Die Musterung wird für junge Männer in Deutschland wieder zur Pflicht: So schreibt es das neue Wehrdienst-Gesetz vor, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll. Junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 sollen zum 18. Geburtstag einen Fragebogen erhalten, in dem ihre Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr abgefragt wird. Für junge Männer ab diesem Jahrgang ist das Ausfüllen verpflichtend.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Junge Frauen und Männer, die bis 2001 geboren sind, erhalten einen Online-Fragebogen. Sie sind eingeladen „die Fragen freiwillig zu beantworten und damit ihr Interesse an einem Dienst in der Bundeswehr zu bekunden“, heißt es in dem aktuellen Gesetzentwurf. Die verpflichtenden Musterungen sollen ab dem 1. Juli 2027 erfolgen, sobald die hierfür erforderlichen Strukturen aufgebaut sein werden, heißt es darin weiter. Wir haben uns das 110-seitige Papier genauer angeschaut und fassen zusammen, worauf sich potentiell Wehrpflichtige einstellen können.
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Musterung: Erster Schritt ist Fragebogen zur Bereitschaft
Um den Fragebogen auszufüllen, soll man ungefähr 15 Minuten brauchen. Er fragt persönlich Basisdaten wie Name, Geschlecht, Familienstand ab und vor allem, ob und wie stark das Interesse an einem Wehrdienst ist. Außerdem müssen Angaben zur Körpergröße und Gewicht gemacht werden, um die Verwendbarkeit einzuschätzen. Beeinträchtigungen wie Behinderungen müssen angeführt werden, unter anderem wird nach einer Fitness-Selbsteinschätzung gefragt. Die Erklärung erfolgt online oder per Post. Wer verpflichtet ist und sich nicht daran hält, bekommt eine Erinnerung mit einer Frist zugestellt.
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Nach der Bereitschaftserklärung lädt die zuständige Behörde zur Musterung ein, die innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung erfolgen muss (Fahrtkosten werden erstattet). Der Ablauf ist im sogenannten „Ein-Tages-Verfahren“ vorgesehen. Folgende Stationen nennt der Gesetzentwurf:
- Organisatorische Erfassung der Person
- Ärztliche Untersuchung (untergliedert in Vor- und Hauptuntersuchung)
- Seh- und Hörtests sowie ein „computerassistiertes Assessment“
- Indikationsbedingtes Kommissionsgespräch
- Abschließendes Gespräch mit Bekanntgabe des Ergebnisses
Wie die einzelnen Stationen im Detail aussehen, führt der Gesetzentwurf nicht näher aus. Es dürfte sich allerdings um die üblichen Überprüfungen von Einstellungstests bei der Bundeswehr handeln. Zur ärztlichen Voruntersuchung gehören Blutbild und Urinprobe samt Drogenscreening. Auf dem Programm der Hauptuntersuchung stehen die ärztliche Anamnese und Durchsicht der Befunde und die vollständige Untersuchung von Kopf bis Fuß: Hautbild, Hände/Füße, Gelenke, Wirbelsäure, Herz-Kreislauf, Lunge, Genitalorgane. Außerdem: Beweglichkeits- und Belastungsübungen.
Musterung: Wehrfähige gelten als „einziehbar“
Beim „computerassistiertem Assessment“ werden mit einem standardisiertem Computertest die kognitive Leistungsfähigkeit und Eignung für den Dienst untersucht. Meist erfolgt dieser im Multiple-Choice-Format und prüft Bereiche wie Sprachverständnis, Mathematik, logisches Denken, technisches Verständnis und Konzentration. Hilfsmittel wie Taschenrechner sind nicht erlaubt, Stift und Papier für Nebenrechnungen schon.
Nach einer erfolgreichen Musterung gilt der oder die Wehrfähige als „einziehbar“. Das heißt aber nicht, dass man zwingend zum Grundwehrdienst antreten muss. Das passiert erst, wenn die verteidigungspolitische Lage „einen schnellen Aufwuchs“ der Bundeswehr erfordert, wie es im Gesetzentwurf heißt. Wer sich auf sein Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung beruft, kann den Dienst an der Waffe nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verweigern.






