Aus den Schornsteinen der Fabriken quoll der Rauch, drinnen, an den Maschinen schufteten die Arbeiter. Manchmal 12, manchmal 14 Stunden am Stück, auch sonntags. Wer krank wurde, verlor seinen Lohn – und seine Existenz. Es ist diese Zeit in Deutschland, die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts, als die Arbeiter immer stärker gegen Armut und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse rebellierten.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck hatte einen Plan, der seinem Kampf gegen die Arbeiterbewegung diente. Der aber auch weltweit bis dato einmalig war. Im Juni 1883 verabschiedete der Reichstag ein Gesetz über die Krankenversicherung für Arbeiter, damals noch nicht für Angestellte. Wer mehr als eine Woche beschäftigt war und nicht mehr als 2000 Mark jährlich verdiente, war nun versicherungspflichtig. Arbeiter und Unternehmer teilten sich die Kosten, ein umlagebasiertes Solidarsystem.
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Es ist die Geburtsstunde eines Systems, das Menschen in Deutschland bis heute sozial absichert. Es ist aber auch ein System, das immer wieder an seine Grenzen stößt. Arbeitslosigkeit, Gesundheit, Rente, Pflege – heute sind Angestellte gesetzlich für Notlagen und Krankheiten abgesichert. Doch das kostet. Seit 2024 klafft bei der Sozialversicherung ein Finanzierungsloch von mehreren Milliarden Euro.

Finanzloch bei der Sozialversicherung: Wie reagiert die Bundesregierung?
Neu ist nun, dass die Koalition von Union und SPD die Sozialbeiträge für Gutverdienende erhöhen will. Wie „Bild“ zuerst berichtete, haben die Ministerinnen und Minister während ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas beschlossen. Die Koalition hebt die Beitragsbemessungsgrenzen an. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höheren Einkommen werden damit ab Januar die Zahlungen für die gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung steigen.

Was ist die „Beitragsbemessungsgrenze“?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu der die Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung erhoben werden. Das Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei. Die Anhebung der BBG passiert routinemäßig einmal im Jahr und richtet sich nach der Entwicklung der Bruttolöhne von Arbeitnehmern.
Ein Beispiel: Die Grenze für das Einkommen, das in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird, liegt seit Januar 2025 bei 8050 € monatlich – oder auch 96.600 € jährlich. Wer mehr verdient, muss auf das Einkommen über der Grenze keine Beiträge zahlen. Die Grenze soll den solidarischen Kern des Versicherungssystems wahren. Es stellt aber auch ein Gleichgewicht zwischen der Beitragshöhe eines Zahlers und die späteren Leistungen, etwa Rente, die er erhält.
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Was konkret wird nun nach Plänen der Regierung erhöht?
Ab Januar werden die Rentenbeiträge auf Einkommen bis 8450 Euro monatlich erhoben, bislang waren es 8050 Euro. Die Erhöhung betrifft dem Bericht zufolge rund 2,1 Millionen Angestellte. Die Erhöhung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt demnach bei 5,5 Millionen Beschäftigten zu höheren Abgaben: Dort steigt die Beitragsgrenze von 5512,50 auf 5812,50 Euro.
Laut Steuerzahlerbund zahlt ein gutverdienender, kinderloser Single mit 6000 Euro brutto im Monat zahlt dann knapp 400 Euro im Jahr mehr. Bei einem Spitzenverdienst von mehr als 8500 Euro im Monat sind es etwa 900 Euro jährlich mehr.
Schwarz-Rot beschließt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ohne große Diskussion. Alle Ministerien hatten dem Beschluss bereits in der internen „Ressortabstimmung“ zugestimmt, damit die Verordnung in Kraft treten kann. Der Bundestag muss nicht mehr zustimmen.
Wie sind die Reaktionen zu der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze?
Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Wolfgang Steiger, kritisierte gegenüber unserer Redaktion die Anhebung der Beiträge für Gutverdiener und sprach von einer „massiven Zusatzbelastung für die Beitragszahler – für Unternehmen ebenso wie für die Leistungsträger unter den Arbeitnehmern“. Dabei seien angesichts der Wirtschaftslage „gerade Entlastungen das Gebot der Stunde“, so Steiger. Der „zusätzliche finanzielle Spielraum“ durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze müsse „im Gegenzug von Zurückhaltung bei den Beitragssätzen begleitet sein“. Am besten seien „spürbare Beitragssatzsenkungen, die auch durch Leistungseinschränkungen in den Sozialversicherungen ermöglicht werden“, so der CDU-Politiker.

Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) reagierte gelassen auf die Anhebung der Bemessungsgrenze. E handele sich „nicht um einen politischen Akt, sondern um eine jährliche Anpassung in Folge der Lohnentwicklung des Vorjahres. Das ist absolut richtig“, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier unserer Redaktion. Sie befürwortet, dass Gutverdienende mehr zahlen. „Es ist ja grundsätzlich nicht einzusehen, warum Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen auf ihr gesamtes Einkommen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, Besserverdienende aber nur auf einen Teil“, sagte Engelmeier. „Die Sozialversicherungen können nur funktionieren, wenn alle gerecht nach ihren Möglichkeiten einzahlen.“
Was ist mit Leistungskürzungen bei den Sozialversicherungen?
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte vor einigen Wochen angekündigt, sie werde kurzfristige Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausschließen. So will die Ministerin das Finanzierungsdefizit abmildern. Auch der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU, Wolfgang Steiger, brachte einen „Verzicht auf Rentengeschenke, die Anhebung des Renteneintrittsalters auch über den 67. Geburtstag hinaus sowie die Begrenzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I auf durchgängig zwölf Monate“ ins Spiel. Zudem plädiert Steiger für „den Rückbau der sozialen Pflegeversicherung auf das ursprüngliche Konzept einer Teilkaskoversicherung“. Auch „privat absicherbare Gesundheitsrisiken“ will er aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung streichen.
In der SPD sind Kürzungen umstritten. Mehrere Sozialdemokraten warnen vor Belastungen der Versicherten – und fordern stattdessen, die Versicherungen und die Leistungen zu reformieren, also Mittel effizienter einzusetzen. Auch Grüne und Linke warnen, sehen ältere Menschen – gerade alleinstehende Frauen – durch Kürzungen bei der Rentenversicherung etwa vor Altersarmut bedroht.
In dieser Debatte um die Modernisierung des Sozialstaats hat die SPD eine eigene Kommission eingesetzt, die Vorschläge für eine Reform erarbeiten soll. Sie solle „spätestens“ im Januar die ersten Ergebnisse vorlegen. Der Expertenrat diskutiert vor allem, wie die Sozialleistung des Bürgergeldes neu geordnet wird. Aber auch Rente, Gesundheit und Pflege stehen auf der Agenda der Kommission.








