Nach mehr als einem Jahr lässt das Thüringer Bildungsministerium die Umsetzung des seit August 2024 geltenden Verbots von Mobiltelefonen an Schulen überprüfen. Die Ergebnisse dieser Erhebung sollen die Grundlage für die Bewertung bilden, ob und welche weiterführenden Maßnahmen erforderlich sind, erklärte ein Ministeriumssprecher.
Die gesetzliche Regelung umfasst den Angaben zufolge die Nutzung sämtlicher digitaler Endgeräte. Demzufolge ist die Verwendung dieser Geräte für Schülerinnen und Schüler nur dann zulässig, soweit die Schule oder das pädagogische Personal dies ausdrücklich gestatten. Diese Regelung gelte in allen Klassen und Jahrgangsstufen für alle allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen in Thüringen.
Schulleitung entscheidet über Rückgabe
Bei unzulässiger Verwendung kann laut Thüringer Schulgesetz das Gerät vorübergehend einbehalten werden. Störe die Nutzung etwa den Unterricht, könnten Geräte zudem weggenommen und sichergestellt werden. Über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheide in diesen Fällen jeweils die Schulleitung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Aktuelle Nachrichten aus Thüringen
- Mario Voigt kämpft nicht länger um seinen Doktortitel
- Selbstfahrende Busse für das Dorf? Thüringen will autonomes Fahren voranbringen
- „Sie spielen Theater“: AfD scheitert in Thüringen mit Antrag auf Neuwahlen
- Künstliche Intelligenz als Unterrichtsfach: Warum Thüringen dem Beispiel Hessens nicht folgt
- Als Kind ins KZ verschleppt: Eine Überlebende erzählt Thüringer Schülern vom Unvorstellbaren
- Tankrabatt der Bundesregierung kostet den Thüringer Steuerzahler Millionen
Die konkrete Ausgestaltung sollen nach Ministeriumsangaben die Schulen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Hausordnungen unter Beteiligung der Schulkonferenz festlegen.

Montag, Mittwoch, Freitag
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
Hinter den Kulissen der Politik - meinungsstark, exklusiv, relevant.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Zum Schuljahresbeginn seien insbesondere die Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen mit Primarstufe durch ein ministerielles Schreiben aufgefordert worden, die bestehende Rechtslage verbindlich in den Hausordnungen zu verankern, teilte der Ministeriumssprecher mit.




