• Proteste im Iran sind keine Seltenheit
  • Die Revolutionsgarden sind dabei wichtige Instrumente im Kampf gegen diese Aufstände
  • Doch was steckt hinter der Terrorgruppe der Mullahs?

Zahlreiche Menschen haben bei Protesten gegen das Regime der Mullah ihr Iran ihr Leben verloren. Erst im Januar sollen Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen zufolge mehr als 2500 Menschen ihr Leben gelassen haben. Zudem kündigten die Justizbehörden des Landes an, den Festgenommenen künftig einen schnellen Prozess machen zu wollen und Todesstrafen zu verhängen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die Aufstände sind die Revolutionsgarden. Das gewaltsame Vorgehen der militärischen Gruppierung löst auch im Ausland große Kritik aus. So hat nun auch die EU die Revolutionsgarde auf die Terrorliste gesetzt. Doch was steckt hinter dieser Einheit?

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Angeführt von Ayatollah Ali Chamenei: Was sind die Revolutionsgarden?

Die Elitetruppe wurde am 5. Mai 1979 kurz nach Gründung der Islamischen Republik ins Leben gerufen. Seitdem hat sie sich zu einem Staat im Staate entwickelt, der das Land nicht nur militärisch, sondern auch wirtschaftlich dominiert. Die Revolutionsgarden gelten als loyale Truppen des geistlichen Oberhauptes Ayatollah Ali Chamenei. Die sogenannten Pasdaran wurden aus verschiedenen paramilitärischen Einheiten zusammengestellt. Ihr erster Kommandant war Abbas Zamani, auch als Abu Scharif bekannt.

Die Truppen sollen die Islamische Republik gegen jegliche Angriffe aus dem In- und Ausland verteidigen. Sie verfügen über eigene Marineeinheiten, eine Luftwaffe sowie einen Geheimdienst. Der Einfluss der Revolutionsgarden reicht in der Golfregion und im Nahen Osten weit über den Iran hinaus. Die Größe der Einheit ist ein Staatsgeheimnis, Schätzungen zufolge sind es 190.000 Mitglieder. Teil der Pasdaran sind die El-Kuds-Brigaden, eine Spezialeinheit, die vor allem im Ausland agiert. Überdies gibt es weitere Spezialeinheiten wie die Quds-Einheit, die weltweite islamische Revolution (etwa im Bürgerkrieg im Iran oder im Bosnienkrieg) unterstützt, oder die Aschura-Einheiten, die speziell auf die Niederschlagung von Aufständen ausgerichtet sind.

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Zusätzlich können die Revolutionsgarden auf die Bassidsch-Miliz zurückgreifen, eine Art Volksmiliz mit mehreren Millionen Freiwilligen. Bei der Niederschlagung der Proteste spielen Revolutionsgarden und Bassidsch-Miliz eine maßgebliche Rolle. Chef der Revolutionsgarden ist Mohammad Pakpur. Sein Vorgänger Mohammed Kasemi war im Juni 2025 bei einem israelischen Luftangriff getötet worden.

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Internationale Diskussionen: Sanktionen gegen die Revolutionsgarden

Gegen die Revolutionsgarden wurden in den vergangenen Jahren sowohl von den Vereinten Nationen als auch durch die USA und die EU Sanktionen verhängt. Brüssel hat die Revolutionsgarden in ihrer Gesamtheit im Kontext der Lieferung von Massenvernichtungswaffen sanktioniert. Dies beinhaltet ein Einfrieren jeglicher Vermögenswerte in der EU und ein Finanzierungsverbot. 

Zudem wurden Sanktionen gegen zahlreiche Mitglieder der Truppe wegen Menschenrechtsverstößen, ihrer Rolle im Atom- und Raketenprogramm des Iran sowie der Unterstützung des russischen Angriffskriegs in der Ukraine verhängt. Insgesamt hat die EU gegen mehr als 700 Organisationen, Unternehmen und Menschen aus dem Iran Sanktionen erlassen. Wie viele genau davon den Revolutionsgarden angehören, ist allerdings unklar. Die Sanktionen beinhalten neben dem Einfrieren von Vermögen und dem Finanzierungsverbot auch Einreiseverbote. 

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Terroristische Vereinigung? Behörden verschärfen Einstufungskriterien

Seit Jahren gibt es Forderungen, die Revolutionsgarden in die sogenannte EU-Terrorliste aufzunehmen. Nach der jüngsten Gewalt gegen Protestierende hat Israel diese Forderung erneut gestellt, auch die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein. Die USA stuften die Revolutionsgarden bereits 2019 als Terrororganisation ein. Washington wirft ihnen unter anderem zahlreiche Anschläge gegen US-Bürger und -Institutionen vor.

In der EU scheiterte eine solche Entscheidung bisher. Denn zum einen ist für eine solche Einstufung ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten notwendig. Nach Angaben von EU-Kommissionssprecher Anouar El Anouni ist diese Diskussion „im Gange“. Zum anderen gibt es juristische Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. So muss zunächst ein Gerichtsurteil zu Terrorfragen gegen die Organisation in mindestens einem EU-Mitgliedstaat vorliegen.

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Diese Voraussetzung könnte mit einem Urteil des Oberlandesgerichts in Düsseldorf aus dem Jahr 2023 allerdings inzwischen gegeben sein. Das Gericht hatte einen 36-jährigen Deutsch-Iraner wegen eines geplanten Brandanschlags auf eine Synagoge im Jahr 2022 zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann soll den Anschlag mit einem „Hintermann“ im Iran verabredet haben. 

Das Auswärtige Amt kündigte im Anschluss an, das Urteil mit den europäischen Institutionen teilen zu wollen. Ob es ausreicht, die Voraussetzungen zu erfüllen, ist noch unklar. Fraglich ist zudem, inwiefern die Sanktionen im Rahmen der Terrorliste über die bisherigen Maßnahmen hinausgehen würden. 

afp/jcst