Berlin. Seine Nähe zu Russland hat für Gerhard Schröder keine Parteistrafen zur Folge. Die SPD sieht keinen Verstoß gegen die Parteiordnung.

Gerhard Schröder darf weiter Mitglied der SPD bleiben. Eine Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover lehnte die Anträge mehrerer SPD-Gliederungen auf einen Ausschluss aus der Partei auch in zweiter Instanz ab. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Auslöser für die Anträge war Schröders Nähe zu Russland. Der Altkanzler gilt als enger Freund von Russlands Präsident Wladimir Putin und war über Jahre für russische Energiekonzerne aktiv. Mit Blick auf Russlands Angriff auf die Ukraine erklärte Schröder zwar, es liege in der Verantwortung Russlands, den Krieg zu beenden. Allerdings dürften die Verbindungen zu Russland nicht komplett gekappt werden.

Schröder habe laut SPD nicht gegen Parteiordnung verstoßen

In dem Beschluss heißt es nun, es lasse sich "nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen", dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe. "Möglicherweise haben deutsche Spitzenpolitiker die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt." Das betreffe aber auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien. "Eine solche Fehleinschätzung dem Antragsgegner vorzuwerfen, führt indes zu weit."

Das Parteiordnungsverfahren hatten zunächst 17 SPD-Gliederungen ins Rollen gebracht. In erster Instanz entschied der SPD-Unterbezirk Region Hannover im Sommer, dass Schröder nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe. Dagegen legten sieben SPD-Gliederungen Berufung ein. Die Verhandlung darüber fand Anfang Dezember statt – bis zur jetzt verkündeten Entscheidung vergingen zweieinhalb Monate.

Die SPD-Gliederungen, die die Berufung beantragt hatten, könnten nun noch Berufung zur SPD-Bundesschiedskommission beantragen. Allerdings gilt es als eher unwahrscheinlich, dass eine weitere Berufung nach zwei Freisprüchen in den ersten Instanzen zugelassen würde.

(csr/dpa)