Auf den ersten Blick scheint es ein weiterer Beleg dafür zu sein, wie rückständig – also: analog – Deutschland doch ist. Während in den USA viele Menschen schon seit vielen Jahren an Wahlcomputern ihre Stimme abgeben, werden in Deutschland Papier-Stimmzettel mit Stiften beschrieben und dann in Wahlurnen geworfen. Hinterher werden das Papier und die darauf verteilten Stimmen ausgezählt. Händisch natürlich, Stimmzettel für Stimmzettel. So wird das am Sonntag, 7. Juni, bei der Landratswahl in Saalfeld-Rudolstadt sein. Und im September bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Kein Wunder also, dass bei einem so althergebrachten Akt in Deutschland bei Pressefotografen Motive besonders beliebt sind, die Menschen in Trachten beim Wählen zeigen. Zum festen Angebot von Bildagenturen von jeder Bundestagswahl gehören deshalb seit Langem Fotos aus dem Schwarzwald, wo nicht wenige Frauen immer noch mit klassischem Bollenhut zur Stimmabgabe schreiten. Diese Kopfbedeckung gilt als Wahrzeichen der Region – und ragt nicht selten über die Wahlkabine hinaus.
Auf den zweiten Blick ist das deutsche Wahlgebaren vielleicht doch nicht so rückständig, auch wenn es völlig analog ist – und wohl auch noch viele Jahre genau so bleiben dürfte, allen Trends zum Digitalen zum Trotz. Beim Wählen hat Papier ziemlich sicher eine Zukunft.
Das liegt nach Einschätzung des stellvertretenden Landeswahlleiters in Thüringen, Knut Demmler, an einer Vielzahl von Gründen. Und dass es in den USA beim Wählen mit Computern immer wieder zu Problemen und Pannen kommt, ist nur der vielleicht schwächste davon. Dennoch, sagt Demmler, gebe es seit Langem in den USA regelmäßig aus und in den verschiedensten politischen Lagern Debatten darüber, „ob das alles safe ist“.

2019 hatten hunderte Cybersicherheitsexperten der US-Armee und der Nationalgarde demonstriert, wie sich Wahlcomputer hacken lassen. Nur wenige Monate zuvor hatten IT-Spezialisten auf dem Hackertreffen „Def Con“ in Las Vegas gezeigt, dass sich alle dort getesteten 100 Wahlautomaten wegen vorhandener Sicherheitslücken knacken ließen.
Im Vergleich dazu, sagt Demmler, sei eine auf Papier und Stifte gestützte Wahl deutlich schwieriger zu manipulieren. Demmler ist derzeit der De-facto-Wahlleiter in Thüringen, nachdem der bisherige Landeswahlleiter Holger Poppenhäger vor wenigen Monaten überraschend verstorben war.
Der Wahlakt an der Urne ist Ausdruck der gelebten Demokratie
Knut Demmler, ist stellvertretender Landeswahlleiter in Thüringen
Noch mehr für die Papierwahl sprechen aus Demmlers Sicht allerdings zwei andere Gründe. Einer, der ebenfalls ziemlich traditionell daherkommt, aber nicht zwingend an Papier gebunden ist. Und einer, der mit den nur kleinen IT-Kenntnissen der überwiegenden Mehrheit der Menschen in Deutschland und auch anderswo zu tun hat.

Der eine, auch eher traditionelle: „Der Wahlakt an der Urne ist Ausdruck der gelebten Demokratie“, sagt Demmler. „Schon meine Eltern haben sich am Wahlsonntag immer schick angezogen und haben das als hohes Fest der gelebten Demokratie betrachtet.“ In dem Moment, in dem ein Arzt seinen Wahlzettel genau so ausfüllen und in eine Urne einwerfen müsse wie ein Fliesenleger, in dem ein Erstwähler genau so behandelt werde wie jemand, der schon bei vielen Wahlen seine Stimme abgegeben hat, werde unterstrichen, dass bei einer Wahl jede Stimme gleich viel wert sei, sagt Demmler. Gänzlich unabhängig vom sozialen Status, vom Geschlecht, vom Alter.
Zwar würde sich dieses Gefühl bestimmt auch einstellen können, wenn mit Wahlcomputern gewählt würde. Doch spätestens, wenn Stimmen über das Internet abgegeben werden würden – die logische Fortsetzung eines etwaigen Trends zur elektronischen Stimmabgabe –, wäre es mit diesem symbolträchtigen Akt vorbei. Denn dann würde kaum noch jemand an die Orte gehen, an denen die gelebte Demokratie zelebriert wird: Wahllokale.
Der andere und vielleicht entscheidende Grund dafür, dass in Deutschland weiterhin mit Papier gewählt werden wird, hat nach Einschätzung Demmlers viel mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 zu tun. Schon vor etwa fünfzehn Jahren hatten sich die obersten deutschen Richter mit der Frage befasst, ob und wenn ja unter welchen Umständen der Einsatz von Wahlcomputern zulässig wäre. Vier Jahre zuvor waren in einigen Wahllokalen in Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt solche Geräte verwendet worden. Die hörten auf die Namen Nedap ESD 1 und ESD 2. Der Paragraf 35 des Bundeswahlgesetzes hatte das grundsätzlich ermöglicht.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals dann, dass die entsprechende Regelung im Bundeswahlgesetz zwar nicht zu beanstanden sei. Trotzdem müsse in der konkreten Umsetzung einer auf solche und ähnliche Geräte gestützten Wahl gewährleistet sein, „dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können“, wie es das Bundesverfassungsgericht 2009 in einer Mitteilung formulierte.
Diese Vorgabe, sagt Demmler, lasse sich in den nächsten Jahren aber kaum anders als mit Papier und Stift sicherstellen. Immerhin könne jeder Bürger ohne besondere Sachkenntnis zuschauen, wie Wahlzettel in eine Urne geworfen und später wieder ausgeschüttet und ausgezählt werden. Aber was im Inneren von Wahlcomputern vorgehe, das verstehen nur die wenigsten Wahlbürger.




