„Unsere Fraktion ist ein Ausbildungsbetrieb“, sagt die Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré bei einer Pressekonferenz – und man muss kurz überlegen, ob sie das wirklich ernst meint. Die Aussage könnte mit einem Schmunzeln abgetan werden, doch die Sache ist zu ernst. Es geht darum, wie eine Partei eine Person an den Pranger stellt und sie zur Zielscheibe von Hass und Hetze, von Mordphantasien und Todesdrohungen macht.

Montag, Mittwoch, Freitag

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Doch von vorne: Ein Schulleiter einer Gesamtschule in Teltow im Kreis-Potsdam-Mittelmark hat einem Schüler der 10. Klasse untersagt, bei der AfD-Fraktion in Brandenburg ein Praktikum zu absolvieren, wie das Bildungsministerium bestätigte. Der Schüler hatte vor einigen Monaten bereits ein Praktikum bei der AfD-Abgeordneten Kotré gemacht und wollte dies nun wieder tun, was die Schulleitung mit dem Hinweis ablehnte, dass Praktika nicht an der gleichen Stelle absolviert werden sollen. Kotré schlug dem Schüler daraufhin vor, das Praktikum bei der Fraktion durchzuführen.

AfD spricht von „Indoktrination von Schülern“

Der Schulleiter habe dies in einem persönlichen Gespräch mit dem Schüler abgelehnt und laut Kotré damit begründet, dass man es „offensichtlich mit Rechtsextremen“ zu tun habe. Kotré bezeichnete dies als eine „Indoktrination von Schülern“, die nicht stattfinden dürfe. Sie machte den Fall bei einer Pressekonferenz öffentlich und teilte einen Ausschnitt in den sozialen Medien. Dabei nannte sie auch den Namen der Schule. Der Schulleiter wird seitdem mit Hassbotschaften überzogen. Er solle sofort entlassen werden, er gehöre an den Pranger, solle abgeschoben werden, auch von „aufhängen“ war zu lesen. „Die Eltern sollten sich den Typen mal vornehmen“, hieß es. Laut Bildungsministerium in Potsdam gab es auch E-Mails mit „unangemessenen verbalen Angriffen“.

Die AfD in Brandenburg wehrt sich juristisch gegen ihre Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. (Archivbild)
Die AfD in Brandenburg wehrt sich juristisch gegen ihre Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. (Archivbild) © dpa | Britta Pedersen

Die Behörde des brandenburgischen Bildungsministers, Steffen Freiberg (SPD), hält die Entscheidung der Schulleitung gegen das Praktikum für richtig. Sie sei mit der Einstufung des AfD-Landesverbandes Brandenburg durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung begründet. Laut der neuesten INSA-Wahlumfrage vom 18. September könnte die AfD bei der nächsten Landtagswahl mit 34 Prozent der Stimmen rechnen. Aktuell liegt sie damit zehn Prozentpunkte vor der zweitplatzierten SPD.

Bildungsexpertin: Lehrkräfte müssen auch Haltung zeigen

Die Universitätsprofessorin für Erziehungs- und Sozialisationstheorie, Nina Kolleck, meint, Lehrkräfte müssten sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz sowie den Schulgesetzen der Länder orientieren. Da die AfD in Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft werde, könne eine Schulleitung im Rahmen ihres pädagogischen Ermessens und zur Wahrung des Schulfriedens entscheiden, ein solches Praktikum nicht zu genehmigen und dies fachlich begründen.

Eine gesetzlich normierte allgemeine Neutralitätspflicht für Lehrkräfte gebe es nicht, so Kolleck. Es gelte das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und für Lehrkräfte eine Pflicht zu professioneller Zurückhaltung im Amt. Indoktrination – etwa Werbung für Parteien oder die Vorgabe, eine bestimmte Partei zu wählen – sei unzulässig. Im Unterricht gehe es darum, kontroverse Meinungen abzubilden, Lehrkräfte müssten aber auch Haltung zeigen, wenn Grundwerte verletzt würden. Es sei für Lehrkräfte aber auch schwierig, im Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Schutzauftrag der Schule zu agieren.

Schulaufsicht behält sich rechtliche Schritte vor

Das Bildungsministerium teilte am Dienstag weiter mit, die verbalen Angriffe gegen den Schulleiter könnten nicht hingenommen werden. Die Schulaufsicht habe die Polizei informiert und behalte sich vor, „gegen beleidigende und ehrabschneidende Aussagen juristische Schritte einzuleiten“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Dennis Hohloch sagte am Dienstag, wenn eine bestimmte Partei ausgeschlossen werde, sei Schule auf dem Kurs der Unterdrückung der Meinungsfreiheit und der Bildung der eigenen Persönlichkeit von Schülern. Ein Praktikant lerne in der Faktion, wie der Landtag aufgebaut sei, wie Anträge geschrieben werden und wie ein Gesetzgebungsverfahren laufe. Der Schulleiter müsse sich der Kritik aussetzen. „Wenn Kritik Bedrohung bedeutet, ist die Grenze natürlich überschritten“.

tok mit dpa