Zehn Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine ernüchternde Bilanz. Nach Berechnungen der Gewerkschaft sind Beschäftigten, Sozialkassen und dem Staat seit 2015 durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz Schäden von bis zu 64 Milliarden Euro entstanden. Die Zahlen liegen der Deutschen Presse-Agentur vor.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 13,90 Euro pro Stunde und gilt als verbindliche Lohnuntergrenze – Ausnahmen sind eng begrenzt. Dennoch erhalten nach Auffassung des DGB viele Beschäftigte nicht den Lohn, der ihnen zusteht. Ursache seien unter anderem unbezahlte Arbeitszeiten, manipulierte Zeiterfassungen oder Tätigkeiten, die schlicht nicht vergütet werden.
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Mindestlohn-Betrug: Zwei Millionen Betroffene pro Jahr
Nach Auswertung des Sozio-oekonomischen Panels – einer der umfangreichsten Langzeitstudien Deutschlands – wurde der Mindestlohn seit seiner Einführung im Durchschnitt bei rund zwei Millionen Beschäftigten jährlich unterschritten. Den Berechnungen zufolge fehlten ihnen zwischen 1,70 und 2,40 Euro pro Arbeitsstunde.
Aus diesen Daten leitet der DGB den Gesamtschaden von rund 64 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2015 bis 2024 ab. Etwa 35 Milliarden Euro wären demnach den Arbeitnehmern vorenthalten worden. Weitere 22 Milliarden Euro entfielen auf entgangene Sozialversicherungsbeiträge, rund sieben Milliarden Euro auf nicht gezahlte Einkommensteuer.
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Mindestlohnbetrug: So entstehen laut DGB 64 Milliarden Euro Schaden
Für den DGB ist diese Rechnung deshalb auch eine sozialpolitische Frage. Gerade wenn über höhere Beiträge und Einsparungen bei den Sozialversicherungen diskutiert werde, dürfe nicht übersehen werden, dass ein Teil der Finanzierungslücken durch Gesetzesverstöße entstehe. DGB-Vize Stefan Körzell findet dafür deutliche Worte. „Wer den Sozialstaat stärken will, muss Lohnraub konsequent bekämpfen“, sagt er. Es könne nicht sein, dass am Ende diejenigen die Rechnung bezahlten, die täglich arbeiteten und dennoch kaum über die Runden kämen. Mindestlohnbetrug sei „kein Kavaliersdelikt“.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) weist den Vorwurf in dieser Pauschalität zurück. Verstöße seien selbstverständlich inakzeptabel und müssten verfolgt werden. Zugleich mahnt sie zur Vorsicht bei der Interpretation der DGB-Zahlen. Befragungsdaten seien methodisch anfällig, etwa wenn Arbeitszeiten ungenau erfasst würden. Zudem habe die deutliche Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2022 viele Betriebe wirtschaftlich erheblich belastet. Aus Sicht des Verbands sollte sich die Mindestlohnpolitik deshalb stärker an der wirtschaftlichen Entwicklung orientieren. Ein zu hoher Mindestlohn könne letztlich Arbeitsplätze gefährden.
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Mindestlohn-Kontrollen durch den Zoll: Tausende Ermittlungsverfahren
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll überprüft jährlich Zehntausende Firmen auch auf Einhaltung des Mindestlohns. 2024 wurden nach Angaben aus dem jüngsten Bericht der Mindestlohnkommission knapp 6200 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. 45 Prozent davon entfielen auf Fälle, in denen der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. In 50 Prozent der Fälle wurden Dokumentationspflichten verletzt, 5 Prozent betrafen andere Verstöße. Insgesamt wurden 2024 dem Bericht zufolge 25,4 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt.
Der DGB beklagt jedoch, die Kontrollbehörden seien chronisch unterbesetzt. Statistisch gesehen werde jedes Unternehmen in Deutschland nur alle 140 Jahre einmal kontrolliert. Das schrecke nicht ab. Außerdem seien bei der FKS 2500 vom Bundestag bewilligte Stellen nicht besetzt – eine Angabe, die so auch im Bericht der Mindestlohnkommission steht.
Die Generalzolldirektion in Bonn weist den Vorwurf mangelnder Kontrollen zurück. Entscheidend sei nicht die Zahl der Prüfungen, sondern deren Qualität. Zielgerichtete Ermittlungen führten häufiger zu belastbaren Verfahren. Die Kontrolleure stießen regelmäßig auf falsche Arbeitszeitnachweise, missbräuchlich deklarierte Praktika, unbezahlte Bereitschaftszeiten oder Absprachen, bei denen Beschäftigte aus Angst um ihren Arbeitsplatz einer Bezahlung unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns zustimmten.
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Während die Arbeitgeberverbände vor weiteren politischen Eingriffen warnen und eine an der wirtschaftlichen Realität orientierte Mindestlohnpolitik fordern, hält der DGB dagegen. „Der gesetzliche Mindestlohn ist und bleibt ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Lohndumping – aber er ist nicht das Maß aller Dinge.“ Dauerhaft faire Löhne und verlässliche Arbeitsbedingungen entstünden vor allem dort, wo Tarifverträge gelten.
mit dpa











