Wer die Wahl hat, hat die Qual. Das gilt auch für die Besitzer von 18 Millionen veralteten Heizungen im Land. Bei der Vorstellung der Eckdaten für ein neues Heizungsgesetz – genannt Gebäudemodernisierungsgesetz – ist die Wahlfreiheit der Heizungsart betont worden. Man stärke die Eigenverantwortung der Verbraucher, „denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt“. Aber wissen sie das wirklich? Wie sieht ein cleveres Heizen unter den neuen Bedingungen aus? Eins steht fest und ist unumstritten: Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) soll bis mindestens 2029 weiterlaufen. Aber ob es bei der attraktiven Bezuschussung bleibt, bei Wärmepumpen bis zu 70 Prozent, ist noch offen.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Bei allen anderen Punkten herrscht noch Unsicherheit, wie aus Handwerk und Verbänden zu hören ist. Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima sagt es deutlich: „Die Beratungssituation für unsere Fachbetriebe ist derzeit schwierig. Auf Grundlage des Eckpunktepapiers ist eine belastbare Einzelfallberatung faktisch nicht möglich.“ Dafür fehlten noch klare Detailvorgaben.
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Indirekt spricht der Sanitärfachmann auch eine Warnung vor fossil betriebenen Heizungen aus: „Gas bleibt grundsätzlich möglich, ist jedoch nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung.“ Vorgesehen seien steigende Anteile an klimafreundlichen Gasen, aber die seien deutlich teurer als fossiles Erdgas, und das werde sich wegen des steigenden CO₂-Preises nicht bessern. Deshalb entschieden sich ja heute schon viele Eigentümer für die Wärmepumpe.
Wärmepumpe: Verbraucherschützer kritisieren Pläne als „Mogelpackung“
Ramona Pop vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sprach von einer „Mogelpackung“. Die Regierung lasse alle Heizungsarten wieder zu, sie lasse die privaten Haushalte mit ihren Entscheidungen und Risiken aber allein. Entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse stelle die Regierung „vage Hoffnungen auf ein Hochlaufen eines Grüngasmarktes in Aussicht“. Die Verunsicherung sei groß.

Wer jetzt eine neue Heizung wolle, so Pop, brauche eine gute Beratung und solle „keine übereilten Entscheidungen treffen“. Die größte Unklarheit betrifft die Grüngasquote beziehungsweise die Grünheizölquote. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung anschafft, muss sie mit einem wachsenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan, grünem Wasserstoff, synthetischem Methan oder Bioöl betreiben.
Grüngasquote lässt Nachfrage nach Biomethan stark ansteigen
Ab Januar 2029 muss der Anteil bei zehn Prozent liegen, bis 2040 soll er in drei Schritten ansteigen. Die Inverkehrbringer werden zum Einsatz dieses klimafreundlichen Gases oder Öls verpflichtet. Bis zum Sommer soll das Wirtschaftsministerium hierzu die Umsetzung in Eckpunkten festlegen. „Eine gut ausgestaltete Grüngasquote kann einen sinnvollen Beitrag zur Erhöhung der Planungssicherheit für Investitionen leisten“, meint Ursula Heinen-Esser vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Das hänge aber sehr von der genauen Ausgestaltung ab. Die kennt noch keiner.
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Tatsache ist, dass der Bedarf an Biomethan sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz drastisch erhöhen würde. 2022 sind in Deutschland 10,4 TWh Biomethan produziert worden, sagt die Deutsche Energieagentur. Die Agentur hatte schon 2024 in einer Analyse mit Bezug auf das alte Gesetz errechnet, dass der Bedarf an zusätzlichem Biomethan bis 2040 um 13,4 bis 44,6 TWh ansteigen könnte, wenn nicht ausreichend Wasserstoff für die Nutzung in Heizungen zur Verfügung steht. Mit Energiepflanzen werde die Lücke nicht zu schließen sein.
Luisa Neubauer: Gesetzentwurf hat nichts mit Klimaschutz zu tun
Beim Verband der kommunalen Unternehmen, der 1600 Stadtwerke vertritt, sieht man deshalb „noch kein Licht im Heizungskeller“. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Eine Grüngasquote von zunächst einem Prozent ist machbar.“ Entscheidend werde aber sein, wie man die Verfügbarkeit für neue Gasheizungen steigern könne: „Hier bleibt die Koalition eine Antwort schuldig.“ Für Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND, ist dies der Knackpunkt: Der Beimischungszwang von Biomethan und Wasserstoff sei unverantwortlich. „Diese Brennstoffe sind im Vergleich zu erneuerbaren Heizarten wie der Wärmepumpe hochgradig ineffizient, teuer und stehen nicht ausreichend zur Verfügung.“

Kein Wunder, dass die Eckpunkte für Aufwallungen sorgen. Die Grünen warnen vor einer Gaskostenfalle. FDP-Chef Christian Dürr wirft der Union vor, bei der Reform nicht ehrlich zu kommunizieren. „In Wahrheit hat die Union die Menschen ausgetrickst. Auch bisher musste niemand seine funktionierende Heizung ausbauen“, sagte Dürr unserer Redaktion. Eigentümer und Mieter von Bestandsimmobilien würden nun durch neue Öko-Quoten zusätzlich belastet. Der eigentliche „Heizhammer“ komme aus Brüssel, kritisiert Dürr mit Verweis auf die EU-Gebäuderichtlinie. „Die CDU spielt ein doppeltes Spiel – während Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Regulierung weiter vorantreibt, inszeniert sich die Union in Berlin als Verteidigerin von Eigentum und Technologieoffenheit“, sagte Dürr.
Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer sagte unserer Redaktion: „Die Bundesregierung scheint es zu verdrängen, aber sie steht aktuell vor dem Verfassungsgericht, weil wir dort gegen ihre unzureichenden Klimamaßnahmen klagen.“ Ihr Gesetzentwurf habe mit belastbarem Klimaschutz so viel zu tun „wie Markus Söder mit einem Tofuwürstchen“. Es sei „perfide“, dass Wirtschaftsministerin Reiche maßgeblich auf Biogas für die Wärmewende setze, „von dem Experten nicht annehmen, dass es in ausreichenden Mengen da sein wird“.








