografische Entwicklung Italiens aus. Mit 1,18 Kindern pro Frau zählt Italien weltweit zu den Ländern mit der niedrigsten Geburtenrate.




