• Im Prozess um Fabian aus Güstrow stellt eine Experte seine Fall-Analyse vor
  • Viele Indizien setzen die Angeklagte Gina H. weiter unter Druck
  • Auch Hinweise zu ihrem möglichen Motiv erhärten sich

Neue Erkenntnisse im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow (Landkreis Rostock): Nach Angaben eines Fallanalytikers, der am Freitag, 26. Juni 2026, vor dem Landgericht Rostock aussagte, sei die Tötung eine geplante Tat gewesen. Die Tatperson soll herausgefunden haben, wo sich der Junge am Tattag befand, und habe die Situation daraufhin ausgenutzt. In der Anklage hieß es bereits, die Tötung sei „heimtückisch“ und aus „niedrigen Beweggründen“ erfolgt.

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„Wir gehen davon aus und halten es für wahrscheinlich, dass der Junge arglos war“, sagte der Sachverständige. Das heißt: Fabian soll nicht geahnt haben, was passiert. Das Team berücksichtigte auch ein Foto einer Zeugin, das ein Feuer am Auffindort der Leiche zeigt. Auch da war der Analytiker sicher: „Wir sehen hier den Jungen brennend liegen.“ Fabian wurde laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) getötet und angezündet.

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Fall Fabian (Güstrow): Stiefmutter Gina H. will erstmals aussagen

Angeklagt ist Gina H., die Stiefmutter des getöteten Jungen. Die 30-Jährige schweigt bisher zu den Vorwürfen, für sie gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Mittlerweile ist jedoch bekannt geworden, dass sich Gina H. noch vor Gericht äußern möchte. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte sich vor einigen Tagen der Anwalt der Angeklagten geäußert. Er sagte, dass er und seine Mandantin die Sommerpause der Verhandlungen nutzen wollen, um die Aussage vorzubereiten. Diese wird nach derzeitigen Erkenntnissen am 6. August erwartet. Dann werde sich Gina H. „allgemein äußern“, so der Anwalt.

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Tatmotiv Beziehung: Staatsanwaltschaft und Fallanalytiker nennen persönliche Gründe

Wie in der Anklage deutlich wird, sollen Beziehungsprobleme zwischen der 30-Jährigen und Fabians Vater Matthias R. ein mögliches Motiv gewesen sein. Gina H. soll die „vage Hoffnung“ gehabt haben, dass Fabians Vater wieder zu ihr zurückkomme, wenn sein Sohn nicht mehr lebt. Die beiden waren zwischenzeitlich getrennt, sind heute aber wieder ein Paar. Über die möglichen Hintergründe der Tat berichtete der „Stern“ und berief sich dabei auf Angaben der Staatsanwaltschaft.

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Auch aus Sicht der Fallanalytiker handelt es sich bei der Tötung von Fabian um eine Beziehungstat, bei der mit „hoher bis sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ ein persönliches Motiv zugrunde lag. Auch die Brutalität des Falls wurde vor dem Landgericht Rostock Thema. „Wenn ich einen Menschen umbringen möchte oder muss, hätten ein bis zwei Stiche ausgereicht“, zitiert die „Bild“ aus dem Gerichtssaal den Fallanalytiker. Aus einem Gutachten ging jedoch bereits hervor, dass Fabian mit sechs Messerstichen getötet worden sein muss. Das und auch das anschließende Verbrennen des Jungen würden zeigen, „dass mehr gemacht wurde, als nur einen Jungen zu töten“, so der Sachverständige.

Fortsetzung Mordprozess im Fall Fabian
Im Prozess um den Mord an Fabian aus Güstrow sitzt die Angeklagte im Verhandlungssaal im Landgericht Rostock. © Danny Gohlke/dpa | Danny Gohlke

Tatort Klein Upahl: Täter kannte den Schauplatz bereits

Wie bereits von Zeugen, die vor Gericht aussagten, vermutet, muss der Täter oder die Täterin den Tatort gekannt haben. Auch das ist ein Ergebnis der Fallanalyse. Es habe auf dem Weg zu der sogenannten „Schweinekuhle“ in Klein Upahl mehrere abgelegene Stellen gegeben, an denen diese Tat möglich gewesen wäre, gibt „Bild“ die Aussagen des Analytikers wider. Dass jedoch genau dieser Ort ausgewählt wurde, zeige, dass die Tatperson den Ort vorher bereits kannte.

Neben diesem Merkmal soll sich das Tatprofil laut Fallanalyse aus weiteren Merkmalen zusammensetzen. Die Tatperson soll:

  • mit hoher Wahrscheinlichkeit eine direkte persönliche Beziehung zu Fabian gehabt haben
  • aus der Region stammen
  • am Tattag über ein Fahrzeug verfügt haben

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Gesicht und rechte Hand beim Brand verschont

Dass Opfer und Tatperson eine persönliche Bindung hatten, soll auch am Anzünden des Jungen deutlich werden. Nach Einschätzung des Fallanalytikers soll das Verbrennen dazu gedient haben, Fabian zu depersonalisieren. Also: weitestgehend unkenntlich zu machen. Laut des Sachverständigen habe es bei der Leiche aber eine Auffälligkeit gegeben: Das Gesicht und die rechte Hand wurden vom Brand größtenteils verschont.

„Das Gesicht ist der menschlichste Teil des Körpers“, zitiert die Zeitung den Analytiker. Sollte es Hemmungen bei der Inbrandsetzung gegeben haben, würde das auf eine persönliche Bindung hindeuten. Aber: Es sei zwar ein Indiz, aber eben auch nur eines.

Dennoch schlussfolgert die Staatsanwaltschaft: Alle Punkte aus der operativen Fallanalyse träfen auf die Angeklagte Gina H. zu. Auch, dass sie es war, die den getöteten Jungen fand und daraufhin die Polizeistelle Güstrow anrief, sei ein Zeichen. Zumindest dafür, dass sich die Angeklagte schon vorher über die genaue Nummer informiert hatte.

Anmerkung der Redaktion

Von (häuslicher) Gewalt betroffene Personen können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt. Das Opfer-Telefon des Weißen Rings ist unter 116 006 erreichbar. Opfer und Zeugen von häuslichen Gewalttaten können – bei Tag und Nacht – über den Notruf 110 Hilfe holen.

Frauen erhalten zudem Unterstützung beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ der Bundesregierung unter der 116 016. Der Anruf ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Über die Internetseite www.hilfetelefon.de können sich Betroffene zudem online per E-Mail oder Chat beraten lassen.

Das Männerhilfetelefon ist unter der bundesweiten Telefonnummer 0800 123 99 00 zu erreichen. Hilfe erhalten Betroffene auch im Internet auf der Seite der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz.

Mordprozess in Rostock: Weitere Zeugen sagen vor Gericht aus

Der Mordprozess wird am kommenden Mittwoch, 1. Juli 2026, vor dem Landgericht Rostock fortgesetzt. Wie das Gericht mitteilt, soll eine Gerichtshelferin gehört werden, die einen Bericht zur Angeklagten gefertigt hat. Im Anschluss sollen die Tierärztin von Gina H., vier Bekannte der Angeklagten, ihr ehemaliger Arbeitgeber und auch der Arbeitgeber von Fabians Vater gehört werden. Am Tag darauf, am 2. Juli 2026, sollen fünf Bekannte und Nachbarn von Gina H. gehört werden.

Weitere Prozesstage folgen am 7. und 9. Juli. Anschließend folgt eine Sommerpause, bis es im August und September weitergeht.

mit dpa