Ich habe ein gutes Angebot für einen Gebrauchtwagen gefunden. Der Händler meint aber, dass er den Fahrzeugbrief im Moment noch nicht hat, ihn aber in den nächsten Tagen bekommen soll. Er würde den Verkauf trotzdem schon abwickeln und möchte, dass ich jetzt schon bezahle. Soll ich mich darauf einlassen? Ich habe da so meine Bedenken... Es antwortet Katharina Knorre, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

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Ihr ungutes Gefühl ist absolut berechtigt. Der Fahrzeugbrief – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II – ist der entscheidende Nachweis dafür, wer rechtlich über das Auto verfügen darf. Ohne dieses Dokument kann der Händler gar nicht wirksam Eigentum übertragen. Ein Kauf ohne dieses Dokument birgt mehrere Risiken.

Verbraucherzentrale Porträt
Katharina Knorre, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen, beantwortet am 19. Juni 2026 unter 0361 / 227 55 55 Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.© VZTH | VZTH

Zunächst ist ohne Fahrzeugbrief keine Zulassung möglich, das heißt Sie können das Auto gar nicht auf sich anmelden. Es könnte auch sein, dass das Fahrzeug noch finanziert ist, zum Beispiel über eine Bank. Dann liegt der Fahrzeugbrief dort – und der Händler ist noch gar nicht der Eigentümer. Zwar gibt es im Gesetz den sogenannten „gutgläubigen Erwerb“, bei dem man auch dann Eigentümer werden kann, wenn der Verkäufer gar nicht zum Verkauf berechtigt war. Allerdings haben Gerichte mehrfach entschieden, dass man sich nicht auf guten Glauben berufen kann, wenn man ein Auto ohne Fahrzeugbrief kauft. Meldet sich dann der tatsächliche Eigentümer bei Ihnen, müssten Sie das Auto an ihn aushändigen. Zwar hätten Sie in diesem Fall Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer, aber die Durchsetzung der Ansprüche könnte unter Umständen schwierig werden.

Also: Solange der Fahrzeugbrief fehlt, sollten Sie weder einen Vertrag abschließen noch den Kaufpreis bezahlen. Ein seriöser Händler wird dafür Verständnis haben. ig

Das Verbrauchertelefon ist freitags in der Zeit von 9 bis 10 Uhr unter 0361 / 227  55 55 erreichbar. Am 19. Juni beantwortet Juristin Katharina Knorre Ihre Fragen zu Verbraucherrecht und Verträgen.