Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Expertenkommission eingesetzt, die das Mietrecht überarbeiten und insbesondere Mietwucher sowie Verstöße gegen die Mietpreisbremse schärfer sanktionieren soll. Das Gremium nahm am Dienstag seine Arbeit auf und hat bis Ende 2026 Zeit, konkrete Vorschläge zu erarbeiten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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In Deutschland leben rund 44 Millionen Menschen zur Miete – mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Angesichts steigender Wohnkosten betonte Hubig: „Wer die Mietpreisbremse ignoriert, dem müssen spürbare Konsequenzen drohen. Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen.“ Aus ihrer Sicht sei ein faires und effektives, soziales Mietrecht im Interesse von Mietern wie Vermietern.
Beide Gruppen sind in der Mietrechtskommission vertreten, dazu kommen Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Wissenschaft und Praxis – etwa den Kommunen. Insgesamt gehören 20 Experten dem Gremium an. Die Kommission soll sich regelmäßig alle acht Wochen treffen und konkrete Vorschläge in einem Abschlussbericht machen. Diese Vorschläge sollen dann in ein Gesetz einfließen.
Mietwucher: Hubig erwartet Vorschläge zu Bußgeldern
Die Ministerin erwartet Vorschläge dazu, wie Bußgelder wegen Mietwucher öfter verhängt werden können. Die bisherige Vorschrift komme „aufgrund ihrer hohen Anforderungen kaum zur Anwendung“, erläuterte Hubigs Ministerium. Für eine Sanktionierung reicht es demnach nicht aus, dass die vereinbarte Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und das Angebot an günstigem Wohnraum gering ist. Betroffene Mieter müssen zusätzlich auf die Anmietung der überteuerten Wohnung angewiesen gewesen sein, der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt haben. „Ein entsprechender Nachweis ist in der Praxis sehr schwierig“, so das Ministerium.
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Auch bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse sind die Sanktionen nach Ansicht der Ministerin zu gering. Aktuell müssen bei Verstößen die überzahlten Beträge gegebenenfalls zurückgezahlt werden – darüber hinaus sind gesetzlich keine Sanktionen vorgesehen.
Kommission werde sich mit Fortentwicklung des Mietrechts befassen
Die Mietpreisbremse ist Grundlage für Regelungen zur Begrenzung der Mieten in den Ländern. Per Rechtsverordnung können damit Landesregierungen Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ festlegen, in denen die Begrenzung von Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen gilt. Das Gesetz gilt bis Ende 2029.
Die Expertenkommission soll auch an einer Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften arbeiten. Das Mietrecht umfasse zahlreiche Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, so das Ministerium. Die Kommission werde sich „ganz grundsätzlich“ mit einer Fortentwicklung des Mietrechts befassen.
Deutscher Mieterbund: In Mietpreisbremse müssten „zahlreiche Ausnahmen gestrichen werden“
Hubig wiederholte am Dienstag, sie werde zudem noch in diesem Jahr andere wichtige Verbesserungen für Mieter auf den Weg bringen: neue Regeln für Indexmietverträge, möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietungen und Schonfristzahlungen.
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Der Deutsche Mieterbund erklärte zum Start der Kommission, die Reform des Mietwucherparagrafen im Wirtschaftsstrafgesetz sei „überfällig“. In der Mietpreisbremse müssten „zahlreiche Ausnahmen gestrichen werden“. Die derzeitige Ausgestaltung „lädt quasi zu ihrer Umgehung ein“, erklärte Mieterbund-Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Mietwucher: Kommt es zur Wende?
Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, nannte die Auswirkungen von zehn Jahren Mietpreisbremse „verheerend“. Er sprach sich gegen eine weitere Verschärfung aus. Das werde die Lage auf dem Wohnungsmarkt „dramatisch verschlechtern“. Er erwarte von der Expertenkommission, über Probleme und taugliche Lösungsansätze „ergebnisoffen“ zu diskutieren.

„Beim Mietrecht muss es endlich zur Wende komme, gerade im Sinne eines gesunden Mietmarkts“, forderte Warnecke. „Ansonsten möchte doch erst recht niemand mehr in Deutschland neu bauen oder Vermieter sein.“
Linken-Chef: „Wuchermieten kein Kavaliersdelikt“
Linken-Chef Jan van Aken drang darauf, stark überhöhte Mieten einzudämmen. Seine Erwartungen an die Kommission seien begrenzt, sagte van Aken der Deutschen Presse-Agentur. „Aber, dass die Justizministerin Hubig nun endlich erkennt, dass Wuchermieten kein Kavaliersdelikt sind, ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.“

Sein Vorschlag: „Damit die Beweislast für Wuchermieten nicht auf die einzelnen Mieter abgeladen werden, braucht es einen bundesweiten Mietwucher-Check von Amts wegen.“ Der Staat dürfe bei stark überhöhten Mieten nicht zuschauen.
Laut Wirtschaftsstrafgesetz kann es eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn Mieten für Wohnräume um mehr als 20 Prozent über üblichen Vergleichswerten liegen und der Vermieter es ausnutzt, dass es kaum Angebote auf dem Markt gibt.
dpa/afp/kmh





![Friedrich Merz (CDU) und Bärbel Bas (SPD) im Juni im Bundeskanzleramt. Pressekonferenz [press conference] nach der ?bergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform in Berlin](https://img.sparknews.funkemedien.de/413277497/413277497_1790592399_v16_9_1200.jpeg)





