Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat die Wiedereinführung der Praxisgebühr ins Spiel gebracht. „Zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal sind zumutbar, das ist der Preis eines Döners“, sagte er gegenüber der Rheinischen Post. Er sprach von einer „Art Praxisgebühr 2.0, bei der die Kassen das Geld bei den Patienten einziehen“. Das Ziel seien neue Einnahmequellen für Deutschlands Gesundheitssystem.

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Die Gebühr solle aber nicht vor Ort beim Arztbesuch eingezogen werden, weil dies zu viel bürokratischen Aufwand für die Praxen bedeuten würde. Gassen erinnerte an das Volumen der bis 2012 erhobenen Gebühr: „Damals hat die Praxisgebühr den Kassen zwei Milliarden Euro im Jahr gebracht“, sagte er. „Zum Vergleich: Pro Patient bekommt ein Hautarzt zum Beispiel nur rund 15 Euro im Monat.“
Kassenärzte-Chef fordert Zuckersteuer nach skandinavischem Vorbild
Zugleich forderte KBV-Chef Gassen, eine Steuer auf Zucker einzuführen und die auf Tabak und Alkohol zu erhöhen: „Es gibt Wege, Einnahmen gezielt zu erhöhen: Wir brauchen endlich eine Zuckersteuer wie in skandinavischen Ländern. Zugleich sollte die Tabak- und Alkoholsteuer erhöht werden und die Einnahmen zweckgebunden in das Gesundheitswesen gehen, sie dürfen nicht wie bisher im Bundeshaushalt versickern.“
| Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
| Beitrag | Vom Einkommen abhängig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag. | Setzt sich aus individuellem Risiko und gewähltem Tarif zusammen: Beiträge werden vom Versicherten getragen, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss. |
| Leistung | Ein einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten ist gesetzlich festgelegt. | Die Leistungen sind individuell wählbar und abhängig vom gewählten Tarif. Oft sind die Leistungen umfangreicher als in der GKV. |
| Zugang | Pflichtversicherung für Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, freiwillige Versicherung möglich. | Zugänglich für Selbstständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. |
| Vergleich | Solidarprinzip: Kosten werden unter allen Mitgliedern verteilt, unabhängig vom individuellen Gesundheitsrisiko. | Äquivalenzprinzip: Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. |
| Kosten | Grundsätzlich gleichbleibende Beiträge im Alter; gesetzliche Zuzahlungen für bestimmte Leistungen können anfallen. | Beiträge können im Alter steigen; private Krankenversicherungen bieten oft Tarife mit Altersrückstellungen an, um Kostensteigerungen abzufedern. |
| Versicherungspflicht | Für Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, für bestimmte Gruppen wie Rentner und Arbeitslose besteht Versicherungspflicht. | Keine Versicherungspflicht; Versicherung wird privat abgeschlossen und ist nicht einkommensabhängig. |
| Wechsel | Wechsel in die PKV möglich, wenn Einkommen dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. | Rückkehr in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. |
| Kostenübernahme | Direkte Abrechnung mit den Leistungserbringern durch die Krankenkasse. | Versicherte erhalten Rechnungen direkt vom Leistungserbringer und reichen diese zur Erstattung bei der PKV ein. |
| Zusatzkosten | Gesetzlich festgelegte Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel; Möglichkeit für zusätzliche private Zusatzversicherungen. | Höhere Selbstbeteiligungen möglich, je nach Tarif; Zusatzversicherungen für Bereiche, die nicht durch den Basistarif abgedeckt sind. |
Gassen nannte in dem Interview auch Zahlen: „Zwei Euro Steuern mehr pro Zigaretten-Packung wären doch ein guter Anfang. Das würde rund sieben Milliarden Euro im Jahr bringen - und wenn es Jugendliche vom Rauchen abhält, umso besser.“ Rauchen sei schließlich die Hauptursache für Lungenkrebs, Herzinfarkte, Schlaganfälle.
Gassen will Homöopathie als Kassenleistung streichen
Gassen bekräftigte auch seine Forderung, die Homöopathie als Kassenleistung zu streichen: „Es gibt keine Evidenz, dass Homöopathie wirkt“, sagte er. „Menschen sollen gerne Globuli und Mistel-Zweige einsetzen, wenn sie daran glauben - aber nicht zu Lasten der Beitragszahler. Allein für Homöopathie zahlen die Kassen 50 Millionen Euro im Jahr.“
Zudem forderte Gassen das Bundesgesundheitsministerium auf, die Erstattung von Gesundheits-Apps zu streichen - beispielsweise von Apps, die Versicherte mit Handy oder Computer nutzen können, um das Rauchen aufzugeben oder Depressionen zu lindern. Mit solchen Apps werde „ohne erwiesenen Nutzen viel Geld verschwendet“, kritisierte der Verbandschef.
Alte Praxisgebühr: Zahl der Arztbesuche ging zurück
„Es gibt keine echte Bewertung des medizinischen Nutzens, keine Kontrolle, ob diese Anwendungen überhaupt genutzt werden“, fügte er hinzu. Gassen verwies auf die Kosten dieser Gesundheits-Apps: „Sie haben zwischen 2020 und 2024 rund 234 Millionen Euro gekostet, und die Ausgaben steigen.“
Eine generelle Praxisgebühr für Arztbesuche gab es für gesetzlich Versicherte von 2004 bis Ende 2012 in Höhe von pauschal zehn Euro pro Quartal. Diese führte jedoch zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand, die Einsparungen blieben hinter den Erwartungen zurück. Zugleich ging die Zahl der Arztbesuche zurück, was Befürchtungen auslöste, dass auch medizinisch sinnvolle Vorsorgetermine oder Behandlungen ausblieben.
dpa




