Es gibt sicher Themen, mit denen sich die Bundesländer lieber beschäftigen: die Rundfunkgebühren. Zwar ist das Vertrauen der Beitragszahler in die Arbeit von ARD, ZDF und Deutschlandfunk wieder gestiegen. Rund 61 Prozent der Befragten geben an, die Informationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für glaubwürdig zu halten. Eine Zunahme seit den Post-Corona-Jahren, oder zumindest eine Stabilisierung. Auch bei jüngeren Menschen genießen die Sender durchaus Vertrauen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der Ruf der Rundfunkanstalten ist weit besser, als dies manche Ecken der deutschen Medienlandschaft glauben machen wollen, zumindest im ehemaligen Westdeutschland. Im Osten zeigen Befragungen eine ausgeprägtere Skepsis der Menschen gegenüber den Rundfunkanstalten.
So gilt eine Erhöhung der Beiträge, zumindest ohne gleichzeitige Reform der verkrusteten Senderstrukturen mit ihren vielen Spartenprogrammen, dem Nebeneinander von regionalen Angeboten und den teils üppigen Gehältern für Führungskräfte, als „heißes Eisen“. Eine zuletzt empfohlene Anhebung der Rundfunkbeträge auf 18,94 Euro war daher ausgeblieben. ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerde ein, eine Entscheidung aus Karlsruhe wird für dieses Jahr erwartet.
Rundfunkbeitrag: Kommission empfiehlt leichte Anhebung
Für diese und für die Politik legt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nun eine neue Berechnungsgrundlage vor. 28 Cent mehr sollen die Haushalte ab 2027 für das Angebot des ÖRR bezahlen, also 18,64 Euro monatlich statt der bisher fälligen 18,36 Euro. Zuletzt lag die Empfehlung der KEF bei einer Anhebung auf 18,94 Euro, und damit 30 Cent mehr. Das ist vom Tisch, genauso wie eine Rücklage, die dämpfend auf die künftige Entwicklung der Beiträge hätte wirken können.
Hintergrund ist, dass die Anstalten mehr Geld eingenommen haben als erwartet. Nach Angaben der KEF hat sich die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen für die Sender günstiger entwickelt als prognostiziert. Schon kleine Abweichungen machen viel aus. Wenn es ein Prozent mehr oder weniger Haushalte gibt als angenommen, verändert das den Monatsbeitrag rechnerisch laut KEF um rund 20 Cent.
Am eigentlichen Finanzbedarf hat sich dagegen kaum etwas geändert. Für die Jahre 2025 bis 2028 erkennt die KEF einen Gesamtaufwand von 42 Milliarden Euro an. Das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 2,2 Prozent gegenüber der vorherigen Periode.
Seit 1. Dezember ist ein Reformstaatsvertrag in Kraft, mit dem die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu ordnen und langfristig effizienter machen wollen. Auf die nun vorgelegte Berechnung hat das nach Einschätzung der KEF jedoch praktisch keinen Einfluss. Einsparungen aus den Reformen würden sich frühestens ab 2029 bemerkbar machen.
So bestimmen die Länder die Rundfunkgebühren
Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an. Die Kommission prüft seit 1975, ob alles wirtschaftlich und angemessen ist, und gibt eine Empfehlung ab. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren.
Wie hoch der Rundfunkbeitrag sein soll, berechnet die Kommission in der Regel nur alle vier Jahre in ihrem sogenannten Beitragsbericht. Dabei prüfen die Sachverständigen, ob und ab wann der Beitrag gesenkt oder erhöht werden soll. Bei dem am Freitag vorgelegten 25. KEF-Bericht handelt es sich um einen Zwischenbericht.
Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Dieses Verfahren soll die staatsferne Finanzierung sichern und damit die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit absichern.
In der in Mainz ansässigen KEF sitzen 16 Sachverständige, die von den Ministerpräsidenten berufen werden. Sie kommen zum Beispiel von Rechnungshöfen, aus der Wissenschaft oder von Unternehmensberatungen. Vorsitzender der Kommission ist seit 2022 Martin Detzel, Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Karlsruhe.
Der Rundfunkbeitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Länder definieren per Staatsvertrag den Auftrag der Sender. Zum Beispiel geht es um Strukturen und die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht.
mit Material von dpa und epd





