Berlin. Das Bürgergeld kommt nun doch. Der Ausschuss von Bundesrat und Bundestag hat die Lösung zwischen Ampel-Parteien und Union gebilligt.

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hat eine Einigung zur Einführung des Bürgergeldes erzielt. Es sei die Vereinbarung angenommen worden, die am Dienstag von den Ampel-Parteien und der Union getroffen worden sei, hieß es am Mittwochabend aus Kreisen der Ampel-Fraktionen.

Damit kann die Reform zum Ersatz des Hartz IV-Systems und für ein neues Arbeitslosengeld nach der nun erwarteten Zustimmung der beiden Parlamentskammern voraussichtlich wie geplant im Januar 2023 in Kraft treten. Millionen Bedürftige können damit im neuen Jahr auf höhere staatliche Leistungen und eine gründlichere Betreuung durch die Jobcenter hoffen.

Bürgergeld: Teile der Reform kommen erst im Juli

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) versprach zuvor schon in der Generaldebatte im Bundestag: "Wir sorgen dafür, dass Arbeit sich mehr lohnt als zu jedem Zeitpunkt einer CDU-geführten Bundesregierung." Das Bürgergeld soll zum 1. Januar mit deutlich höheren Regelsätzen in der Grundsicherung starten.

Wesentliche Teile der Reform sollen aber erst zum 1. Juli in Kraft treten: So sollen die Jobcenter mit jeder und jedem betroffenen Arbeitslosen einen Plan aufstellen, in dem der vorgesehene Weg zurück zu regulärer Arbeit festgelegt wird.

Scholz verteidigte die Reform gegen frühere Kritik aus der Union. Was die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP von CDU und CSU unterscheide, sei "offenbar das Bild, das wir von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes haben". Die Union hatte verschiedene Regelungen als zu milde bemängelt und gewarnt, dass dies auf Kosten von Steuer- und Beitragszahlern gehen könne.

Der Vermittlungsausschuss zum Bürgergeld im Bundesrat.
Der Vermittlungsausschuss zum Bürgergeld im Bundesrat. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Bürgergeld: Regierung hatte Ausschuss nach Streit hinzugerufen

Viele Menschen sorgten sich in der aktuellen Krise nicht nur um hohe Energie- und Lebensmittelpreise, sondern vor allem um ihren Arbeitsplatz und die Zukunft ihres Betriebs, sagte Scholz. "Das zeigt doch eines ganz klar: Die Bürgerinnen und Bürger wollen arbeiten und sie wollen von ihrer Arbeit anständig leben können."

Weil der Bundesrat anders als der Bundestag dem Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nicht zugestimmt hatte, hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Durch den Kompromiss vom Dienstag zeichnete sich ab, dass dieser zustimmen würde. Die Sitzung dauerte dann auch verhältnismäßig kurz.

Auf Druck der Union wird eine "Vertrauenszeit" aus Heils Entwurf gestrichen. Anders als ursprünglich vorgesehen sollen Arbeitslose damit auch in den ersten sechs Monaten des Bezugs dadurch mögliche Leistungskürzungen hinnehmen müssen, etwa wenn sie sich – anders als mit dem Jobcenter verabredet – nicht auf einen Job bewerben. Der Kompromiss sieht auch vor, dass den Beziehern von Bürgergeld 40.000 Euro eigenes Vermögen zugestanden werden. Die Ampel hatte ursprünglich 60.000 Euro vorgesehen.

Streichungen von Sanktionen bei Hartz IV

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    Die Gewerkschaft Arbeit und Soziales, in der Beschäftigte der Jobcenter organisiert sind, lobte den Kompromiss ebenfalls. "Wir finden es positiv, dass die Vertrauenszeit gestrichen wurde. Sie hätte falsche Anreize gesetzt", sagte vbba-Chef Waldemar Dombrowski dem Portal "The Pioneer". Gerade Jüngeren hätte sie dazu verleitet, "sich erst einmal nicht anzustrengen". (afp/dpa/fmg)

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.