Die Zahl der Jahreszulassungen für Boote mit Verbrennungsmotor für den Hohenwarte-Stausee schrumpft. Wie diese Zeitung vor wenigen Wochen bereits berichtete, ist die Zahl seit 2020 um rund 200 auf 677 Jahreszulassungen (Stand Oktober) gefallen. In der Präambel der aktuellen Stauseeordnung von 2022 wurde das Aus für Privatboote mit Verbrennungsmotor auf dem Thüringer Meer für 2030 schon angekündigt.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Aus den Reihen der CDU/FDP-Kreistagsfraktion in Saalfeld-Rudolstadt, wurden nun Stimmen laut, das Thema „Verbrennerverbot“ im Ausschuss zu behandeln und zu prüfen, welches Mitspracherecht der Kreistag eigentlich hat. „Keins“, so ließe sich die Antwort aus dem Landratsamt knapp zusammenfassen. Denn für das Erlassen von Verordnungen auf den Stauseen Bleiloch und Hohenwarte ist der Saale-Orla-Kreis zuständig.

Stauseeordnung wird in Schleiz und nicht in Saalfeld geändert

Wie das Landratsamt in seiner Antwort an Kreistagsmitglied Sven Büchner (FDP) schreibt, hat Saalfeld-Rudolstadt 2002 „seine wasserrechtlichen und ordnungsbehördlichen Aufgaben für die Hohenwartetalsperre an den Saale-Orla-Kreis übertragen.“ Dieser sei somit befugt, Verordnungen für „das Territorium unseres Landkreises zu ändern oder neu zu erlassen.“ Saalfeld-Rudolstadt müsse dem aber vorher schriftlich zustimmen.

Doch da es sich, wie es wörtlich heißt, „um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt“, entscheidet hierüber der Landrat und nicht der Kreistag - die Abgeordneten bleiben also außen vor. Geplant ist, bis spätestens 2030, an beiden Stauseen ein flächendeckendes Ladenetz zu schaffen. „Im Bereich Saalburg entstand 2024 der erste Steg mit einer Ladeinfrastruktur für Elektroboote“, so das Landratsamt.

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Weitere Steganlagen sollen gebaut und dafür Fördertöpfe angezapft werden. Denn ob das „Verbrennerverbot“ 2030 tatsächlich auch durchgesetzt werden kann, hängt von den bis dahin geschaffenen Voraussetzungen ab. Ausnahmen für Polizei- und Rettungsboote sowie Sportvereine und die Fahrgastschifffahrt seien jedoch vorgesehen. Details dazu stünden aber noch nicht fest und würden aktuell diskutiert, hieß es im Oktober aus dem Saale-Orla-Kreis. Zum Beispiel müsse man sich einigen, ob Elektroboote, hinsichtlich der Einnahmen für den Kreishaushalt, dann noch von der gebührenpflichtigen Zulassungen befreit bleiben können.