Ghislaine Maxwell, die als Komplizin des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein verurteilte Britin, hat ihre Haftstrafe angefochten. In einem am Mittwoch (Ortszeit) bei einem New Yorker Gericht eingereichten Antrag beruft sie sich auf neue „Beweise“, die aus ihrer Sicht zeigen, dass sie „kein faires Verfahren“ vor einer unvoreingenommenen Jury erhalten habe.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Verfahren wie das nun von Maxwell angestrengte werden von Richtern in der Regel abgelehnt und sind häufig die letzte Möglichkeit für Straftäter, gegen ihre Verurteilungen vorzugehen. Maxwell reichte den Antrag selbst ein und nicht über ihre Anwälte.

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Ghislaine Maxwell: Berufung gegen 20-jährige Haftstrafe bislang gescheitert

Im Oktober hatte das Oberste Gericht der USA die Maxwells Berufung gegen ihre Haftstrafe abgewiesen. Gründe für diese Entscheidung nannte das Gericht nicht. 

Die 63-Jährige war 2022 wegen Sexhandels mit Minderjährigen und weiterer Vergehen zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Britin hatte über Jahre hinweg minderjährige Mädchen und junge Frauen für den sexuellen Missbrauch durch Epstein rekrutiert. 

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Der verurteilte US-Sexualstraftäter Epstein war 2019 erhängt in seiner Gefängniszelle in New York aufgefunden worden. Ihm wurde vorgeworfen, zahlreiche Mädchen und junge Frauen missbraucht und Prominenten zugeführt zu haben.

US-Präsident involviert? Donald Trump gerät wegen Epstein-Skandal unter Druck

Auch US-Präsident Donald Trump, der engere Beziehungen zu Epstein bestreitet, ist wegen des Skandals unter Druck geraten, weil seine Regierung nicht wie angekündigt Transparenz in dem Fall geschaffen hat. Ein persönliches Fehlverhalten konnte dem Präsidenten bisher nicht nachgewiesen werden.

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Gegen den Willen Trumps hatte der US-Kongress Mitte November nahezu einstimmig das Epstein-Akten-Transparenzgesetz (Efta) beschlossen. Danach soll das US-Justizministerium bis diesen Freitag „alle nicht als geheim eingestuften Aufzeichnungen, Dokumente, Mitteilungen und Ermittlungsmaterialien“ in dem Fall veröffentlichen. Ausgenommen sind Akten zu laufenden Ermittlungen oder solche, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen.

Vergangene Woche wurden zudem neue Aufnahmen des US-Präsidenten mit Jeffrey Epstein publik. Diese wurden von Demokraten im US-Kongress veröffentlicht, die damit den Druck auf das Weiße Haus und das Justizministerium erhöhen wollen.

afp/jcst