Rund ein Jahr nach einem Autorennen mit zwei Toten in Ludwigsburg ist der Unfallverursacher wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich vor einem Jahr mit seinem Bruder in Ludwigsburg ein Rennen geliefert – sein Wagen hatte das Auto zweier junger Frauen gerammt. Der Bruder, der einen zweiten Wagen gefahren haben soll, muss wegen versuchten Mordes für 13 Jahre in Haft. 

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Applaus brandet auf, als der Richter das entscheidende Wort sagt: „Lebenslang“. Das ist das Wort, auf das die Angehörigen seit Monaten gewartet haben im Mordprozess, mit dem der Tod ihrer beiden Töchter und Schwestern zumindest ein wenig gesühnt werden soll. Lebenslange Haft für den Mann, der das Auto der jungen Frauen bei einem illegalen Autorennen vor einem Jahr in Ludwigsburg gerammt hatte. 

Rangelei nach Urteil im Raser-Prozess in Stuttgart

Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, kam es kurz nach Urteilsverkündung zu Gerangel im Gerichtssaal. Als Besucher des Prozesses den Saal bereits verließen, gerieten offenbar die Mutter eines Angeklagten und eine Angehörige der verstorbenen Selin K. näher. Das Wort „Hure“ soll gefallen sein, sagte ein Cousin der Toten der Zeitung. Daraufhin sei es zu einer Rangelei gekommen. Die Schwester einer der Verstorbenen soll ebenfalls in die Situation hereingezogen worden sein. Offenbar zogen die Frauen einander an den Haaren. Erst durch das Eingreifen von Justizbeamten ließen die Frauen voneinander ab, berichtet die Zeitung weiter.

Monatelang hatten sich die Kammer des Stuttgarter Landgerichts, Angehörige, Anwälte und zahlreiche Besucher im Prozess gegen die zwei angeklagten Fahrer und ihren Cousin Videos angeschaut, es wurden Gutachten in Auftrag gegeben, Zeugen gehört und Einlassungen verlesen. Im Zentrum stand dabei stets die Frage, ob der Fahrer als Mörder verurteilt oder ob der Fall juristisch anders bewertet wird.

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Stuttgart: Brüder und Cousin rammten bei Autorennen Wagen von zwei jungen Frauen

Angeklagt waren zwei Brüder im Alter von 33 und 35 Jahren sowie ihr 26-jähriger Cousin. Nach Überzeugung des Gerichts verabredeten sich die drei Türken am Abend des 20. März 2025 zu einem illegalen Rennen in der Ludwigsburger Innenstadt. Sie rasten durch eine Bahnhofsunterführung, bremsten, stimmten sich ab und beschleunigten erneut – teils in einer Tempo-50-Zone. Dabei filmten sie und feuerten sich an. Schließlich rammte der jüngere Bruder mit mehr als 130 Kilometern pro Stunde das Auto von zwei Frauen im Alter von 22 und 23 Jahren, die gerade eine Tankstelle verlassen wollten und bei dem Unfall ums Leben kamen. 

Mit dem Urteil folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft. Der mutmaßliche Unfallverursacher habe kurz vor dem Aufprall Vollgas gegeben, obwohl er die lebensgefährliche Situation erkannt habe, hatte diese argumentiert. Der Cousin erhielt eine Bewährungsstrafe, weil er bei dem fatalen Crash im zweiten Auto saß. 

Raserprozess
Ein zerstörtes Auto liegt an einer Unfallstelle. © Andreas Rometsch/KS-Images.de/dpa | Andreas Rometsch

Illegales Autorennen – Richter wählt scharfe Worte: Angeklagte müssen für ihre „Überheblichkeit“ büßen

Die Worte des Richters sind scharf: Von falsch verstandener Großmannssucht mit tödlichem Ausgang ist die Rede, die Tat sei hoch verwerflich, ein solches Rennen „auf sittlich niedrigster Stufe“. Die Brüder hätten sich über das Lebensrecht anderer Menschen hinweggesetzt und bei ihrem Rennen „ein Zufallsopfer gebilligt“. „Es ging darum, das Rennen für sich zu entscheiden“, sagte der Richter. Geschwindigkeitsrausch und Geltungsdrang hätten die Brüder dazu getrieben, die Gaspedale voll durchzutreten. 

Daher sei die Kammer überzeugt: „Die Überheblichkeit, die Sie an den Tag gelegt haben, müssen Sie büßen. Und zwar zu Recht büßen“, sagte der Richter. Und zum Unfallverursacher gerichtet: „Ihr Fahrzeug ist Ihr Traumauto und Ihr Albtraumauto geworden.“

Auch für die Angehörigen ist es ein Albtraum. Sie hatten in großer Zahl jeden Prozesstag besucht. „Uns ist bewusst, dass durch das Urteil der Verlust ihrer beiden Kinder nicht aufgearbeitet werden kann“, sagte der Richter im restlos besetzten Saal. 

Autorennen: Angeklagte zeigen sich teilweise geständig, bestreiten aber Vorsatz

Die Verteidiger hatten die Mordvorwürfe zurückgewiesen. Sie bestritten, dass die Angeklagten den Tod anderer billigend in Kauf genommen hätten, und plädierten auf fahrlässige Tötung. Die Angeklagten selbst räumten teils Verantwortung ein, bestritten jedoch, jemanden bewusst gefährdet zu haben.

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Juristisch ist der Fall heikel: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind illegale Autorennen ausdrücklich strafbar. Bei Todesopfern drohen mehrjährige Haftstrafen, in besonders schweren Fällen auch eine Verurteilung wegen Mordes. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Fahrer den Tod anderer nicht nur für möglich hält, sondern ihn billigend in Kauf nimmt. In der Vergangenheit haben Gerichte in ähnlichen Fällen unterschiedlich entschieden – von fahrlässiger Tötung bis hin zu Mordurteilen.

Über den Einzelfall hinaus verweist der Prozess auf ein anhaltendes Problem. Trotz verschärfter Gesetze registriert die Polizei wieder mehr illegale Autorennen. In Baden-Württemberg wurden 2024 insgesamt 433 Fälle erfasst, im ersten Halbjahr 2025 bereits 293 – ein deutlicher Anstieg, auch durch intensivere Kontrollen.

dpa