Berlin. Gerhard Schröder will wohl seine Privilegien wieder bekommen. Der Ex-Bundeskanzler schickte ein Anwaltsschreiben an den Bundestag.

  • Gerhard Schröder wehrt sich gegen die Streichung seiner Privilegien als Altkanzler
  • Sein Anwalt spricht von einer "öffentlichen Hetzjagd"
  • Bundestagsvizepräsident Kubicki hat eine klare Meinung dazu

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich gegen den Beschluss des Bundestages, ihm Büro und Mitarbeiterstellen zu streichen.

Schröder verlange diese nun zurück, berichteten mehrere Medien, wie "The Pioneer", die "Bild" und die "Süddeutsche Zeitung" sowie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf ein Schreiben von Schröders Rechtsanwalt an den Vorsitzendenden des Haushaltsausschusses des Bundestags, Helge Braun (CDU).

Schröder wehrt sich gegen "Ruhestellung" seines Büros

Das zweiseitige Schreiben verweist auf einen Beschluss des Bundestags vom 8. November 2012, wonach Schröder Bundestagsbüros und vier Mitarbeiter auf "Lebenszeit festgeschrieben" worden seien, hieß es. Bei den Mitarbeiterstellen mache Schröder vier Posten mit den Besoldungsstufen B6, B3, E14 und E8 geltend.

Dass sein Büro durch einen Beschluss des Haushaltsausschusses vom Mai nun "ruhend gestellt" und die Mitarbeiterstellen "abgewickelt werden", sei "rechts- und verfassungswidrig", zitierte "Bild" aus dem Schreiben. Allerdings wolle der SPD-Politiker sein Recht nicht unbedingt vor Gericht einklagen.

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Gerhard Schröder: Anwalt spricht von "öffentlicher Hetzjad"

Eine gerichtliche Klärung stehe "trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen 'Hetzjagd' für Herrn Bundeskanzler a.D. nicht mehr 'an vorderster Front'", heiße es in dem Schreiben. Er würde "sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung 'auf Augenhöhe' finden zu können."

Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Kubicki, hält den Protest von Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gegen die Streichung seiner Sonderprivilegien rechtlich für unbegründet. "Es ist völlig legitim, dass Gerhard Schröder alle juristischen Mittel prüft, wenn er der Auffassung ist, in seinen Rechten verletzt worden zu sein", sagte der stellvertretende FDP-Vorsitzende dieser Redaktion. "Aus meiner Sicht ist die rechtliche Grundlage, auf die sich der Haushaltsausschuss bei der Entscheidung, dem Altkanzler die Büroräume zu versagen, beruft, ausreichend."

Wolfgang Kubicki spricht mit Journalisten.
Wolfgang Kubicki spricht mit Journalisten. © dpa

Zugleich sprach sich Kubicki dagegen aus, ehemaligen Bundeskanzlern dauerhaft ein Büro zur Verfügung zu stellen. "Wir müssen grundsätzlich prüfen, ob die ehemaligen Amtsträger auf Lebenszeit eine gleichbleibend hohe Büro- und Personalausstattung benötigen, oder ob dies möglicherweise mit dem Lauf der Zeit auf null zurückgeführt werden kann", sagte er. "Denn ich sehe nicht, warum in einer parlamentarischen Demokratie das Amt des Bundeskanzlers uns mehr Wert sein soll als das höherrangige Amt des Bundestagspräsidenten, bei denen diese Lebenszeitregelungen nicht gelten." Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen.

Gerhard Schröder: Altkanzler seit Monaten in der Kritik

Schröder steht seit Monaten wegen der Fortsetzung seiner Tätigkeiten für russische Energiekonzerne trotz des Ukraine-Kriegs in der Kritik. In der SPD läuft ein Parteiordnungsverfahren gegen den Altkanzler, das bis zum Parteiausschluss führen kann.

Schröder hatte dann im Mai entschieden, seinen Posten beim russischen Ölkonzern Rosneft aufzugeben. Kurz darauf erklärte der Altkanzler zudem, er habe "schon vor längerer Zeit" auf einen ihm angebotenen Aufsichtsratsposten beim Gaskonzern Gazprom verzichtet. (fmg/afp/dpa)

Dieser Artikel ist zuerst auf waz.de erschienen.