Nach dem Tod eines Dresdner Polizisten bei einer Verfolgungsjagd in Brandenburg ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

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Das Landgericht in Cottbus befand ihn eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge für schuldig. Der Mann aus Polen hatte im Januar 2025 in Südbrandenburg einen 32 Jahre alten Polizisten mit seinem Auto erfasst und getötet. Der Beamte war in dem Moment dabei, aus einem Auto auszusteigen.

Staatsanwaltschaft ging von Mord aus

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten Mord vor. Er soll in der Absicht gehandelt haben, seine Beteiligung am Diebstahl mehrerer Autos zu verdecken.

Der Verteidiger beantragte, den Angeklagten wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.

Dabei würde sich die Strafe aus vorangegangenen Haftstrafen wegen des Autodiebstahls und derjenigen für die Tötung des Polizisten zusammensetzen. Für die Tat in Lauchhammer sprach sich die Verteidigung für eine Teilstrafe von sechs Jahren aus.

Vor der Tat hatten der Angeklagte und weitere Beteiligte zwei Autos gestohlen. Der 27 Jahre alte Pole war in einem Begleitfahrzeug der Bande eingeteilt. In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf die Drogensucht des Angeklagten. Er sei in einem wohlbehüteten Elternhaus aufgewachsen, habe aber vor Jahren begonnen, unter anderem Kokain zu nehmen. 

„Man dachte, der Mann ist ein Rallyefahrer“

In dem Prozess wurden unter anderem Videoaufnahmen von der Verfolgungsjagd gezeigt. Diese hatten Hinweise auf eine völlig enthemmte Fahrweise des nun verurteilten Fahrers geliefert. Ein Polizist im Zeugenstand hatte diesen „rücksichtslos“ genannt.

In dem Video war unter anderem zu sehen, wie der Verfolgte innerorts mit über 100 km/h gefahren war. Auf Landstraßen erreichte er mitunter Geschwindigkeiten von fast 190 km/h.

Er sei über Fußwege und in entgegengesetzter Richtung in Kreisverkehre gefahren. So berichtet es der Polizist, der mit Kollegen die Verfolgung aufgenommen hatte. „Man dachte, der Mann ist ein Rallyefahrer.“

Die Tat in Lauchhammer hatte bundesweit große Bestürzung ausgelöst. Anfang des Jahres wurde ein Gedenkstein für den getöteten Polizisten Maximilian Stoppa am Ort des Geschehens aufgestellt. Bei der Verkündung des Urteils war der Sitzungssaal gut gefüllt. Der Staatsanwalt kündigte noch im Gerichtssaal Revision an. Jetzt muss der Bundesgerichtshof in nächster Instanz entscheiden.

pcl/mit dpa