Eigentlich waren die Vorgaben des Gesetzes zur Freigabe der Epstein-Akten klar: Opfer sollen geschützt werden, mutmaßliche Missbrauchstäter oder Kontaktpersonen von Jeffrey Epstein müssen sich hingegen der Öffentlichkeit stellen. Doch wie nun die „New York Times“ berichtet, gilt das vor allem für einen nicht: US-Präsident Donald Trump. Demnach wurden FBI-Aufzeichnungen von Interviews mit einem Epstein-Opfer aus den Akten nicht veröffentlicht. Darin beschuldigt die Frau Trump, sie als Minderjährige missbraucht zu haben.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Es könnte das bisher belastendste Beweismaterial in den Epstein-Akten gegen Donald Trump sein – und es fehlt in den bisherigen Veröffentlichungen des von Pam Bondi geleiteten Justizministeriums. Bei den Unterlagen handelt es sich laut der „New York Times“ um FBI-Memos, die Interviews mit der Frau aus dem Jahr 2019 zusammenfassen.

Diese hatte sich nach Epsteins Verhaftung gemeldet und angegeben, sowohl von Trump als auch von Epstein als Minderjährige missbraucht worden zu sein. Im fraglichen Zeitraum der Tat, in den 1980er Jahren, sei sie demnach 13 bis 15 Jahre alt gewesen.

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Der führende Abgeordnete der Demokraten im Aufsichtsausschuss des Repräsentantenhauses, Robert Garcia, warf der Regierung am Mittwoch im Onlinedienst X den „größten Vertuschungsskandal einer Regierung in der jüngeren Geschichte“ vor. Das Justizministerium bestritt dagegen auf Anfrage, Akten gezielt zu verbergen.

Die Existenz der Memos wurde bekannt, weil das Justizministerium einen Index veröffentlichte, in dem die Unterlagen aufgelistet sind. Das Ministerium hatte Ende Januar auf Druck des Kongresses mehr als drei Millionen Dokumentenseiten zum Epstein-Skandal veröffentlicht. Weitere drei Millionen Seiten wurden jedoch als unwichtig für den Fall eingestuft und sind daher nicht zugänglich.

Auch CNN berichtete unter Berufung auf eigene Auswertungen, zahlreiche Vernehmungsprotokolle seien nicht auffindbar. Mehrere mutmaßliche Opfer hätten zudem vergeblich nach Unterlagen zu ihren eigenen Vernehmungen gesucht. Zugleich wies der Sender darauf hin, dass sich einige Dokumente möglicherweise an anderer Stelle in den Akten befinden könnten – etwa ohne aufgeführte Seriennummern oder mit geschwärzten Nummern.

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Auf Anfrage teilte das Justizministerium mit, der Akt, der alle Befragungen aufgelistet habe, sei vorübergehend zur Schwärzung von Opfer- oder personenbezogenen Daten entfernt und später wieder online gestellt worden. Man habe „nichts gelöscht“. Alle relevanten Dokumente seien veröffentlicht worden, soweit sie nicht als Duplikate oder vertraulich eingestuft seien oder Teil laufender Ermittlungen seien. Die Behörde warf den Demokraten zudem auf X vor, die Öffentlichkeit in die Irre zu führen.

Epstein stand unter Verdacht, mehr als tausend Minderjährige und junge Frauen sexuell missbraucht und teils an Prominente vermittelt zu haben. Er wurde 2008 erstmals verurteilt, weil er eine Minderjährige zur Prostitution angestiftet hatte. Wegen eines umstrittenen Deals mit der Staatsanwaltschaft erhielt er damals aber nur eine 18-monatige Haftstrafe.

Einen Monat, nachdem Epstein 2019 unter anderem wegen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen erneut festgenommen worden war, wurde er tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden. Nach offiziellen Angaben beging er Suizid. Trump, ein früherer Nachbar Epsteins, wehrte sich im vergangenen Jahr monatelang gegen die Freigabe der Akten, bis der Kongress die Freigabe im Herbst erzwang. Ein Fehlverhalten konnte dem Präsidenten bisher nicht nachgewiesen werden. 

mit dpa/afp