Für den Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

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Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig. Die Verteidiger verwiesen auf eine schwere Kindheit des Angeklagten und die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. Sie beantragten zwölf Jahre Haft. 

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Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer soll dabei „Allahu akbar“ gerufen haben. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld. 

Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag des IS. 

IS-Vergangenheit: Verdächtiger schwor Treueeid und saß in Syrien in Haft

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland. 

Ein halbes Jahr vor der Tat habe er sich demnach in Deutschland radikalisiert und über TikTok islamistische Videos konsumiert. Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen. 

„Er wollte möglichst viele Menschen töten“, sagte der Staatsanwalt. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet. 

Psychiater mit hartem Urteil: Angeklagter bleibt trotz Deradikalisierung gewaltbereit

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit; eine Deradikalisierung habe nicht stattgefunden. 

In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe.

dpa