„Reformexperiment“, „gefährliche Kompromisse“, „geplanter Qualitätsabbau“: Deutschlands Fahrschulbranche hat sich gewehrt. Teils lautstark argumentierte man gegen „Patricks neue Fahrstunde“, dank der es im Straßenverkehr bald auf „weniger Können und mehr Hoffen“ hinauslaufen könnte. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) sah das anders. Und er hat seine Reform der Fahrschulausbildung am Mittwoch auch durch das Kabinett gebracht. Mit seinem Vorschlag soll der Führerscheinerwerb in die Neuzeit überführt werden: digitaler, weniger bürokratisch und vor allem günstiger. Gleichzeitig werde man keine Abstriche bei der Sicherheit machen, betonte Schnieder. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Führerscheinreform: Lernen per Software und App
Die wohl weitreichendste Änderung ist die Umstellung des Theorieunterrichts, der bislang vor Ort in Schulungsräumen der Fahrschulen stattfinden musste. Künftig soll das Büffeln von Verkehrssituationen und der Prüfungsfragen auch digital gehen. Erforderliches Wissen können sich Fahrschüler dann über eine Lernplattform oder App vermitteln lassen und sich auch unabhängig von einer Fahrschule zur theoretischen Prüfung anmelden. Fahrschulen sollen so entlastet werden, weil sie etwa keine Schulungsräume mehr vorhalten müssen oder Lehrpersonal einsparen können. Laut Kabinettsbeschluss könnten die Fahrschulbetriebe so um bis zu 57 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Rund um das Thema Mobilität
Die Prüfungsfragen – derzeit 1169 – sollen um knapp ein Drittel auf rund 840 reduziert werden. Das Bewertungssystem wird vereinfacht: Jede Frage erhält nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen dürfen aber nicht falsch beantwortet werden.
Wie in Österreich: Fahren üben mit Familienangehörigen
Die Neuerung soll nicht gleich in den Regelbetrieb überführt werden. Eine Experimentierklausel soll es den Bundesländern aber möglich machen, eine entsprechende Regelung zu schaffen. So gab es das auch schon mit der Option „Führerschein mit 17“, die auch zunächst in einigen Ländern erprobt wurde. Mit der Formulierung im Gesetz legt Schnieder den Grundstein für die sogenannte Laienausbildung, die in Österreich bereits möglich ist. Übungsfahrten können dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung: die bestandene Theorieprüfung, sechs praktische Fahrstunden sowie die Einweisung von maximal zwei verschiedenen Begleitpersonen durch einen Fahrlehrer. Schüler sollen dann bis zu einem Jahr auf öffentlichen Straßen üben dürfen. Die Länder könnten festlegen, ob auch Autobahnfahrten erlaubt sind.
Begleitpersonen müssen selbst seit mindestens sieben Jahren den Führerschein und maximal einen Punkt in Flensburg haben. Das zur Übungsfahrt genutzte Auto soll mit einem „L“ gekennzeichnet werden, vorn und hinten ist zudem das Schild „Übungsfahrt“ anzubringen. Schnieder sagte, die Regelung solle die praktische Fahrausbildung nicht ersetzen, aber ergänzen. Er verwies neben Österreich auch auf Frankreich und Luxemburg, wo ein ähnlicher Weg beschritten worden sei. „Was dort möglich ist, ist mit Sicherheit auch in Deutschland möglich“, sagte er.

Schneller zum Führerschein: Zahl praktischer Fahrstunden sinkt
Derzeit sind beim Führerscheinerwerb zwölf Sonderfahrten vorgeschrieben: fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Künftig soll dem neuen Gesetz zufolge nur noch je eine Fahrt Pflicht sein. Wie viele Stunden insgesamt nötig seien, hänge von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung des Fahrlehrers ab. Fahrschulen soll es auch möglich sein, Simulatoren für die praktische Ausbildung einzusetzen. Eine ergänzende Option, wie Schnieder betonte.
Kürzer werden soll auch die Fahrprüfung. Sie soll dann nur noch 40 statt 55 Minuten dauern – 25 statt 30 Minuten davon hinter dem Steuer. Die neue Vorgabe soll auch dazu führen, dass mehr Prüfungen pro Tag durchgeführt werden können. Damit sollen sich auch die zuletzt teils langen Wartezeiten auf die Prüfung verkürzen.
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Günstigere Preise und bessere Vergleichbarkeit für den Führerschein
Den Führerscheinerwerb kostengünstiger zu ermöglichen, hatten Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Schnieder sagte, der Durchschnittspreis für das Erlangen der Pkw-Fahrerlaubnis liege derzeit bei 3400 Euro, in der Spitze seien es bis zu 4500 Euro. „Das ist einfach zu teuer“, so der Minister. Schnieders Worten zufolge lägen die durchschnittlichen Kosten in Belgien bei 2000 Euro und in Luxemburg bei 1500 Euro. Schnell jedenfalls erwartet auch Schnieder hierzulande keine Preisabsenkungen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte bis Jahresende abgeschlossen sein, danach müssen Vorgaben noch ihren Weg in die Praxis finden. Die SPD kündigte gegenüber dieser Redaktion an, den Entwurf jetzt genau prüfen zu wollen und dort nachzubessern, „wo es nötig ist“.

Ihre Preise sollen die Fahrschulen grundsätzlich bald auch an eine zentrale Datenstelle melden. Vergleichsportale sollen sie abrufen und aufbereiten. Das sei eine gute Regelung, heißt es vom Geldratgeber Finanztip. Nur wer einen Überblick über Kosten und Bedingungen hat, könne sich für den passenden Anbieter entscheiden, sagte Kathrin Gotthold-Hildebrandt, Finanztip-Mobilitätsexpertin.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Mit Blick auf das Gesetz hält sie Einsparungen beim Führerscheinerwerb von „mehreren Hundert Euro“ für denkbar, besonders wenn kostenpflichtige Fahrstunden durch private Übungsfahrten ersetzt werden könnten. Abzuwarten empfiehlt Verkehrsminister Schnieder aber nicht. Die Politik setze nicht die Preise und könne auch nicht abschätzen, wohin sie sich entwickelten.








