Das Bürgergeld wurde nur zwei Jahre alt. Eingeführt unter der Ampel-Koalition, um die Verwerfungen durch das Hartz IV-System abzumildern, blieb es in dieser kurzen Zeit immer heftig umstritten. Jetzt hat die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD sich auf Reformen am Bürgergeld geeinigt, die den Charakter der Leistung wieder deutlich verändern, zurück in Richtung dessen, was zuvor galt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht damit eine Epoche beendet: „Das Thema Bürgergeld wird damit der Vergangenheit angehören“, sagte er am Donnerstag.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der Weg zu diesem Punkt war steinig, auch innerhalb der Koalition. Über den Sommer hatten Union und SPD sich immer wieder öffentliche Wortgefechte geliefert zu der Leistung, die einst die SPD erfunden hatte. Bei der entscheidenden Sitzung des Koalitionsausschusses, die am frühen Mittwochabend begonnen hatte, saß man bis tief in die Nacht zusammen. Mit dem Ergebnis zeigten sich allerdings alle Beteiligten am Tag danach zufrieden. Der Bundeskanzler und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die in den vergangenen Tagen intensiv über das Thema diskutiert hatten, hoben beide die gute Zusammenarbeit hervor.

Bürgergeld: Neue Grundsicherung dreht Erleichterungen wieder zurück
Die „neue Grundsicherung“, von der die Koalitionsspitzen spricht, dreht jetzt einige Erleichterungen für Empfänger, die mit dem Bürgergeld eingeführt wurden, wieder zurück in Richtung des alten Hartz IV-Systems. Ein Überblick über die zentralen Punkte:
Sanktionen: Wer einen ersten Termin im Jobcenter verpasst, wird direkt zu einem neuen eingeladen. Wer auch zu dem nicht erscheint, bekommt 30 Prozent weniger Geld. Kommt die Person auch zu einem dritten Termin nicht, wird die Zahlung eingestellt. Und wer schließlich auch im Monat darauf nicht auftaucht, bekommt auch kein Geld mehr für die Kosten der Unterkunft. Auch wer eine Arbeitsaufnahme verweigert, soll kein Geld mehr erhalten. Die Kosten der Unterkunft sollen laut Übereinkunft der Koalition dann direkt an den Vermieter überwiesen werden.
Im Bürgergeld waren in mehreren Schritten Sanktionen bis zu 30 Prozent der Leistung möglich. Unter Hartz IV konnten Leistungen ursprünglich auch vollständig gestrichen werden. 100-prozentige Sanktionen hatte allerdings das Bundesverfassungsgericht schon 2019 für unverhältnismäßig erklärt. Die Regierung geht wegen des schrittweisen Vorgehens aber davon aus, dass die geplante neue Regelung verfassungskonform ist.
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Bürgergeld: Karenzzeit für Vermögen und zu hohe Miete soll wegfallen
Anrechnung von Vermögen: Eine Karenzzeit von einem Jahr für die Anrechnung des Vermögens, die die Ampel-Koalition eingeführt hatte, soll wegfallen. Bisher gilt: Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs wird Vermögen bis zu 40.000 Euro geschont, plus 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft, also etwa Kinder. Nach Ablauf dieses Jahres gilt einheitlich eine Grenze von 15.000 Euro pro Person. Diese Jahresfrist soll jetzt wegfallen. Ein Schonvermögen will aber auch Schwarz-Rot erhalten: Es soll an die „Lebensleistung“ der Betroffenen gebunden sein, „zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherigen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung“. Konkrete Summen nennen die Koalitionäre nicht. Auch unter Hartz IV orientierte sich das Schonvermögen am Lebensalter, die Höchstgrenze lag damals bei rund 10.000 Euro.
Bisher ist es außerdem so, dass im ersten Jahr, in dem jemand Bürgergeld empfängt, nicht überprüft wird, ob die Miete die vor Ort als angemessen gesehene Höhe übersteigt. Auch diese Karenzzeit wollen Union und SPD abschaffen.
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Bürgergeld endet: Gesetzentwurf soll zeitnah folgen
Vermittlungsvorrang: Hinter dem Begriff verbirgt sich die Maßgabe, dass die Vermittlung eine beliebige verfügbare Stelle Priorität haben soll, auch etwa gegenüber Weiter- und Fortbildung. Die vorherige Bundesregierung hatte diese Regel aus dem Hartz-System abgeschafft, Schwarz-Rot holt sie jetzt zurück. Dort, wo eine Qualifizierung aber „mit Blick auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfolgversprechender erscheint“, heißt es in der Einigung der Koalition, soll aber die Qualifizierung vorgehen. Das gelte insbesondere bei Menschen unter 30.
Bislang sind diese Änderungen lediglich im Koalitionsausschuss beschlossen, ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Bas soll aber zeitnah folgen.
- Einführung: Seit wann gibt es das Bürgergeld?
- Besitz: Was ist das Schonvermögen beim Bürgergeld?
- Wohnen: So hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein
Kinderschützer warnen vor „Katastrophe“ für betroffene Kinder
„Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben“, sagte SPD-Chefin Bas bei der Vorstellung der Pläne. „Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenz dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“ Gleichzeitig hob sie hervor, dass Menschen, die etwa wegen Krankheit nicht in der Lage sind, Termine wahrzunehmen, nicht sanktioniert werden sollen. Bas warnte aber auch, dass Einsparungseffekt durch Sanktionen begrenzt sei. „Der Betrag wird sehr klein sein“, sagte die Arbeitsministerin. Entscheidend ist nach ihrer Einschätzung, wie viele Menschen aus dem Bürgergeld in Arbeit gebracht werden könnten. Wenn 100.000 Menschen in Arbeit gebracht werden könnten, entspreche das rund einer Milliarde Euro, die beim Bürgergeld eingespart würden, sagte Bas. Um das zu erreichen, „brauchen wir vor allem Wirtschaftswachstum“, erklärte die SPD-Politikerin. Bundeskanzler Merz hatte noch Anfang September von einem Spar-Ziel von fünf Milliarden Euro gesprochen.

Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm sieht die Bundesregierung mit den Reformplänen beim Bürgergeld auf dem Weg „in die richtige Richtung“. Sie sagt dieser Redaktion allerdings auch: „Nur weil Menschen etwas mehr arbeiten oder Sanktionen beim Bürgergeld ausgeweitet werden, entsteht noch kein Wachstum.“ Dafür brauche es strukturelle Reformen, weniger Regulierung und eine Begrenzung der Sozialausgaben. Das werde aber nicht in Angriff genommen, kritisiert Grimm.
Neuerung beim Bürgergeld: Kinderschutzbund spricht von „Katastrophe“
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, fürchtet, dass die wegfallende Karenzzeit für die Überprüfung der Mietkosten viele Betroffene in Schwierigkeiten bringen könnte. Es sei zwar nachvollziehbar, dass keine „Luxuswohnungen“ vom Amt gegenfinanziert werden sollen, sagte Engelmeier dieser Redaktion. „Gleichzeitig zeigt aber die Praxis, dass niemand sofort umziehen kann, weil die Miete nicht vom Amt übernommen wird – gerade auf dem extrem angespannten, bezahlbaren – Wohnungsmarkt.“ Den Betroffenen bleibe also keine Alternative, als den Regelbedarf für die Miete zu nutzen. „Entsprechend leer dürfte der Kühlschrank am Ende des Monats sein“, fürchtet Engelmeier.
Kinderschutzverbände warnten vor negativen Folgen für Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen. „Sie können nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ihre Eltern Jobangebote nicht annehmen oder Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen“, sagte Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes. „Die Pläne der Bundesregierung, Sanktionen bis zur Streichung der Unterstützung zur Unterkunft, möglich zu machen, sind eine Katastrophe für diese Kinder und Jugendlichen.“







