Berlin. Die Justizministerin plant ein Gesetz gegen Kostenfallen und Abzocke bei Handyverträgen. Auch die Dauer soll künftig begrenzt werden.
Die neue Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) macht Druck beim Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen bei Vertragsabschlüssen. Ein solches Gesetz wurde bereits im März angekündigt. Jetzt liegt ein konkreter Gesetzesentwurf vor. Das Neue: Die Laufzeit von Handyverträgen, Mitgliedschaften in Fitnessstudios und Zeitungsabos soll künftig auf ein Jahr begrenzt sein. Das bestätigte ihr Ministerium.
„Betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen sind leider immer noch an der Tagesordnung“, sagte Lambrecht. „Dem werden wir mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge einen Riegel vorschieben.“
Gesetz gegen Abzocke-Verträge: Laufzeiten werden gedeckelt
Die Anbieter sollen künftig in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr - statt bisher zwei Jahre - anbieten dürfen. Diese Verträge sollen sich automatisch nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken.
Im Genauen geht es um Verträge, die Dienstleistungen beschließen. „Verträge, die „regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“ betreffen, sagte ein Ministeriumssprecher. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.
Gesetz für bessere Handytarife soll 2020 beschlossen werden
Bereits im März hatte das Ministerium, damals noch unter Leitung von Katarina Barley (SPD), ein Gesetz gegen Kostenfallen angekündigt und Eckpunkte veröffentlicht. Darunter waren neben der kürzeren Befristung von Verträgen auch der Schutz vor ungewollten Wechseln der Energielieferanten von Strom, Gas und Wasser. Das neue Gesetz sieht auch strengere Regeln für Telefonwerbung, die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung beim Kauf gebrauchter Sachen und die Senkung von Inkassokosten vor.
Nach Angaben des Ministeriums sind bis auf die Regelung der Inkassokosten all diese Eckpunkte inzwischen in den Gesetzentwurf eingeflossen. Bei den Inkassokosten müsse noch nachgearbeitet werden, sagte der Sprecher.
Das Gesetz befindet sich in der Abstimmung und soll zu Beginn des kommenden Jahres beschlossen werden. (diz/dpa)