In die Debatte rund um den Vorwurf der Vetternwirtschaft in Teilen der AfD hat sich nun auch der Bundeskanzler eingeschaltet: Auf die Frage, wie der Staat verhindern könne, dass sich Politiker schamlos an ihm bereichern, sagte Merz: „Ich würde uns eine gesetzliche Regelung gerne ersparen. Angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs werden wir aber möglicherweise nicht darum herumkommen.“ Gegenüber den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (NBR) und der „Rheinpfalz“ rät der Kanzler seiner eigenen Partei, die AfD nicht nur in der Sache hart zu stellen, „sondern sie auch als die Partei der vermeintlichen Saubermänner und Patrioten mit ihrem tatsächlichen Verhalten zu konfrontieren: Die Partei ist geprägt von einer tief verankerten Filz- und Vetternwirtschaft“.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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In der Affäre geht es um die Anstellung von Familienangehörigen bei AfD-Parlamentariern. In den vergangenen Wochen waren in verschiedenen Bundesländern immer mehr solcher Fälle bekannt geworden – Berichten zufolge sind etwa mehrere Familienangehörige von AfD-Landespolitikern aus Sachsen-Anhalt in Bundestagsbüros von Parteikollegen angestellt. So soll nach Recherchen von „Frontal“ unter anderem der Vater des Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund beim Bundestagsabgeordneten Thomas Korell beschäftigt sein.
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AfD: Überkreuzanstellung nicht verboten – Kritik kommt dennoch
Siegmund selbst hatte diese Praxis vor einigen Tagen in einem Video auf der Plattform X damit zu rechtfertigen versucht, dass man den Angehörigen vertrauen könne. Er sagte: „Und warum sage ich genau mit diesem Video frei raus, warum das ganz im Gegenteil kein Problem ist, warum ich das sogar gut finde und ich selbst auch überhaupt kein Problem damit hätte, ein Familienmitglied anzustellen von einem anderen Abgeordneten oder Parteifreund? Weil Vertrauen bei uns das Entscheidende ist, das ist doch logisch.“
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Im Abgeordnetengesetz ist festgelegt, dass Parlamentarier keine eigenen Verwandten, Partner oder Ex-Partner auf Kosten der Steuerzahler anstellen dürfen. Die Beschäftigung solcher Personen in anderen Abgeordnetenbüros ist nicht geregelt. Etwaige „Überkreuzbeschäftigungen“ sind also nicht verboten, lösten aber Kritik aus: Auch AfD-Chef Tino Chrupalla erkannte in der ARD-Talkshow Miosga ein „Geschmäckle“: „Es ist möglich und damit nicht rechtswidrig. Aber ja, ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich finde es trotzdem schwierig“, so der Parteichef. Chrupalla selbst beschäftigt nach eigenen Angaben in seinen Bürgerbüros die Ehefrau des sächsischen Landtagsabgeordneten Robert Kuhnert. Problematisch sei das nicht, betont Chrupalla auf der Plattform X. Die Frau koordiniere in den Büros in Weißwasser und Niesky für ihn Bürgeranfragen und Besucherfahrten zum Bundestag.
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Neben Merz hatten auch Politiker aus SPD und CDU eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes angeregt, um Vetternwirtschaft zu unterbinden. Unionsfraktionschef Jens Spahn warf der AfD Vetternwirtschaft und Scheinbeschäftigung vor: „Glaubt irgendjemand, dass die alle wirklich arbeiten, die da angestellt sind? Ich glaub das nicht“, sagte Spahn beim politischen Aschermittwoch der CDU Thüringen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach gar von „Clan-Strukturen“.
daw mit dpa/afp







