Die Blamage soll sich nicht wiederholen. So sieht es jedenfalls die Bundesregierung. Jahrzehnte lebt die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette im Untergrund. Ermittler fahnden – und tappen doch im Dunkeln. Dann, so berichtet es ein Journalist, habe es gerade einmal eine halbe Stunde gedauert, um im Internet neue Fotos von Klette zu entdecken. Der Reporter speiste alte Fahndungsfotos in eine Gesichtserkennungssoftware ein – und stieß auf Fotos von Klette in einem Berliner Capoeira-Studio. Die einstige Terroristin hielt sich offenbar bei traditioneller brasilianischer Kampfkunst fit.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Wenige Monate später dann die Schlagzeile: Polizisten fassen Daniela Klette. Es war tatsächlich die Frau auf den Fotos, die der Journalist entdeckte. Warum aber, fragten viele nach der Festnahme, dürfen Ermittler diese Software nicht nutzen? Ist die Datenanalyse der Polizei so veraltet, dass ein Journalist nur wenige Minuten mit moderner Technik benötigt, was Ermittler in Jahren nicht schaffen?
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geht nun in die Offensive. Am Mittwoch legt er – so jedenfalls sein Plan – einen Gesetzentwurf zu digitalen Ermittlungsbefugnissen im Bundeskabinett vor. „Durch den Einsatz automatisierter Datenanalyse werden Ermittlungen gegen Terroristen und Schwerkriminelle schneller, schärfer und strukturierter“, sagte Dobrindt unserer Redaktion. „Netzwerke, Strukturen und Verbindungen lassen sich früher erkennen, fundiert verstehen und fokussiert verfolgen.“ Der biometrische Datenabgleich ermögliche es Polizei und Verfassungsschutz zudem, „gesuchte Personen präzise zu prüfen und punktgenau zu identifizieren“. Der CSU-Politiker hebt hervor: „Wer unserer Gesellschaft schaden will, trifft auf einen starken Staat; entschlossen im Einsatz und effektiv im Ergebnis.“
Neu: Ermittler dürfen Bilder aus dem öffentlichen Internet bei der Suche nach Tätern nutzen
Automatisierte Datenanalyse, biometrischer Datenabgleich, das Testen und Trainieren von neuen Software-Produkten – es wird deutlich: Die Bundesregierung setzt auf Big Data im Kampf gegen Terroristen und Schwerkriminelle. Dobrindt erweitert die Befugnisse der Polizeibehörden.
Schon jetzt nutzt das Bundeskriminalamt ein „GES“, ein „Gesichtserkennungssystem“. Eine Software analysiert Augenabstand, Kieferform oder Nasenlinien. In der Datenbank der Polizeien sind mehr als sechs Millionen Porträtfotos gespeichert. Es sind aber Bilder, die aus Fahndungen stammen, etwa von Überwachungskameras, oder erkennungsdienstliche Fotos, die Polizisten selbst machen. Bringt ein Zeuge das Bild eines mutmaßlichen Täters, kann die Polizei einen Abgleich mit der Datenbank machen.
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Befürworter sagen: Gut so, man muss den Fundus des Internets nutzen
Was nun möglich sein soll: Ermittler dürfen mit Dobrindts Reform Bilder aus dem öffentlichen Internet bei der Suche nach Tatverdächtigen nutzen – die Polizisten sind nicht mehr beschränkt auf ihre eigenen Datenbanken. Was verboten bleibt: eine biometrische Gesichtserkennung mit Live-Aufnahmen etwa von Überwachungskameras an Bahnhöfen.
Für Befürworter der Maßnahme ist der Schritt konsequent: Das Internet bietet Ermittlern einen enormen Fundus an Hinweisen, Fotos, Videos. Warum davor die Augen verschließen? Kritiker sehen die Vorteile in einzelnen Ermittlungsverfahren – warnen jedoch vor den Folgen für die Gesellschaft. Die Anonymität des Netzes, ein hohes Gut der Selbstbestimmung, sei gefährdet. Gesichtserkennung könne in den falschen Händen zur „Waffe zur Kontrolle der Bevölkerung“ werden. In Ungarn hatte die Regierung unter Viktor Orban gedroht, Teilnehmer von queeren Demonstrationen per biometrischer Bildanalyse zu identifizieren.
Bei Kritikern wächst die Sorge vor Fehlern der Software und falschen Verdächtigungen
Es ist ein Extremfall – aber er spielt nicht in China oder Russland, sondern in der EU. Bei Kritikern wächst zudem die Sorge vor Fehlern der Software und damit verbundenen falschen Verdächtigungen. Der Gesetzentwurf, den Dobrindt diese Woche ins Kabinett trägt, ist umstritten. Ebenfalls umstritten bei Datenschützern ist der Vorstoß, der schon am vergangenen Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedet wurde: Telekommunikationsfirmen müssen IP-Adressen demnach für drei Monate speichern. Kriminalbeamte können auf die Daten zugreifen, wenn sie etwa Cyberbetrüger und digitale Gewalttäter aufspüren wollen oder in Fällen von Kindesmissbrauch ermitteln.
Am vergangenen Mittwoch standen Innenminister Dobrindt und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gemeinsam vor den Journalisten in Berlin. Sie demonstrieren Geschlossenheit – in einer Zeit, in der die Koalition mit Harmonie nur noch selten Schlagzeilen macht. Und Dobrindt und Hubig präsentieren, was über Jahrzehnte gescheitert war: ein Gesetz, das anlasslose IP-Adressspeicherung möglich macht. Unter dem Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“ stoppten Gerichte in der Vergangenheit diese Befugnisse der Polizei. Hubig spricht nun von einer „minimalinvasiven Lösung“, die sich an Vorgaben der Gerichte halte. Ob das so ist, dürften dann mögliche Klagen gegen das Gesetz vor Gericht zeigen.

Online-Durchsuchung und Maßnahmen wie das Angreifen von Servern im Ausland
Deutlich aber ist der Weg, den die Bundesregierung gehen will. Im Koalitionsvertrag heißt es, die Sicherheitsbehörden sollen „in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten“. Schwarz-Rot will dabei nicht bei der Polizei stehen bleiben – auch die deutschen Nachrichtendienste bekommen mehr Macht. Zur Debatte stehen Möglichkeiten der Online-Durchsuchung, aber auch Maßnahmen wie das Angreifen von Servern im Ausland im Fall von Cybersabotage.
Gerade feierte der Bundesnachrichtendienst (BND) seinen 70. Geburtstag. Präsident Martin Jäger sagte in Berlin, sein Dienst wolle „Deutschlands erste Verteidigungslinie“ sein. Bisher sammelt der Auslandsgeheimdienst vor allem Informationen, überwachte Kommunikation. Aus dem Kanzleramt heißt es nun, der BND solle bei akuten Gefahren auch handeln können, „operativer“ werden.
Die „Zeitenwende“, die Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine postulierte, sie gilt nicht nur für die Bundeswehr – sondern auch für Polizei und Nachrichtendienst. Von dem aktuellen Angriff mutmaßlich russischer staatlicher Stellen auf den Messenger-Dienst Signal sind ranghohe Politiker betroffen. Es ist nur ein Fall, der zeigt, wie gerade im Cyberbereich die Gefahren für Deutschland wachsen.
Das Verfassungsgericht setzt der Politik eine klare Frist für besseren Datenschutz
Das ist der Druck von außen. Doch Druck bekommt die Bundesregierung auch von innen. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte in einem Urteil 2024 die Kontrolle des BND. Wer massiv in die Datensicherheit eingreife, müsse Missbrauch verhindern. Deshalb fordern die Richter eine professionelle Dokumentation der Überwachungsmaßnahmen durch die Nachrichtendienste. Kontrollgremien müssten besseres Personal bekommen.
Wann die Gesetze für eine Reform von BND und Verfassungsschutz kommen, ließ Innenminister Dobrindt auf Nachfrage offen. Er erwarte Entscheidungen dazu „in diesem Jahr“. Deutschlands höchstes Verfassungsgericht ist weniger vage. In dem Urteil setzten die Richter der Regierung für die Nachbesserungen beim Datenschutz eine Frist: Ende dieses Jahres läuft sie ab.








