Nordhausen. Die Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen vom 10. und 24. September beschäftigt nun auch die Kommunalaufsicht. Ins Rollen brachte diesen Stein einer der Wahlberechtigten.

Knapp einen Monat nach der Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen wurde nun bekannt, dass diese von einem Nordhäuser angefochten wurde. Das Landratsamt bestätigte dies.

Die Kommunalaufsicht prüfe nun die formellen und materiellen Voraussetzungen einer Wahlanfechtung. Das Gesetz lässt hierfür drei Monate Zeit. Sollten erheblichen Verstöße gegen die Wahlvorschriften vorliegen, die das Wahlergebnis wesentlich beeinflussen könnten, müsste die Wahl für ungültig erklärt werden.