Aachen Die Bundestagswahl soll geheim ablaufen. Doch Kanzlerkandidat Armin Laschet hat bei der Stimmabgabe einen peinlichen Fehler gemacht.
- Die historische Wahlniederlage der Union war nicht das einzige Thema des Wahlsonntags
- Armin Laschet sorgte mit einer Panne bei der Abgabe seines Wahlzettels für Diskussionen
- Der Bundeswahlleiter äußerte sich - hat die Stimmabgabe Konsequenzen?
Armin Laschet hat – in Begleitung seiner Frau Susanne – in einer Schule in Aachen seine Stimme zur Bundestagswahl abgegeben. Bilder und Fernsehaufnahmen von der Szene sorgen nun für Aufregung. Denn es ist deutlich zu erkennen, wo Laschet seine Kreuzchen gesetzt hatte - nämlich bei der CDU. Auch Susanne Laschet hatte den Stimmzettel falsch gefaltet, ihr Kreuzchen war klar zu erkennen.
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Damit könnten der Unionskanzlerkandidat und seine Frau gegen Grundsätze des Wahlablaufs verstoßen haben. Denn laut Bundeswahlleiter gilt: "Bei der Urnenwahl muss der Wähler, um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne." Lesen Sie hier: Das sind die häufigsten Fehler bei der Abgabe des Stimmzettels.
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Armin Laschet zeigt Wahlzettel: So könnte er gegen die Richtlinien verstoßen haben
Brisant: Auf der Website heißt es weiter: "Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat." Mehr zum Thema: Bundestagswahl: So realistisch ist eine Jamaika-Koalition
Grundsätzlich ist die Verletzung des Wahlgeheimnisses strafbar. In Paragraf 107 des Strafgesetzbuches lautet es: "Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Lesen Sie mehr: Was für eine Ampel-Koalition nach der Bundestagswahl spricht
Bundestagswahl: Stimmverhalten darf grundsätzlich offenbart werden
Gleichzeitig heißt es beim Bundeswahlleiter, das "Stimmverhalten" dürfe vor und nach der "Wahlhandlung" offenbart werden. Das dürfte sich aber auf die Situation außerhalb des Wahllokals beziehen.
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Ob Laschet nun konkrete Konsequenzen drohen? Danach sieht es nicht aus. Der Bundeswahlleiter äußerte sich auf Twitter zu dem Vorfall: "Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden." Allerdings weist die Behörde auf Twitter auch darauf hin, dass der Stimmzettel so zu falten ist, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist - Wählerinnen und Wähler, die dies nicht befolgen, müssten demnach vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden.
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"Kommt es zu einer Fehlfaltung, teilt der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus. Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig." Laschets Stimmzettel ist demnach als gültig zu werten. Auch eine Sprecherin der Stadt Aachen teilte mit: "Der Stimmzettel von Herrn Laschet wird nicht aussortiert".
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(mja)