Luisa Neubauer steht am vergangenen Wochenende nicht für den Kampf gegen Klimasünder auf der Bühne. Die Aktivistin spricht auf der Demonstration in Berlin, Tausende Menschen vor ihr halten Plakate hoch. „Wer Täter schützt, ist Mittäter“, steht dort. Eine Frau hält eine Botschaft in die Luft: „Ich bin eine von vielen“. Mit der Kundgebung am Brandenburger Tor wollen die Veranstalter Solidarität zeigen mit der Moderatorin Collien Fernandes. Sie macht ihrem Ex-Partner und Schauspieler Christian Ulmen schwere Vorwürfe.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Und Luisa Neubauer sagt am Brandenburger Tor einen wuchtigen Satz: „Männer“, sagt sie, „haben unglaubliches Glück.“ Dass „wir nur Gleichberechtigung wollen – und keine Vergeltung“.

Zur Berichterstattung im Fall Fernandes

Gegen Christian Ulmen stehen schwere Vorwürfe im Raum. Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat Ulmen in Spanien angezeigt, wegen mutmaßlicher Vortäuschung einer Identität, Verletzung von Geheimnissen, Beleidigung mit öffentlicher Verbreitung, fortgesetzter Misshandlung und schwerer Bedrohung. Um die Erstellung von Deepfake-Pornos ging es dabei ausdrücklich nicht. Die spanische Justiz hat die Strafanzeige von Collien Fernandes an Deutschland abgegeben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derweil wegen Vorwürfen häuslicher Gewalt gegen Christian Ulmen.

Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Der Schauspieler weist die Vorwürfe zurück. Das Landgericht Hamburg hat Anfang Mai einen Großteil der im März erschienenen „Spiegel“-Berichterstattung für zulässig erklärt. Fernandes hatte darin die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann öffentlich gemacht. Im Juni urteilte auch das Hanseatische Oberlandesgericht, der „Spiegel“ dürfe weiter über die Gewaltvorwürfe berichten.

„Rache“ für Gewalttaten, für Vergewaltigungen, sexuellen Missbrauch, gefälschte Deepfake-Pornos, heimliche Überwachung – Selbstjustiz ist in Deutschland verboten, Strafverfolgung Aufgabe des Staates. Und doch: Die Äußerung von Neubauer zeigt die Wut mancher Frauen. Auf die Politik. Auf Männer.

Die Täter sind meist männlich

Denn in der Regel sind die Täter männlich. Epstein, Weinstein, Pelicot, Fernandes – alle diese Fälle sind nur Symbole für ein Massendelikt: Gewalt gegen Frauen. Menschen wie Neubauer kritisieren, dass die Politik viel zu lange nur zugeschaut hat.

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#30 Luisa Neubauer über den Krebstod ihres Vaters und die Verwandlung von Greta Thunberg
Meine schwerste Entscheidung
 

Nun läuft eine Debatte: über schärfere Gesetze, über eine Antwort des Staates und der Justiz auf massenhaften digitalen Missbrauch, zu dem es schon vor knapp zehn Jahren erste Studien gab – und der durch moderne Technik, soziale Plattformen und KI-Software massiv zunimmt.

Wer heimlich in Saunen, Umkleidekabinen oder Toiletten filmt, muss mit Strafe rechnen

Bundesministerin Stefanie Hubig betont in diesen Tagen immer wieder, dass ein neues Gesetz in den letzten Zügen sei. Ein Teil des Regierungsentwurfs für einen besseren digitalen Gewaltschutz liegt unserer Redaktion vor. Wer KI-generierte Fake-Videos von Personen erstellt oder verbreitet, die sexualisierte Szenen oder Gewalt darstellen, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft. Wer heimlich in Saunen, Umkleidekabinen oder Toiletten filmt, muss ebenfalls mit dieser Strafe rechnen. Auch nicht-pornografische „Deepfakes“ werden demnach künftig verfolgt. Strafverfolgt wird auch, wer eine Person dauerhaft verfolgt – etwa durch Handy-Überwachung.

Mehr zum Fall Epstein

Diese Woche sollen andere Ministerien der Bundesregierung auf den Gesetzesentwurf blicken, nach Ostern soll das Gesetz ins Bundeskabinett. Es geht um die brisante Frage: Mit welchen Mitteln kann der Staat in die verschlossene Welt der Online-Täter vordringen?

Richterbund: „Der Fall von Collien Fernandes ist nur die Spitze des Eisbergs“

Doch der Ruf nach schärferen Gesetzen kann ins Leere laufen. „Solange in vielen chronisch unterbesetzten Staatsanwaltschaften drei Ermittler die Arbeit für vier erledigen müssen und Strafverfahren deshalb immer öfter vorzeitig eingestellt werden, bleibt das Schutzversprechen der Politik hohl“, sagt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, unserer Redaktion. „Mit einer Strafverfolgung nach Kassenlage wird es nicht gelingen, Fälle digitaler Gewalt und das widerliche Geschäft mit Kindesmissbrauch im Netz auszutrocknen.“

Sven Rebehn
„Mit einer Strafverfolgung nach Kassenlage wird es nicht gelingen, Fälle digitaler Gewalt und das widerliche Geschäft mit Kindesmissbrauch im Netz auszutrocknen“, sagt Sven Rebehn, Geschäftsführer beim Richterbund.© Deutscher Richterbund | Deutscher Richterbund

Rebehn hebt hervor: „Der Fall von Collien Fernandes ist nur die Spitze des Eisbergs.“ Deepfakes und sexualisierte digitale Gewalt, Abbildungen von Kindesmissbrauch und Fälle von Hasskriminalität würden „rasant im Netz“ zunehmen. Der Richterbund fordert „eine nationale Kraftanstrengung“ gegen strafbare Inhalte im Internet. Es reiche nicht mehr, „punktuell Strafvorschriften zu verschärfen“, stattdessen müsse der Opferschutz „in den Mittelpunkt ihres Handelns rücken“, so Rebehn.

Der Richterbund vertritt auch die Staatsanwälte in Deutschland. Wovor Rebehn warnt, ist ein Irrweg, den die Politik auch in vergangenen Fällen gegangen ist: erst der Skandal, dann die schärferen Gesetze – und dann fehlende Kapazitäten in Polizei und Justiz, um die Fälle abzuarbeiten.

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Plattformen sind Teil des Problems: Bildbasierter sexualisierter Missbrauch – per Klick

Dabei beginnt das Problem noch viel früher: Erst kürzlich machte eine große Dunkelfeldstudie deutlich, dass 19 von 20 Fällen etwa der Gewalt in Partnerschaften im Verborgenen bleiben. Betroffene zeigen die Täter nicht an – aus Scham, aus Angst vor erneuter Gewalt, aus finanzieller Abhängigkeit, aus fehlendem Vertrauen in die Justiz. Da hilft dann auch keine Strafverschärfung, wenn die Polizei von den Taten nichts erfährt.

Das Problem geht noch weiter: Die großen Plattformbetreiber haben der Verbreitung verletzender und auch strafbarer Inhalte kaum entgegengewirkt. Manche kritisieren: Sie machen damit sogar ihr Geschäft. Elon Musks Online-Plattform X war Ende 2025 in die Kritik geraten: Immer wieder befahlen Menschen der KI etwa, Fotos zu manipulieren und Frauen in Bikinis zu kleiden. Bildbasierter sexualisierter Missbrauch – einfach per Klick.

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Auch die Polizei nimmt die Plattformbetreiber schärfer ins Visier. Im Interview mit unserer Redaktion sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch, mit Blick etwa auf den Jugendschutz und das Melden mutmaßlich strafbarer Inhalte: „Es ist offenbar immer noch das Geschäftsmodell der großen Online-Unternehmen wie Tiktok oder Instagram, dass man nur tut, was man tun muss.“

Seit 2025 gilt der „Take it Down Act“. Unterzeichnet hat ihn: ausgerechnet Donald Trump

Der Druck auf die Unternehmen, aber auch auf die Bundesregierung wächst durch die EU. Eine Richtlinie schreibt besseren Schutz für Frauen vor sexualisierter Gewalt vor, verpflichtet Staaten wie Deutschland zu besserer Prävention, mehr Opferschutz, schärferen Gesetzen. Bis 2027 muss die Regierung die EU-Vorgaben umsetzen.

Vorbild: die USA. Dort sitzen viele der großen Plattformbetreiber. Und viele hatten die Kontrolle der sozialen Netzwerke zuletzt gelockert, weniger moderiert. Doch ausgerechnet dort steht das Erstellen und Verbreiten von „Deepfakes“ unter Strafe, müssen Plattformen Löschfristen einhalten. Seit 2025 gilt der „Take it Down Act“. Unterzeichnet hat ihn: Donald Trump.