Für Alice Weidel ist die Sache klar. „Lügenmärchen“, so nennt die AfD-Chefin die Berichte über das Treffen einiger ihrer Parteikollegen und extremer Rechter im November 2023 in Potsdam. Vor Gericht würde das unabhängige Recherchenetzwerk Correctiv, das die Tagung damals öffentlich gemacht hatte, „eigentlich alles verlieren“, sagt Weidel nun.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Die AfD feiert einen Erfolg – und Weidel genießt ihn auf offener Bühne. Zugleich ist die Angelegenheit komplizierter, als die AfD-Vorsitzende es darstellt. Was zutrifft: Das Landgericht Berlin hat jüngst den Journalisten von Correctiv mehrere Aussagen in dem vielfach zitierten Artikel vom Januar 2024 untersagt – darunter eine zentrale These der Recherche, es sei bei dem Treffen in Potsdam um einen „‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen. Diese Aussage sei rechtswidrig, so die Richter. Geklagt hatte die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy, die in Potsdam dabei gewesen war.

Martin Sellners Konzept der „Remigration“ ist wichtiger Baustein der rechten Ideologie

Rückblick: Im Januar 2024 veröffentlichte Correctiv, eine gemeinnützige GmbH, eine umfassende Recherche, Titel: „Geheimplan gegen Deutschland“. Hochrangige Mitglieder der AfD trafen sich mit finanzkräftigen Unternehmern und Rechtsextremen in einem Hotel in Potsdam. Ein zentraler Programmpunkt: ein Vortrag des neurechten Aktivisten Martin Sellner zu „Remigration“.

Sellners Konzept ist wichtiger Baustein der rechten Ideologie, beschreibt laut Bundesverwaltungsgericht eine zu bewahrende „ethnokulturelle Identität“. Nicht nur abgelehnte Asylbewerber sollen massenhaft abgeschoben werden. Deutsche mit Migrationshintergrund, vor allem Muslime, würden „als Staatsbürger zweiter Klasse“ behandelt. Wer sich „nicht assimilieren könne oder wolle“, solle nicht durch Vertreibung, aber zumindest durch Druck und Gesetzgebung zur „Remigration“ in die Heimat gedrängt werden. Politik entlang ethnischer Kategorien – man könnte auch sagen: Rassismus.

Zentraler Stratege der extremen Rechten: der Österreicher Martin Sellner. (Archivbild)
Zentraler Stratege der extremen Rechten: der Österreicher Martin Sellner. (Archivbild)© dpa | Frank Hammerschmidt

Diese Ideen soll Sellner in Potsdam vorgetragen haben, berichtete damals Correctiv. Ein Teilnehmer und späterer Aussteiger aus der rechten Szene bestätigt das gegenüber den Journalisten. Für die AfD war die Berichterstattung brisant. Medien griffen die Recherche von Correctiv auf, darunter ARD, ZDF, „Spiegel“, „taz“ und andere. Gegen mehrere Berichterstattungen gingen Teilnehmer des Treffens bereits vor, teilweise mit Erfolg. Auch deshalb, weil nicht die „Vertreibung“ oder „Deportation“ deutscher Staatsbürger besprochen worden sei. Das aber würden die Berichte nahelegen.

Auch diese Redaktion berichtete in mehreren Artikeln über die Tagung in Potsdam und die anschließenden Debatten. Die Texte berufen sich vor allem auf die Recherchen von Correctiv, auch auf eigene Erkenntnisse. Der Tenor der Berichterstattung unserer und anderer Medien war häufig identisch, immer wieder ging es um den „Masterplan“ zur „Ausweisung“ von Ausländern – und mutmaßlich „nicht-assimilierten“ Deutschen –, an dem die Teilnehmenden der Tagung gearbeitet hätten. So, wie es Correctiv beschrieben hatte.

Sogar der damalige Kanzler Scholz schaltete sich ein, dankte den Demonstrierenden

Im Winter 2024 trieb die Recherche bundesweit Zehntausende Menschen auf die Straße. Viele forderten ein Verbot der Partei. Die mutmaßliche Abschiebung auch deutscher Bürger schockierte, sogar der damalige Kanzler Scholz schaltete sich ein, dankte den Demonstrierenden. In den Umfragen sank die Partei, auch die Spitze geriet unter Druck, denn Weidels enger Vertrauter war ebenfalls in Potsdam. Weidel trennte sich daraufhin von ihm.

Unstrittig ist der Vortrag Sellners, der das Konzept der „Remigration“ vorstellte. Bestätigt ist die Teilnahme mehrerer konservativer und rechter Politiker, auch von der AfD. Verlassen hat offenbar niemand die Tagung, als Sellner loslegte. Was mehr als zwei Jahre später streitig bleibt, ist die wichtige Frage, wie stark einzelne Teilnehmende Sellners Thesen und Ideologie während des Treffens mitgetragen haben – und wie weit die Diskussionen gingen.

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Schon in der ersten Berichterstattung – auch in dieser Redaktion – stellte die Spitze der AfD das Treffen anders dar, man sei vom Vortrag Sellners überrascht worden. Die AfD verwies damals auf das Parteiprogramm, in dem Forderungen nach „Remigration“ nicht enthalten gewesen seien. Mittlerweile klingt es anders. Parteichefin Weidel hob den Begriff in ihrer Rede beim Parteitag der AfD auf die große Bühne. Das war Anfang 2025, ein Jahr nach Potsdam.

Teilnehmer des Treffens – auch von der AfD – wehren sich bis heute gegen den Eindruck, sie hätten einen „Masterplan“ zur Abschiebung auch deutscher Staatsangehöriger besprochen. Genau diesen Punkt finden nun auch die Berliner Richter nicht mit ausreichend „Tatsachen“ belegt. Das Landgericht bezeichnet die Formulierung als „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig“.

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Sellners Forderungen, so die Richter, zielten „anders als der rechtsförmige Entzug der Staatsbürgerschaft oder die Ausweisung deutscher Staatsbürger“ nicht eindeutig auf einen „offenkundigen Verfassungsbruch“ ab. Dass Sellner niemanden „zwangsweise“ abschieben wolle, hätte Correctiv viel stärker hervorheben müssen.

Die von Correctiv berichtete Aussage, die Abgeordnete Huy hätte den „Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft“ bei Doppelstaatlern vorgeschlagen, sei ebenfalls durch Tatsachen und Recherche nicht belegt, so das Gericht.

Klage der AfD gegen Rechercheplattform «Correctiv»
Die Prozessbeteiligten in einem Gerichtssaal im Landgericht Il im März 2026.© Christophe Gateau/dpa | Christophe Gateau

In Hamburg bewertete das Landgericht im vergangenen Dezember eine ähnliche Klage anders

Das Netzwerk Correctiv kritisierte die Bewertung. Die Richter würden „den rechtsextremen Gehalt des in Potsdam vorgestellten Konzeptes von Martin Sellner verharmlosen“, sagte Chefredakteur Justus von Daniels. Und er verweist auf eine andere Gerichtsentscheidung.

In Hamburg bewertete das Landgericht im vergangenen Dezember eine sehr ähnliche Klage anders – und wies die Beschwerden von Teilnehmern des Potsdamer Treffens zurück. Die Richter urteilen, dass der Artikel von Correctiv „in sehr detaillierter Weise“ und „mit einer Vielzahl wörtlicher Zitate und der Verwendung indirekter Rede“ darstelle, „was auf dem Treffen gesagt worden sei“. Daraus werde deutlich, dass sich Rechtsaktivist Sellner in seinem Vortrag „nicht allein mit in Deutschland lebenden Ausländern befasst habe, sondern auch mit Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben“.

Die Recherche lege nicht nahe, dass ein Teilnehmer „wörtlich“ die „Vertreibung“ deutscher Staatsangehöriger gefordert habe, so das Hamburger Gericht. Die Formulierung über den „Masterplan für die Ausweisung deutscher Staatsangehöriger“ sei aber eine zulässige wertende Beschreibung dessen, was dort besprochen worden sei. Sprich: Tatsachen und vor allem Meinungsfreiheit decken den Artikel von Correctiv. Das öffentliche Interesse an Inhalten dieser brisanten Tagung der rechten Szene sei zudem groß.

Das Berliner Gericht sieht dies nun anders. Fast zweieinhalb Jahre sind seit Treffen und Berichterstattung vergangen. Bis heute läuft der Rechtsstreit zwischen Teilnehmern der Tagung und Journalisten von Correctiv. Beide Urteile – aus Hamburg und Berlin – sind noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien wollen in Berufung gehen.