Fußfessel. Das klingt nach schweren Ketten, nach Metallkugeln. Nach Mittelalter und Kerker. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Freitag im Parlament diskutiert wurde, heißt die Fußfessel offiziell anders: elektronische Aufenthaltsüberwachung, kurz „eAÜ“. Ein Band umschließt das Bein, oberhalb des Knöchels, unterhalb der Wade. Reißfest, mit Glasfaser verkabelt, mit Metall gesichert. Darin arbeitet ein kleiner Mikroprozessor, ein Sender schickt GPS-Koordinaten an einen Empfänger.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der Sexualstraftäter Christian B. aus Niedersachsen, Hauptverdächtiger im Fall „Maddie“, musste nach seiner Entlassung aus der Haft im vergangenen Spätsommer eine elektronische Fußfessel tragen. Seine Bewegung überwachen Angestellte im hessischen Städtchen Weiterstadt. Dort liegt die „GÜL“, die „Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder“. Zwei Dutzend Mitarbeiter, Drei-Schicht-System. Sie kontrollieren alle Straftäter rund um die Uhr über Monitore.
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Zerstört der Täter die Fessel, schlägt in Weiterstadt ein Alarm an. Verstößt der Täter gegen gerichtliche Auflagen, nähert er sich einer Nachbarschaft, die er nicht betreten darf: wieder Alarm. Besitzt das frühere Opfer der Gewalttat ebenfalls ein Empfängergerät, schlägt auch das aus.
Im vergangenen Sommer wurden gut 120 Personen mit einer eAÜ überwacht. Bald könnten es deutlich mehr sein. Betroffene von Gewalt in Partnerschaften sollen nach Wunsch der Bundesregierung von Union und SPD besser geschützt werden vor den Tätern – durch den Einsatz der Fußfessel.
Ministerin Hubig: „Häusliche Gewalt ist kein Schicksal. Wir können etwas tun“
Nähert sich der Täter mit Fußfessel, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. Vorbild ist Spanien. Dort wenden die Behörden die elektronische Fußfessel schon seit vielen Jahren in Fällen von häuslicher Gewalt an.

„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal. Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Außerdem sollen sie Anti-Gewalttrainings anordnen können. Hubig sagt: „Die elektronische Fußfessel kann Leben retten.“
Forscher betonen: Fußfessel schützt, ist aber kein Allheilmittel
Fachleute berichten durchaus von einem besseren Schutz Betroffener durch diese Maßnahme. In Spanien soll es nach Angaben des Forums Opferhilfe über Jahre keinen Mordfall überwachter Personen gegeben haben. Studien etwa aus den USA ziehen ebenfalls positive Bilanzen bei der Rückfallquote schwerer und verurteilter Gewalttäter.
So weit, so eindeutig? So einfach ist es nicht, hebt der Kriminologe Jörg Kinzig von der Universität Tübingen hervor: „Die Fußfessel ist kein Allheilmittel.“ Kinzig hat Fälle in Deutschland untersucht. Er sagt aber auch: Es fehlt weiterhin an Forschung darüber, wie effektiv die Maßnahme ist, die eine „beachtliche Eingriffsintensität“ für die Freiheitsrechte der Überwachten bedeutet, wie Kinzig in einem Aufsatz in der „Zeitschrift für Rechtspolitik“ festhält. Genau diese erwiesene Wirkung verlangte das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss im Jahr 2020.
In „Hochrisikofällen“ sollen Gerichte die elektronische Fußfessel anordnen können
Nun geht die Bundesregierung bei dieser Maßnahme zudem weit in den Bereich der Gefahrenabwehr. Dazu muss man wissen: Bisher tragen vor allem verurteilte Sexualstraftäter nach ihrer Haft die Fessel. Nun aber will die Justizministerin den präventiven Einsatz. Ein Beispiel: Eine Frau trennt sich von ihrem Mann. Doch dieser stalkt seine frühere Partnerin, bedroht sie, auch mit Gewalttaten. Solche Fälle landen nicht immer vor einem Strafgericht. Sondern häufig vor Familiengerichten, die dem Mann Kontaktverbote oder Näherungsverbote auferlegen.
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In „Hochrisikofällen“ sollen Gerichte nach Wunsch der Bundesregierung nun auch die elektronische Fußfessel anordnen können. Der Vorteil: Die Maßnahme kann schnell helfen, Gewalttaten zu verhindern. Denn ein Strafprozess dauert oft lange, die Bedrohung einer Partnerin ist jedoch sehr akut. Betroffene Frauen können mit einem eigenen Gerät erkennen, wenn sich etwa ihr „Ex“ nähert. Und Schutz suchen.
Familiengerichte bewerten Risiko potenzieller Gewalttäter
Die Sicherheit der Opfer von Gewalt soll schnell verbessert werden – bevor die Gewalt eskaliert. „Andererseits haben wir es bei den Überwachten mit Menschen zu tun, die in der Regel noch keine schwere Straftat verübt haben – und dennoch betroffen sind von einer stark freiheitseinschneidenden Maßnahme“, sagt Kriminologe Kinzig.
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Die Familiengerichte entscheiden darüber, welcher potenzielle Täter ein „Hochrisikofall“ ist. Auch das ist heikel, denn der Begriff ist nicht in Paragrafen gegossen. Im Gesetzentwurf heißt es dazu nur, dass die Überwachung „unerlässlich“ sei, sofern im Einzelfall die Gefahr bestehe, dass der Täter „eine konkrete Gefahr für Leben, Körper, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung der verletzten Person“ ist. Eine große Verantwortung für die Richter, das zu entscheiden. Und gerade Familiengericht hätten beim Einsatz der Fußfessel bisher wenig Erfahrung, wie Kinzig sagt.
In Regierungskreisen heißt es, dass die Richterinnen und Richter in ihrem Alltag immer wieder über das Risiko urteilen müssen, dass von einem Ex-Partner ausgeht. Bundesländer haben in der Vergangenheit Arbeitsgruppen aus Mitarbeitern des Jugendamtes, der Polizei, der Beratungsstellen etabliert, die einzelne Fälle durchgehen. Auch diese Expertise soll vor einem Familiengericht gehört werden und helfen bei der Entscheidung.
Schutz vor Ex-Partnern: Frauenhäuser beklagen ausreichend fehlende Finanzierung
Die Forschung zeigt etwa im Fall von psychiatrischen Gutachten vor Gericht, dass sowohl Gutachter als auch Richter eher restriktiver über die Gefahr eines Täters urteilen – auch aus Selbstschutz, um sich später keine Vorwürfe anhören zu müssen.
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Das Ministerium will die Auswirkungen des Fußfessel-Einsatzes nach spätestens fünf Jahren wissenschaftlich auswerten. Bleiben noch die Kosten: Der Einsatz der elektronischen Fußfessel ist teuer und aufwendig. Die Regierung schätzt den Aufwand auf einmalig 1,8 Millionen Euro – und dann jährlich auf rund 21 Millionen Euro.
Auch Ministerin Hubig sagt zur Fußfessel: „Das ist nicht allein die Lösung.“ Die Regierung plant in dem Gesetzentwurf verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für potenzielle Täter. Die Politik hat bereits einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus festgeschrieben. Nur: Die Frauenhäuser beklagen ausreichend fehlende Finanzierung. Nicht jede Frau kann sich einen Platz im Schutzhaus leisten. Und: Studien zeigen, dass Betroffene von Gewalt oftmals schweigen. Aus Scham, aus Angst vor dem Täter, aus finanzieller Abhängigkeit.











