Militarisierung, Wehrpflicht, Ersatzdienst: Fragen, über die heute wieder diskutiert wird, stellten sich in der DDR unter völlig anderen politischen Bedingungen. Die Kirchenhistoriker Christopher Spehr und Roland M. Lehmann haben mit einem interdisziplinären Forschungsteam untersucht, wie der SED-Staat in den 1960er Jahren mit Bausoldaten, Totalverweigerern und Jugendlichen im Widerstand gegen die Wehrerziehung umging. Im Gespräch mit Gerlinde Sommer berichten sie über Repression und persönlichen Widerstand, die Rolle der Kirchen und darüber, was sich aus den Erfahrungen der DDR für die Gegenwart lernen lässt.

Das Thema Pflichtdienst ist wieder sehr aktuell. Was unterscheidet die NVA von damals grundsätzlich von der Bundeswehr heute?

Christopher Spehr: Zunächst einmal das politische System. Die Nationale Volksarmee war die Armee einer Diktatur und in den Herrschaftsanspruch der SED eingebunden. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee in einem demokratischen Rechtsstaat.

Roland Lehmann: Das ist für die heutige Diskussion entscheidend. In der DDR verband sich der Wehrdienst mit einem politischen Erziehungsanspruch, dem sich der Einzelne kaum entziehen konnte. In unserem Forschungsprojekt interessierte uns deshalb besonders der Konflikt zwischen staatlichem Anspruch und persönlicher Gewissensentscheidung.

Dieser Anspruch setzte aber nicht erst mit der Einberufung ein. Die Wehrerziehung begann schon viel früher.

Lehmann: Genau. Militarisierung begegnete zunehmend in den 1960er Jahren Kindern und Jugendlichen bereits in Schule und Ausbildung. Wer sich dem entzog, konnte konkrete Nachteile erfahren. Die Folge konnte soziale Ausgrenzung sein, die mitunter sogar von Lehrenden ausdrücklich befürwortet wurde. Was wir heute als Mobbing bezeichnen würden, konnte hier also Teil eines politisch bedingten Ausgrenzungsprozesses sein.

Spehr: Und hier kommen die Kirchen ins Spiel. Sie boten beispielsweise in der Jungen Gemeinde Räume, in denen Jugendliche über ihre Erfahrungen sprechen konnten. Am Anfang standen häufig konkrete Konflikte mit dem SED-Staat oder dessen Institutionen. Aus diesen Konflikten konnten Friedensgebete und Formen kritischer Öffentlichkeit entstehen.

Wer später den Dienst an der Waffe verweigerte, konnte Bausoldat werden. Aber auch der blieb Soldat. Warum schuf die DDR keinen zivilen Ersatzdienst?

Spehr: Die Einführung des Bausoldatendienstes 1964 war weniger ein Zugeständnis an die Kirchen, als es die DDR nach außen darstellte. Zwar setzten sich die Kirchen für einen zivilen Ersatzdienst ein, doch lief dieser einem auf Militarisierung angelegten politischen System zuwider. Ausschlaggebend für den Bausoldatendienst dürften handfeste ökonomische Interessen gewesen sein. Das SED-Regime rechnete genau nach: Ein Bausoldat verursachte nur etwa 25 Prozent der Kosten eines Wald- oder Straßenarbeiters.

Was geschah mit Totalverweigerern?

Lehmann: Hier lohnt sich der genaue Blick. Totalverweigerung konnte erhebliche Konsequenzen haben, bis hin zur Haft. Auffällig ist aber, dass der Staat keineswegs alle Totalverweigerer gleich behandelte. Die Befehlsverweigerung nutzte das SED-Regime gezielt zur Verfolgung von Zeugen Jehovas, während Totalverweigerer aus den Großkirchen weitaus milder behandelt wurden.

Spehr: Deshalb waren für unser Projekt die Zeitzeugeninterviews so wichtig. Die von uns untersuchten Akten zeigten, wie der Staat einen Menschen betrachtete und welche Maßnahmen er ergriff. Im persönlichen Gespräch erfuhren wir darüber hinaus, was diese Maßnahmen mit den Betroffenen gemacht haben. Erst beides zusammen ergibt ein stringentes Bild.

Und diese Erfahrungen waren mit dem Ende der DDR nicht einfach vorbei!?

Lehmann: So ist es: Das Ende einer Diktatur beendet nicht automatisch ihre Folgen. Wir sind Menschen begegnet, deren Erfahrungen ihren weiteren Lebensweg geprägt haben. Dazu gehören persönliche Belastungen, berufliche Benachteiligungen und beschädigte Lebensplanungen.

Spehr: Deshalb bedeutet Aufarbeitung nicht nur, Unrecht zu dokumentieren und Taten aufzudecken, sondern auch, aus der Vergangenheit für unsere heutige Demokratie zu lernen. Für die Betroffenen bedeutet Aufarbeitung immer auch gesellschaftliche Anerkennung. Sie sollen erfahren, dass ihre Geschichte gehört und ihre damalige Gewissensentscheidung ernst genommen wird. Wir durften in vielen Interviews erleben, wie dankbar unsere Gesprächspartner waren, dass ihre Erfahrungen nach Jahrzehnten endlich Gehör fanden und wissenschaftlich aufgearbeitet wurden.

Sie haben die Kirchen bereits angesprochen. Waren sie tatsächlich der umfassende Schutzraum, als der sie im Nachhinein häufig erscheinen?

Spehr: Sie waren ein sehr wichtiger Schutzraum, aber wir sollten das nicht idealisieren. Die Großkirchen, also die evangelische und die römisch-katholische, mussten sich einerseits innerhalb der DDR behaupten, nahmen aber andererseits auch eine Vermittlerrolle ein.

Was können wir aus dieser Geschichte für die aktuelle Debatte um Wehrdienst und gesellschaftliche Pflichten lernen?

Lehmann: Vor allem, dass Gewissensfreiheit keine Nebensache ist. Ein demokratischer Staat darf seinen Bürgerinnen und Bürgern Pflichten auferlegen. Aber er muss die Gewissensentscheidung des Einzelnen schützen.

Spehr: Die DDR-Verfassung garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die ungestörte Religionsausübung. Doch was geschieht, wenn ein Staat seine eigenen Grundsätze unterläuft? Tatsächlich sah die Wirklichkeit in der DDR anders aus: Wer sich nicht staatskonform verhielt, musste mit Repression und Diskriminierung rechnen.

Im Rahmen des Forschungsprojektes sind bereits zwei Bände erschienen:
Roland M. Lehmann / Christopher Spehr (Hg.), Diskriminierung von Christen in der DDR, Band 1: Militarisierung und Widerstand in den 1960er Jahren (Arbeiten zur Kirchlichen Zeitgeschichte B 88), Göttingen 2023.
Roland M. Lehmann / Christopher Spehr (Hg.), Diskriminierung von Christen in der DDR, Band 2: Maximilian Rosin: Totalverweigerer in den 1960er Jahren (Arbeiten zur Kirchlichen Zeitgeschichte B 89), Göttingen 2025.

Christopher Spehr
Christopher Spehr ist Professor für Kirchengeschichte an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München und Vorsitzender der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte. Von 2011 bis 2023 war er Professor für Kirchengeschichte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und leitete unter anderem das Drittmittelprojekt „Diskriminierung von Christen in der DDR“. © LC Productions | LC Productions
Roland M. Lehmann
Roland M. Lehmann ist Privatdozent für Kirchengeschichte an der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen. Zuvor wirkte er als Wissenschaftlicher Koordinator der Forschungsgruppe „Diskriminierung von Christen in der DDR“ an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.© Privat | Roland Lehmann / privat