- Unterhändler der EU haben sich auf ein Gesetz geeinigt, nach dem Geflüchtete leichter in Drittstaaten abgeschoben werden können
- Vergleichbare Modelle aus Großbritannien und Albanien sind bislang allerdings an Gerichten gescheitert
- Einig ist die EU zudem bei der Einstufung sicherer Herkunftsländer
Künftig sollen es EU-Staaten leichter haben, Asylbewerber in Drittstaaten abzuschieben. Unterhändler der 27 EU-Länder und des Europaparlaments haben sich auf ein neues Gesetz geeinigt, welches das Konzept der „sicheren Drittländer“ ausweitet und den Anspruch von Migranten auf Asyl einschränkt. Das neue Gesetz erlaube es Mitgliedstaaten „Vereinbarungen mit sicheren Drittstaaten über die Asylbearbeitung außerhalb Europas zu treffen“, erklärte der dänische Innenminister Rasmus Stoklund, dessen Land noch bis Ende des Jahres die Ratspräsidentschaft innehat, in der Nacht zum Donnerstag.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Das Konzept sieht vor, dass Asylanträge von Menschen abgelehnt werden können, wenn sie Asyl in einem als sicheres Drittland geltenden Staat bekommen oder Aussicht darauf haben. Mögliche Kriterien dafür seien eine „Verbindung“ der Antragsteller zu dem Drittland, Ankunft in einem solchen Land vor der Weiterreise in die EU oder ein Abkommen zwischen einem EU-Staat und dem betreffenden Drittland.
Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es künftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Die Gesetzesänderung muss noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
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„Ruanda-Modell“ für Europa: In Großbritannien scheiterte es im Gericht
Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiäre, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Dieses sogenannte Verbindungselement wird optional. Für unbegleitete Minderjährige gibt es hingegen die von den EU-Staaten geforderte Ausnahme. Für sie bleibt ein verbindendes Element zum Land, in das sie abgeschoben werden sollen, eine notwendige Bedingung.
Damit soll auch die rechtliche Grundlage für das sogenannte Ruanda-Modell geschaffen werden. Großbritannien wollte Asylbewerber nach Ruanda bringen, die dann auch dort bleiben sollten, wenn ihnen nach der Prüfung ein Schutzstatus gewährt wird.
Umgesetzt werden konnte der Plan auch wegen Gerichtsentscheiden nie wirklich - die neue Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer kippte den Asylpakt mit Ruanda schließlich. Nach Angaben der britischen Innenministerin Yvette Cooper kostete das Vorhaben mehr als 700 Millionen Pfund (etwa 830 Millionen Euro).
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Bundesregierung prüfte Machtbarkeit: praktisch schwierig
Das deutsche Bundesinnenministerium hatte die verschiedenen Möglichkeiten, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, geprüft - darunter auch das „Ruanda-Modell“. Ein im Mai veröffentlichter Abschlussbericht kam zu dem Ergebnis: rechtlich grundsätzlich möglich, aber in praktischer Hinsicht mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
In einer Mitteilung des Innenministeriums hieß es damals, eine Anwendung von Drittstaatsmodellen auf eine Vielzahl von Asylbewerbern sei „unrealistisch“. Dies gelte auch für den Fall, dass das Verbindungselement - wie nun vorgesehen - nicht mehr verpflichtend sei.
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Kritik an konservativer Mehrheit durch rechtsextreme Fraktion
Das Europaparlament hatte am Mittag mit einer rechten Mehrheit den Weg für Verhandlungen freigemacht. Für das Vorhaben stimmten überwiegend Abgeordnete der Fraktionen rechts der Mitte, darunter auch Abgeordnete der AfD. Dagegen stimmten vor allem Linke, Grüne und Sozialdemokraten.
Aus allen drei Lagern kam Kritik - auch am Vorgehen der EVP-Fraktion im Europaparlament, zu der CDU und CSU gehören. Die EVP wolle eine möglichst schnelle und extreme Verschärfung in der Asylpolitik und nehme dafür eine Zusammenarbeit mit „Rechtsextremen, Klimaleugnern und Putin-Lobbyisten“ in Kauf, hatte Erik Marquardt, Chef der Grünen im EU-Parlament, kritisiert.
Die EVP argumentiert, sie arbeite bei Gesetzesvorhaben nicht aktiv mit Rechtsextremen zusammen. Die Brandmauer stehe auch auf europäischer Ebene, hatte EVP-Chef Manfred Weber (CSU) in der Vergangenheit gesagt. Die EVP-Abgeordnete und Verhandlerin Lena Düpont lobte die in der Nacht gefundene Einigung. „Sie gibt den Mitgliedstaaten die notwendigen Instrumente an die Hand, um Verfahren effizienter zu gestalten“, sagte die CDU-Politikerin. Bedauerlich sei, dass Sozialdemokraten und linke Parteien versucht hätten, die Reformen zu blockieren und sich damit erneut einer sachlichen Auseinandersetzung mit den realen Herausforderungen irregulärer Migration verweigerten.
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Asylreform wird noch vor Anwendung geändert
Der Umgang mit dem sogenannten Verbindungselement stand schon im vergangenen Jahr bei den Verhandlungen über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zur Debatte. Die Grünen, Teil der damals regierenden Ampel-Koalition in Deutschland, hatten eine Streichung stets abgelehnt.
Festgehalten wurde schließlich, dass das Verbindungselement als notwendige Bedingungen nach einer Zeit erneut überprüft werden soll - zunächst aber verpflichtend bleibt. Noch bevor die europäische Asylreform Mitte nächsten Jahres Anwendung findet, wird diese Notwendigkeit für Abschiebungen in Drittstaaten nun abgeschafft.
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Festlegung von sicheren Herkunftsstaaten noch nicht geklärt
Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich am Donnerstag zudem auf eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer. Diese umfasst den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern sollen künftig von EU-Mitgliedstaaten in einem beschleunigten Verfahren oder einem Verfahren an der Grenze bearbeitet werden, weil diesen Anträgen eine geringe Aussicht auf Erfolg eingeräumt wird. EU-Beitrittskandidaten gelten grundsätzlich ebenfalls als sichere Herkunftsstaaten.
Die Liste gilt für alle EU-Mitgliedstaaten. Diese können aber nach wie vor zusätzliche Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen. Von den sieben von der EU-Kommission genannten Ländern steht bisher nur der Kosovo auf einer entsprechenden nationalen Liste des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die Maßnahmen sind Teil einer EU-Reform, die eine deutliche Verschärfung der gemeinsamen Asylpolitik vorsieht. Vorgesehen sind neben sogenannten Rückführungszentren in Drittländern auch härtere Strafen gegen Menschen ohne Bleiberecht, die sich weigern, die EU zu verlassen.
afp, dpa/os





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