Die Angriffe mit Drohnen gehören zu einem Szenario, das die deutschen Sicherheitsbehörden zunehmend in Alarmbereitschaft versetzt. Vor allem seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine nimmt auch die Spionage mit Drohnen in Deutschland zu. Soldaten sichten die Flugobjekte über Kasernen der Bundeswehr, Wachpersonal entdeckt Drohnen über Firmengelände. „Das Risiko von Drohnenattacken nimmt deutlich zu“, heißt es in den Innenbehörden.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt dringt auf eine rasche Aufrüstung zur Abwehr von Drohnen. „Auf der nächsten Innenministerkonferenz platzieren wir das Thema prominent auf der Tagesordnung“, sagte der CSU-Politiker dieser Redaktion. „Unser Ziel ist klar: Kompetenzen zwischen Bund und Ländern bündeln, neue Abwehrfähigkeiten entwickeln, polizeiliche und militärische Drohnenabwehr verzahnen.“ Die nächste Innenminister­konferenz (IMK) findet vom 3. bis 5. Dezember 2025 in Bremen statt. 

Dobrindt mahnte: „Wir befinden uns in einem technologischen Wettrüsten zwischen Drohnenbedrohungen und Drohnenabwehr – im hybriden wie im militärischen Bereich.“

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Feindliche Drohnen über Deutschland: Bisher keine Abwehrstrategie

Über dem Industriepark im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel registrierten die Behörden mehrere Drohnenüberflüge. Dort sind Unternehmen der Chemie und Mineralölwirtschaft ansässig, aber auch das neue LNG-Gasterminal. Laut Medienberichten wurde dort auch eine Drohne vom Typ Orlan-10 gesichtet, die von den russischen Streitkräften eingesetzt wird und eine Reichweite von rund 600 Kilometern erreicht.

Das Problem der deutschen Behörden: Es gibt bisher keine Abwehrstrategie gegen die Vorfälle. Es fehlt eine klare Verantwortlichkeit, ein klarer Plan. Und auch technisch droht Deutschland beim Kampf mit und gegen Drohnen im Vergleich zu Streitkräften großer Industrienationen wie China, Israel und die USA abzufallen.

Nur ein Beispiel: Fliegt eine Drohne über eine Kaserne, ist die Bundeswehr zuständig. Allerdings nur, wenn das Flugobjekt das Militärgelände nicht verlässt. Dann ist offiziell die örtliche Polizei verantwortlich. Welche Rolle der Nachrichtendienst spielt, bleibt ebenfalls offen.

Die Sicherheitsbehörden scheuen sich zudem, die Drohnen abzuschießen – gerade über Wohngebieten wächst die Sorge, dass Gebäude oder Zivilisten durch den Abschuss beschädigt oder verletzt werden könnten.

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Drohnen: Sicherheitspolitiker kritisieren fehlendes gemeinsames Lagebild

Im Herbst will die Bundesregierung zentrale Reformen der Sicherheitsbehörden vorantreiben, etwa mit einem neuen Bundespolizeigesetz, dem BKA-Gesetz und einer Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes. Genau in diese Debatte fällt auch die Diskussion, welche rechtlichen Regelungen künftig die Drohnenabwehr in Deutschland bestimmen.

Schon länger kritisieren Sicherheitspolitiker, dass den deutschen Polizeien und Nachrichtendiensten, aber auch dem Militär ein gemeinsames Lagebild fehlt, um genau einzuschätzen, wie häufig Sabotage und vor allem Spionage mit Drohnen in Deutschland passiert. Das Ausmaß bleibt vage – auch weil oft unklar ist, wer die Drohnen in die Luft gelassen hat.

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Drohnen abwehren: Wie viel Macht bekommt die Bundeswehr?

Doch nicht nur Staaten nutzen Drohnen zur Spionage, auch Terroristen und kriminelle Gruppen besitzen die Technik. Und erst vergangene Woche warnte der neue Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz davor, dass genau diese beiden feindlichen Akteure – Staaten wie Russland oder China und organisierte Kriminelle – immer enger zusammenarbeiten.

Der Vorstoß von Dobrindt dürfte auf der Innenministerkonferenz auf viel Zustimmung stoßen. Zugleich ist das Thema brisant, denn es stellt sich auch die Frage: Wie viel Macht bei der Drohnenabwehr bekommt die Bundeswehr? Dort gibt es sowohl technisch die Möglichkeiten als auch mit dem Cyberkommando die strategische Führungsfähigkeit bei der Aufklärung – etwas, womit lokale Polizeidienststellen überfordert wären, wenn sie Abwehrkonzepte für Drohnenangriffe etwa auf Volksfeste vor Ort entwerfen und durchführen müssten. Nur: Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren bringt schwere verfassungsrechtliche Fragen mit sich.