Berlin. Die versprochene Entlastung bei Sozialbeiträgen kommt für viele Rentner erst später als gehofft. Schuld sind technische Probleme.

Entlastung, das war das großes Versprechen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an Hunderttausende Betriebsrentner. Doch wie nun aus einer Antwort seines Ministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, könnten die Verbesserungen noch Monate auf sich warten lassen – obwohl der neue Freibetrag für Krankenkassenbeiträge bei Betriebsrenten seit Jahresbeginn gilt.

Der Freibetrag beträgt 159,25 Euro, liegt die Beitragssumme darüber, müssen Betriebsrentner folglich nur noch für die Differenz aufkommen. Vier Millionen Menschen sollen von dem Gesetz profitieren, das erst im Dezember beschlossen wurde. Doch genau hier liegt das Problem.

Krankenkassen: Betriebsrentner sollen nicht auf Kosten sitzen bleiben

Einem Informationsblatt der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zufolge „konnten die Kranken- und Versorgungskassen ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen“. Die aufgrund der hakenden Technik zu viel gezahlten Beträge sollen zurückerstattet werden. Dies könnte aber „vielleicht sogar bis zum Ende des Jahres 2020“, so die KKH.

Dass die technische Umstellung nicht im Hauruckverfahren durchzuführen ist, hatte man im Gesundheitsministerium offenbar nicht bedacht. Dort heißt es in einer schriftlichen Antwort lediglich: „Eine Umsetzung erst zum Ende des Jahres ist aus Sicht der Bundesregierung nicht hinnehmbar.“

Es sei davon auszugehen, dass die Neuregelung bei Bezug nur einer Betriebsrente zeitnah erfolgen könne, so das Ministerium. „Davon sind circa zwei Drittel betroffen.“ Doch bei Bezug mehrerer Betriebsrenten seien gesonderte Meldungen von der Krankenkasse an Zahlstellen – etwa Pensionskassen – nötig. Demnach könnte hiervon das weitere Drittel der Betriebsrentner betroffen sein.

Gesundheitsministerium will Krankenkassen mit Argusaugen beobachten

„Zur Umsetzung der Regelung bei Bezug mehrerer Betriebsrenten gibt es derzeit vonseiten der Beteiligten noch unterschiedliche Einschätzungen“, erklärte das Ministerium von Jens Spahn (CDU). Das Ressort werde die Fortschritte genau und kritisch verfolgen und Maßnahmen zur Beschleunigung prüfen.

Bis zum vergangenen Jahr mussten Empfänger auf ihre Betriebsrente den vollen Satz für die Krankenkasse zahlen. Es gab nur eine Freigrenze von 155,75 Euro. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Betriebsrente die kompletten Beiträge zahlen.

Durch die Einführung des Freibetrags sollen rund 60 Prozent der Betriebsrentner faktisch nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen. Das liegt daran, dass bei ihnen die Betriebsrente unter 318 Euro liegt, also dem Doppelten des Freibetrags. Die weiteren 40 Prozent sollen durch den Freibetrag spürbar entlastet werden. Spahn hat im Dezember gesagt: „Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden.“

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(dpa/yah)